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IGNORED

Abgelaufene WBk


SwissPrecise

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:confused: Hallo,

hab folgendes Problem! Mein Onkel hat war vor sehr langer Zeit mal im Schützenverein (1974) und besitzt aus dieser Zeit eine WBK und eine Pistole cal. 22 die auf dieser WBK auch eingetragen ist. Damals wurden die WBK's scheinbar nur mit einer zeitlichen Bregenzung auf fünf Jahre ausgestellt. Demnach ist diese im Jahr 1979 abgelaufen und wurde auch nicht mehr verlängert. Da mein Onkel Mein Onkel seit 79 keinen Schießstand mehr von innen gesehen hat würde er mir die 22iger gerne überlassen. Wie sieht es jetzt rechtlich damit aus? Geht das überhaupt... die Wbk ist ja nicht mehr gültig.

Danke für die HIlfe

Gruß

SWissPRecise

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Geht das überhaupt... die Wbk ist ja nicht mehr gültig.

Da ist irgendwas falsch gelaufen, eine WBK beinhaltet normalerweise eine zeitlich unbegrenzte Besitzerlaubnis.

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ja ich finde es auch seltsam, aber ich hab die WBK vor mir liegen und da steht "Gültig bis 5.MAi 1979" auf der Rückseite ist dann eine Spalte mit "Verlängert bis" aber da steht nix ??? keine Ahnung wie das früher war!

Sprich mit dem zuständigen SB.

Die befristeten WBK´s wurden irgendwann auf unbefristet geändert.

Soweit sollte es von der Seite keine Probleme geben.

Wenn dein Onkel dir die Waffe "überlassen" will, ion wieweit erfüllst du die Vorraussetzungen?

WBK mit Voreintrag vorhanden??

Einfach nur "so" überlassen geht nicht!

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Sprich mit dem zuständigen SB.

Die befristeten WBK´s wurden irgendwann auf unbefristet geändert.

Soweit sollte es von der Seite keine Probleme geben.

Wenn dein Onkel dir die Waffe "überlassen" will, ion wieweit erfüllst du die Vorraussetzungen?

WBK mit Voreintrag vorhanden??

Einfach nur "so" überlassen geht nicht!

Die WBK ist vorhanden, den Voreintrag hab ich noch nicht aber das sollte kein Problem sein.

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Dann frag doch mal " unverbindlich" bei denem SB, was man ggf. in solch einem Fall tun sollte......

Ja das werde ich auch machen. Will aber auf keinen Fall schlafende Geister wecken und vorallem verhindern, das mein alter klappriger Onkel noch Probleme bekommt, weil er es damals vielleicht verpasst hat seine WBK zu verlängern. Die Pistole lag jetzt fast dreisig Jahre gut verpackt in seinem Schrank (so wie das halt bei alten Leuten ist) und warscheinlich hatte er zwischenzeitlich total vergessen das er das Teil überhaupt noch hat.

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Ja das werde ich auch machen. Will aber auf keinen Fall schlafende Geister wecken und vorallem verhindern, das mein alter klappriger Onkel noch Probleme bekommt, weil er es damals vielleicht verpasst hat seine WBK zu verlängern. Die Pistole lag jetzt fast dreisig Jahre gut verpackt in seinem Schrank (so wie das halt bei alten Leuten ist) und warscheinlich hatte er zwischenzeitlich total vergessen das er das Teil überhaupt noch hat.

Ist aus Erfahrung auch das beste. Denn jeder SB reagiert "etwas" anders!

Hab jetzt schon ein paar SB durch.....

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...ich würde in solch´ einem Fall bei einem anderen SB, welcher NICHT für mich zuständig ist anrufen...

Einfach mal im Internet z.B. die Telefonnummr raussuchen...

IMI

Der dir dann sagt " kein Problem", weil er es locker sieht und " umgäglich" ist.

Freudig gelaunt dann zu deineem SB, der die Sache ganz anders sieht, und du hast ein Problem. Ich würde den zuständigen fragen, was in diesem " rein Theoretischen Fall" zu tun ist.

Hab öfters mit SB zu tun, wenn es um den Ankauf von Erbwaffen geht.

Glaub mir, die Rechtsauffassungen der verschiedenen SB weichen teilweise sehe extrem von einander ab.

Im Nottfall lass einen Händler die Waffe ankaufen, und erwirb die dann von Ihm!

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Der dir dann sagt " kein Problem", weil er es locker sieht und " umgäglich" ist.

Freudig gelaunt dann zu deineem SB, der die Sache ganz anders sieht, und du hast ein Problem. Ich würde den zuständigen fragen, was in diesem " rein Theoretischen Fall" zu tun ist.

Hab öfters mit SB zu tun, wenn es um den Ankauf von Erbwaffen geht.

Glaub mir, die Rechtsauffassungen der verschiedenen SB weichen teilweise sehe extrem von einander ab.

Im Nottfall lass einen Händler die Waffe ankaufen, und erwirb die dann von Ihm!

wäre auch ne gute Idee... :gutidee:

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Und wenn der nun ganz anderer Aufassung ist, als der zuständige SB? :rolleyes:

Da hast Du natürlich Recht, und die Anfrage an einen anderen SB war auch nur als erstes Vortasten von mir gemeint. Gewappnet mit neuen Argumenten und §§ lässt es sich mit dem eigenen SB dann besser reden.

IMI

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Da hast Du natürlich Recht, und die Anfrage an einen anderen SB war auch nur als erstes Vortasten von mir gemeint. Gewappnet mit neuen Argumenten und §§ lässt es sich mit dem eigenen SB dann besser reden.

IMI

klar!

Geh zum SB, der sagt " No,sir!" dzu sagst: " Aber der SB xy hat gesagt..."!

Ich kenne SB´´s da könntest du dann die " Ohren anlegen und die Haare nass machen"!

Der fragliche Herr war übrigens mal Ausbilder in Altenstadt..........ICH krieg da immer erstmal nen Cafe!

Hat den " U Cafe-Junkie" nie vergessen.....

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klar!

Geh zum SB, der sagt " No,sir!" dzu sagst: " Aber der SB xy hat gesagt..."!

Ich kenne SB´´s da könntest du dann die " Ohren anlegen und die Haare nass machen"!

Sicherlich hattest Du schon öfters mit SBs zu tun als ich; allerdings hatte ich noch nie mit meinen SBs an meinen (vielen) verschiedenen Wohnorten Probleme wie Du sie schilderst. Bisher konnte man mit allen vernünftig reden.

IMI

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Sicherlich hattest Du schon öfters mit SBs zu tun als ich; allerdings hatte ich noch nie mit meinen SBs an meinen (vielen) verschiedenen Wohnorten Probleme wie Du sie schilderst. Bisher konnte man mit allen vernünftig reden.

IMI

DER ist ja auch ein EXTREMES BEISPIEL!

Hatte bisher auch überwiegend mit sehr netten hilfsbereiten SB zu tun. Viele sind auch froh wenn eine " schwarze" aus nem Erbfall über einen Händler läuft, ist natürlich weniger Arbeit! :icon14:

Also zum Abschluss ein Lob auf unsere SB!! :s75::s75:

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DER ist ja auch ein EXTREMES BEISPIEL!

Hatte bisher auch überwiegend mit sehr netten hilfsbereiten SB zu tun. Viele sind auch froh wenn eine " schwarze" aus nem Erbfall über einen Händler läuft, ist natürlich weniger Arbeit! :icon14:

Also zum Abschluss ein Lob auf unsere SB!! :s75::s75:

jetzt fällt mir gerade noch auf, das die Adresse auf der WBK auch nicht mehr stimmt und mittlerweile auch ein anderer Landkreis zuständig wäre... glaub ich muss nochmal in Ruhe mit meinem Onkel darüber sprechen!!!

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........ich glaub , ich würde mich dem Onel zuliebe um andere Waffen bemühen B) . Wenn die Sache mal zum Erbfall wird - dann kann man ja immer noch den SB fragen ;) ...........................

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Also ich sehe da keine Probleme.

Da ich ein "Alter" hier im Forum bin, hatten meine ersten WBK's auch diese Befristung drinstehen.

Die Waffe wurde damals rechtmäßig erworben und ist dadurch legal.

Die gesetzlich Grundlage "gültig bis..." wurde noch in den 70ern aufgehoben.

Wenn sie nun noch in der WBK steht, ist diese Einschränkung hinfällig.

Ich habe zwei WBK's aus dieser Zeit.

Inzwischen habe ich zwei meiner damals eingetragenen Waffen verkauft und der Käufer musste meine WBK zum Eintragen in seine vorlegen.

Keine Beanstandung wegen des Eintrags.

Mit Recht wurde auf die Aufbewahrungsvorschriften hingewiesen.

Gruß Habakuk

im FWR

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Das hört sich gut an, danke für die Info. Jetzt stell sich nur noch die Frage ob es eventl. Probleme gibt

da für mein Onkel mittlerweile, besser gesagt schon seit über zwanzig Jahren, einem anderen Landkreis zuständig ist . Er ist kurz nach erwerb der Waffe umgezogen! Auf der Wbk steht noch seine alte Adresse und dementsprechend eben auch eine andere Behörde. ... Das ist echt beschi... :heuldoch:

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