Wolli Posted May 2, 2006 Share Posted May 2, 2006 Hallo allerseits, nachdem ich die neue Gelbe 2004 bekommen habe, stand die 2/6-Regelung drin. Als ich hier erfuhr, daß man sie löschen lassen kann, tat ich dies. Heute brachte ein Freund meine WBK zum SB um eine Waffe eintragen zu lassen, und siehe da: Ohne ihn darauf aufmerksam zu machen, wurde der Passus wieder eingetragen. (Heimlich... ) Wolli Link to comment Share on other sites More sharing options...
Casull454 Posted May 2, 2006 Share Posted May 2, 2006 Hallo Wolli, gibt eine weitere Anweisung des IM Bayern (laut meinem Sachbearbeiter), daß die 2/6-Regelung bis auf weiteres für Bayern wieder/noch einzutragen ist. Gruß Casull454 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted May 2, 2006 Share Posted May 2, 2006 Vorwehen der neuen VwV In der aktuell bekannten Fassung stand es ja auch für die Gelbe drine Link to comment Share on other sites More sharing options...
Akula Posted May 2, 2006 Share Posted May 2, 2006 Hallo allerseits, nachdem ich die neue Gelbe 2004 bekommen habe, stand die 2/6-Regelung drin. Als ich hier erfuhr, daß man sie löschen lassen kann, tat ich dies. Das musst du aber noch ein bißchen ausführen Für die Bayern hier ist es bestimmt, interessant, dass du deinen 2/6-Eintrag ohne Gerichtsverfahren streichen lassen konntest. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Weini Posted May 2, 2006 Share Posted May 2, 2006 Ohne ihn darauf aufmerksam zu machen, wurde der Passus wieder eingetragen. (Heimlich... ) Wolli Darf man so etwas überhaupt? Ich meine vorallem Diese Heimlich tuerei. Mfg Weini Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted May 2, 2006 Share Posted May 2, 2006 Darf man so etwas überhaupt? Ich meine vorallem Diese Heimlich tuerei. Mfg Weini Das ist eine "Auflage" die darf die zuständige Stelle vermutlich in eine WBK eintragen . Natürlich hat jeder auch das Recht , die Rechtmäßigkeit der Eintragung/Auflage überprüfen zu lassen . "Heimlich" ist es ja nun auch nicht - ist in Zusammenhang mit einer Vorlage der WBK ein Aufwasch . Die sparen sich halt den Aufwand extra schriftlich die Vorlage anzufordern und tragen bei Vorlage der WBK aus sonstigen Gründen ein. Gruß Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted May 2, 2006 Share Posted May 2, 2006 und das oberste bayerische VG schon hat erkennen lassen, was passiert, wenn man dagegen opponiert... Heinrich Darf man Deinen Beitrag so verstehen , daß die hier veröffentlichten Urteile zur 2/6 Regelung in der nächsten Instanz keinen Bestand hatten ? Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wolli Posted May 2, 2006 Author Share Posted May 2, 2006 Das musst du aber noch ein bißchen ausführen Für die Bayern hier ist es bestimmt, interessant, dass du deinen 2/6-Eintrag ohne Gerichtsverfahren streichen lassen konntest. Ich habe es irgendwann hier in WO gelesen, daß man den Passus streichen lassen kann. Zusätzlich habe ich es von einem Vereinskameraden gehört. Dann habe ich beim SB nachgefragt, und der bestätigte. Dann haben ich und einige andere es streichen lassen. Und jetzt wird es wieder eingetragen. Und ich hatte es nicht mal ausgenützt! Wolli Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock 19 Posted May 3, 2006 Share Posted May 3, 2006 Hab' ich doch vor drei Monaten schon gepostet... nutzt aber nix, wenn's den Erlaß gibt und das oberste bayerische VG schon hat erkennen lassen, was passiert, wenn man dagegen opponiert... Heinrich ..dann ist dieses Gericht doch nicht etwa voreingenommen??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
bullpup Posted May 3, 2006 Share Posted May 3, 2006 Welche Urteile es gegeben hat siehe auch Erwerbsstreckungsgebot (schaut ausserdem mal, ob das alles so korrekt ist was in dem Artikel steht, und ob noch irgendwo was ergänzt werden kann) Gibt es in anderen Staaten eigentlich ähnliche Regelungen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wolli Posted May 3, 2006 Author Share Posted May 3, 2006 Nachtrag: alter 2/6-Eintrag lautete: "Innerhalb von sechs Monaten dürfen nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden" Dieser wurde im März 2004 bei Asstellung der WBK miteingetragen. ca. 1 Jahr später ließ ich ihn dann streichen. Der neue Eintrag lautet: "Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr aLS zwei Schusswaffen erworben werden. Der Erwerb einer dritten Waffe ist daher nur zulässig, wenn zuvor eine (ergänzende) Erlaubnis der Behörde dahin gehend erteilt worden ist, dass eine Abweichung vom Regelfall des Satzes 1 geboten ist" Alles Neu macht der Mai! Link to comment Share on other sites More sharing options...
750 WLA Posted May 3, 2006 Share Posted May 3, 2006 Also ich hab heute wieder eine Waffe eintragen lassen. Bei mir hat noch niemand was gesagt geschweige heimlich eingetragen und ich habe in letzter Zeit ca. 2 Waffen pro Monat gekauft. Scheint wiedermal abhängig vom Wohnort zu sein. Grüße 750 WLA Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hawkeye64 Posted May 3, 2006 Share Posted May 3, 2006 Nachtrag: alter 2/6-Eintrag lautete: "Innerhalb von sechs Monaten dürfen nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden" Dieser wurde im März 2004 bei Asstellung der WBK miteingetragen. ca. 1 Jahr später ließ ich ihn dann streichen. Der neue Eintrag lautet: "Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr aLS zwei Schusswaffen erworben werden. Der Erwerb einer dritten Waffe ist daher nur zulässig, wenn zuvor eine (ergänzende) Erlaubnis der Behörde dahin gehend erteilt worden ist, dass eine Abweichung vom Regelfall des Satzes 1 geboten ist" Alles Neu macht der Mai! So in der Art (Innerhalb von sechs Monaten dürfen nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. Eine Ausnahme hiervon bedarf der vorherigen Zustimmung der Erlaubnisbehörde) steht es in meiner Gelben auch. Ist wohl auch bei uns ne Weisung vom IM (Sachsen-Anhalt), allerdings hat der SB mir zugesichert wenn bedarf nach einer zusätzlichen Waffe besteht, läßt sich das unproblematisch per formlosen Antrag klären. Ausgestellt ist der Lappen übrigens im Januar, also bei uns nichts mit "alles neu macht der Mai"... Link to comment Share on other sites More sharing options...
sig-shooter Posted May 5, 2006 Share Posted May 5, 2006 Also ich hab heute wieder eine Waffe eintragen lassen. Bei mir hat noch niemand was gesagt geschweige heimlich eingetragen und ich habe in letzter Zeit ca. 2 Waffen pro Monat gekauft. Scheint wiedermal abhängig vom Wohnort zu sein. Grüße 750 WLA Richtig! Ich wohne ca. 5km außerhalb von München, somit ist das Landratsamt für mich zuständig, das die 2/6-Regelung auf die grüne und gelbe WBK anwendet. Ein Vereinskollge hat berichtet, dass das Kreisverwaltungsreferat, zuständig für das Stadtgebiet München, den Passus aus der gelben streicht. Interessanterweise liegen die beiden Behörden keine 4km Luftlinie auseinander! Gruß Sig Link to comment Share on other sites More sharing options...
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