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IGNORED

austritt aus einem verein - konsequenzen?


spätzleforce

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo gemeinde

ich bin in drei schiesssportlichen verbänden, und in 4 vereinen

das ist mir auf dauer zu stressig und zu teuer!

mir reicht mein örtlicher schützenverein und der vdrdbw (rk-schiesssport)

ich möchte daher aus dem bdmp und einem anderen verein austreten

jetzt meine fragen:

ich habe 3 waffen für bdmp disziplinen und das bedürfnis dafür vom bdmp

wenn ich jetzt aus dem bdmp austrete, muss der bdmp meinen austritt an die behörde melden...!?

da ich aber ebenfalls disziplinen in der rag und im schützenverein mit den selben waffen weiter schiesse, wie geht das jetzt?

muss ich erneut ein bedürfnis für meine zwei halbautomaten und die kurzwaffe vorlegen?

keine ahnung?

wer kennt sich aus?

danke

grüße aus den bergen

spätzle

Geschrieben

Kein Stress.

Für den Erhalt des Bedürfnnisses reicht Dir EIN anerkannter Verband. Du kannst Deine BdMP-Waffen ja auch in anderen Verbänden schiessen.

Ich habe es beim Vereinswechsel so gemacht: Meinem SB Bescheid gesagt, dass er bald eine Austrittsmeldung eines BDS-Vereins bekommt, dass ich aber in einem zusätzlichen BDS-Verein und im VdRBW bin.

Er: "Alles klar."

Das war's.

:)

Geschrieben

Kein Stress.

Für den Erhalt des Bedürfnnisses reicht Dir EIN anerkannter Verband. Du kannst Deine BdMP-Waffen ja auch in anderen Verbänden schiessen.

Ich habe es beim Vereinswechsel so gemacht: Meinem SB Bescheid gesagt, dass er bald eine Austrittsmeldung eines BDS-Vereins bekommt, dass ich aber in einem zusätzlichen BDS-Verein und im VdRBW bin.

Er: "Alles klar."

Das war's.

:)

außer er hat Waffen die man nur im BDMP schiessen kann!

Geschrieben

außer er hat Waffen die man nur im BDMP schiessen kann!

Wo wir wieder an dem Punkt angelangt wären, dass man,wenn man nett anfragt, eigentlich auf JEDEM Schießstand jede Waffe schießen darf, solange die Joulebegrenzung nichts anderes sagt.

Schließlich gibt es ja auch noch freie Schützen...

Ich habe auch meine ersten 4 Jahre in BSSB mit meiner .44Mag Desert Eagle geschossen. Und so eine Waffe

gibts im BSSB eigentlich auch nicht.

Also wo ist das Problem, eine Waffe in einem Verband zu schiessen, der diese Waffe nicht "unterstützt"?

IMI

Geschrieben

hallo gemeinde

ich bin in drei schiesssportlichen verbänden, und in 4 vereinen

das ist mir auf dauer zu stressig und zu teuer!

mir reicht mein örtlicher schützenverein und der vdrdbw (rk-schiesssport)

ich möchte daher aus dem bdmp und einem anderen verein austreten

jetzt meine fragen:

ich habe 3 waffen für bdmp disziplinen und das bedürfnis dafür vom bdmp

wenn ich jetzt aus dem bdmp austrete, muss der bdmp meinen austritt an die behörde melden...!?

da ich aber ebenfalls disziplinen in der rag und im schützenverein mit den selben waffen weiter schiesse, wie geht das jetzt?

muss ich erneut ein bedürfnis für meine zwei halbautomaten und die kurzwaffe vorlegen?

keine ahnung?

wer kennt sich aus?

danke

grüße aus den bergen

spätzle

solange du dein "Bedürfnis" in den verbleibenden Verbänden und Vereinen weiter "nachweisen" kannst wirst du im Zweifel von deinem SB danach gefragt, "Gefahr" droht da dann aber keine. Wenn du deine Waffen in den verbleibenden Vereinen und Verbänden gemäß deren Sportordnung nicht mehr einsetzten kannst bleibt dir im Zweifel der nachweis gem. §8 WaffG - was letztlich auch kein wirkliches Problem darstellt. Du solltest in diesem Fall in "regelmäßigen" Abständen privat Schießstände anmieten und ein bißchen da schießen gehen.

Geschrieben

außer er hat Waffen die man nur im BDMP schiessen kann!

macht doch nix. er sucht sich einfach nen stand, auf dem er diese schießen kann und tut das halt ein paar mal im jahr auch ... und schon ist die frage vom tisch ...

ach ja: persönliches schießbuch führen wäre hilfreich!

Geschrieben

Du solltest in diesem Fall in "regelmäßigen" Abständen privat Schießstände anmieten und ein bißchen da schießen gehen.

Was hat das mit "privat" auf sich?

Gruß

George

Geschrieben

Was hat das mit "privat" auf sich?

Gruß

George

Soll einfach bedeuten, dass Du als Gastschütze auf einem Stand bist, oder eben privat auf einem gewerblichen Stand mietest.

IMI

Geschrieben

außer er hat Waffen die man nur im BDMP schiessen kann!

Ist nur ein Problem innerhalb von 3 Jahre nach Ausstellung der ERSTEN WBK.

Danach reicht die Mitgliedschaft in irgendeinem anerkannten Verband für den Bedürfniserhalt.

PUNKT.

Alle weiteren Diskussionsbeiträge sollten die Info enthalten, ob der Verfasser "sich das so denkt" weil es "logisch" wäre, oder ob er im Gesetz nachgeschaut hat... dann wüsste man, welche man gar nicht beachten muss.

;)

Geschrieben

jungs, danke

alles klar

ist ja halb so wild die sache

werde ein brieflein an meinen sb im amt schreiben, und fertig

danke euch

grüße

spätzle

Entgegen Wahrsagers ersten Rat würde ich vorab keine Mitteilung an deine Behörde raussenden.

Wird nicht von dir verlangt und ist auch erstmal unnötig.

Trete aus den Vereinen aus und dann lass dich überraschen, wann und ob deine Behörde sich bei dir meldet. Danach kannst du immer noch den Zweizeiler an's Amt senden.

Geschrieben

Evtl. weiß ja das Amt auch ganz genau, daß der Schütze noch in einem oder mehreren anderen Verbänden organisiert ist. Z.B. wenn er von denen Befürwortungen bekommen hat. Als ich zum Ende 2004 aus dem DSB-Verein austrat, mit dem meine Sportschützenkarriere begann, passierte von Amtsseite her garnichts. Ich gehe aber schon davon aus, daß mein Austritt korrekt gemeldet wurde...

Mit Schützengruß, Jake C.

Geschrieben

...kommt natürlich auf den SB an und wie das Verhältnis zwischen Schütze und Behörde ist.

das verhältnis sb ist sehr sehr gut

ich werde sogar des öfteren von meinen sb´s im amt angerufen bei unklarheiten bez. waffenfragen

aber eben diese, meine frage im forum ist für mich einfach nicht klar aus dem waffenrecht heraus ersichtlich

jo, dann lass ich das mal

die melden sich dann schon

grüße

spätzle

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