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IGNORED

Altdeko?


PeterHinsberg

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Vorerst: Die Suchfunktion hat leider nichts zum Begriff "Altdeko" ausgespuckt.

Folgender Sachverhalt: Ich habe im Nachlass meines Opas ein Kleinkalibergewehr gefunden, offensichtlich eine Dekoausführung.

(Habe Sie mir noch nicht genau angucken können, der Lauf scheint aber zu zu sein)

Wie ist die aktuelle Gesetzeslage bzgl. solcher alten Dekowaffen, welche Umbauten wurden daran vorgenommen, und darf man diese noch besitzen?

-Oder bei eGun verkaufen?

Danke schonmal!

Peter

Geschrieben

Bei denn meisten ALT Deko´s ist nur der Lauf mit einem Dorn verschlossen und verschweist bei manchen auch noch zusätzlich ein Stift durch den Lauf. Verschuß im Gegensatz zu neuen Dekos nicht abgeändert, bei neueren dann schon.

Grüße

750 WLA

Geschrieben

Bei denn meisten ALT Deko´s ist nur der Lauf mit einem Dorn verschlossen und verschweist bei manchen auch noch zusätzlich ein Stift durch den Lauf. Verschuß im Gegensatz zu neuen Dekos nicht abgeändert, bei neueren dann schon.

Grüße

750 WLA

Danke für die schnelle Antwort.

Werde mir das Ding dann mal am Wochenende genauer angucken.

Der Lauf ist definitv mit irgendetwas verschlossen.

Verschlußboden konnte ich noch nicht genau sehen, ist eine etwas merkwürdige Konstruktion von Winchester; Modell 55.

Konnte die Funktionsweise noch nicht genau ertüfteln, sieht aber nach einem halbautomatischem Einzellader aus, so merkwürdig es klingt...

Jetzt nur die Frage ob ich das Ding auch verkaufen darf, ich weiss nämlich eigentlich nicht sonderlich viel damit anzufangen...

Sorry, aber ich bin etwas verunsichert was die Gesetzeslage angeht...

Geschrieben

Danke für die schnelle Antwort.

Werde mir das Ding dann mal am Wochenende genauer angucken.

Der Lauf ist definitv mit irgendetwas verschlossen.

Verschlußboden konnte ich noch nicht genau sehen, ist eine etwas merkwürdige Konstruktion von Winchester; Modell 55.

Konnte die Funktionsweise noch nicht genau ertüfteln, sieht aber nach einem halbautomatischem Einzellader aus, so merkwürdig es klingt...

Jetzt nur die Frage ob ich das Ding auch verkaufen darf, ich weiss nämlich eigentlich nicht sonderlich viel damit anzufangen...

Sorry, aber ich bin etwas verunsichert was die Gesetzeslage angeht...

Dann würde ich nicht hier fragen, denn alle Antworten von hier nutzen die im Falle eines Falles nix. Frag Deine Heimatbehörde, und wenn die sagen, is ok, dann lass es Dir schriftlich geben und gut isses.

Bei Altdeko gibts ein paar trickreiche Fallen, die aus den jeweiligen Rückverweisen der Gesetzesänderungen herrühren. Manchmal waren Alt-Abänderungen anerkannt, manchmal gabs keinen Rückverweis. Und je nachdem in welche Epoche Dein Püster fällt, kanns dann brodeln...

Also lieber sad as sorry....

PePe

Geschrieben

Na dann werd' ich im Zweifelsfalle mal mit der Flex über der Stoßboden gurken und ihn 45 Grad abschrägen, falls dem noch nicht so sein sollte.

Bohren kann ich auch, und in sachen Schweissen hab ich zur Not auch jemanden.

Die Knifte ist mindestens ihre 30 Jahre alt...

Geschrieben

Bearbeiten darfst Du nicht, das Zerstören einer Waffe ist aber genehmigungsfrei!

Sollte der Status als "Schußwaffe" nicht bereits durch die durchgeführten Umbauten (Lauf zu) verlorengegangen sein? Das weitere unbrauchbar machen käme in diesem Falle doch der (teilweisen) Zerstörung gleich?

Geschrieben

Im übrigen gilt für die Unbrauchbarmachung von Waffen bzw. Abänderung auf Deko seit dem 01.04.2003 auch § 9 Abs. 1 Beschussgesetz ! Das wird immer wieder gerne "vergessen". ^_^ (wahrscheinlich, weils Geld kostet...)

Geschrieben

Im übrigen gilt für die Unbrauchbarmachung von Waffen bzw. Abänderung auf Deko seit dem 01.04.2003 auch § 9 Abs. 1 Beschussgesetz ! Das wird immer wieder gerne "vergessen". ^_^ (wahrscheinlich, weils Geld kostet...)

Es kostet kein Geld, da die Beschussämter mangels Zuständigkeit (wo ist die denn festgelegt???, die zu benenndende Stelle wurde schlicht und ergreifend "vergessen") keine Prüfungen vornehmen, und auch wenn sie wollten, nicht vornehmen können. es fehlt ihnen einfach die Rechtsgrundlage. Die dazu nötige Beschuss-VO ist noch immer nicht erlassen und die Orüfzeichen für die einzelnen Beschussämter sind zwar vorgesehen, aber noch nicht in Recht "gegossen".

Wie immer, bei den schlamperten Beamten und Angestellten :D

Die an sich zuständige Stelle (PTB) wehrt sich mit Händen und Füssen, die früher zuständige Stelle BKA wimmelt ab, mit der Begründung nicht mehr zuständig zu sein. Und die Beschussämter können mangels "Auftrages" und mangels B-VO und Kostenverordnung auch garnix.

So what???

Im übrigen trifft § 9Abs.1 nur die "Inverkehrbringer". Ein Privatbesitzer der seine in seinem Besitz befindliche Waffe nur vom BüMa seines Vertrauens, oder aber aufgrund staatsanwaltschaftlicher "Fürsorge" abändern lassen muss, behält ja das Eigentum an der Waffe und sie wird nicht in Verkehr gebracht. Es ist also eine Einzelabänderung im Auftrag des Besitzers/Eigentümers...und die kann nach wie vor, jeder zugelassene Büchsenmacher vornehmen...

Etwas anderes ist es, wenn der BüMa diese Waffe ankauft/erwirbt; um sie dann abgeändert als Deko zu verkaufen. Dann ist er zukünftig (sobald dann in 4-5 Jahren :D Rechtsklarheit besteht und die Vorschriften eingetrudelt sind) verpflichtet, auch diese "Einzelabänderung" nachträglich absegnen zu lassen. Da verspricht man sich das grosse Geld von; soll doch die Prüfgebühr für Nixtun und nur Stempelanbringen bei über 100 Teuros liegen. Die Arbeit muss schon noch der BüMa machen, nur das Stempelschwingen obliegt dem Büttel....Naja, wo sollen ...naja, lassen wir das...

Anscheinend sollen damit die Beschussämter "übernahmereif" für die Privatwirtschaft gemacht werden, damit man dem potentiellen Käufer dann schon mal "gute Geschäftsgrundlage" vorgaukelt....

Ich hoffe nur, das die bereits angelaufene Initiative bei der EU dem zuwiderläuft und künftig auch in anderen CIP-Staaten vorgenommene Änderungen anerkannt werden müssen. denn was für das Spielzeugrecht gut ist, kann für das Deko-Geschäft nicht so abhold sein...

Und dann, na dann schauen wir mal, wo die Teutschen Michels bei den B-Ämtles bleiben.

In England kostet die Unbrauchbarmachung mit Zertifikat des BA (inklusive der ganzen Arbeit) weniger als die Hälfte des hier angedachten Betrages; in Frankreich ist er zwar genausohoch, schliesst allerdings die ganze Árbeit des Abänderns durch das BA mit ein....Nur der Deutsche Michel soll wieder "gemolken" werden.

Ich hoffe, das der "Michel" auch mal so wach wird und reagiert, wie unsere "frogeaters" and der Westseite...und seine Beamten und öffentlich Bediensteten wieder an das erinnert, was sie sein sollen: Diener des Volkes und nicht "Bediente durch das Volk"....

PePe

Das musste raus, nachdem ich heute wieder so viele dumme Sätze der Sesselpupser aus Berlin gehört und gelesen habe...

Geschrieben

Es kostet kein Geld, da die Beschussämter mangels Zuständigkeit (wo ist die denn festgelegt???, die zu benenndende Stelle wurde schlicht und ergreifend "vergessen") keine Prüfungen vornehmen, und auch wenn sie wollten, nicht vornehmen können. es fehlt ihnen einfach die Rechtsgrundlage. Die dazu nötige Beschuss-VO ist noch immer nicht erlassen und die Orüfzeichen für die einzelnen Beschussämter sind zwar vorgesehen, aber noch nicht in Recht "gegossen".

Wie immer, bei den schlamperten Beamten und Angestellten :D

Die an sich zuständige Stelle (PTB) wehrt sich mit Händen und Füssen, die früher zuständige Stelle BKA wimmelt ab, mit der Begründung nicht mehr zuständig zu sein. Und die Beschussämter können mangels "Auftrages" und mangels B-VO und Kostenverordnung auch garnix.

So what???

Im übrigen trifft § 9Abs.1 nur die "Inverkehrbringer". Ein Privatbesitzer der seine in seinem Besitz befindliche Waffe nur vom BüMa seines Vertrauens, oder aber aufgrund staatsanwaltschaftlicher "Fürsorge" abändern lassen muss, behält ja das Eigentum an der Waffe und sie wird nicht in Verkehr gebracht. Es ist also eine Einzelabänderung im Auftrag des Besitzers/Eigentümers...und die kann nach wie vor, jeder zugelassene Büchsenmacher vornehmen...

Etwas anderes ist es, wenn der BüMa diese Waffe ankauft/erwirbt; um sie dann abgeändert als Deko zu verkaufen. Dann ist er zukünftig (sobald dann in 4-5 Jahren :D Rechtsklarheit besteht und die Vorschriften eingetrudelt sind) verpflichtet, auch diese "Einzelabänderung" nachträglich absegnen zu lassen. Da verspricht man sich das grosse Geld von; soll doch die Prüfgebühr für Nixtun und nur Stempelanbringen bei über 100 Teuros liegen. Die Arbeit muss schon noch der BüMa machen, nur das Stempelschwingen obliegt dem Büttel....Naja, wo sollen ...naja, lassen wir das...

Anscheinend sollen damit die Beschussämter "übernahmereif" für die Privatwirtschaft gemacht werden, damit man dem potentiellen Käufer dann schon mal "gute Geschäftsgrundlage" vorgaukelt....

Ich hoffe nur, das die bereits angelaufene Initiative bei der EU dem zuwiderläuft und künftig auch in anderen CIP-Staaten vorgenommene Änderungen anerkannt werden müssen. denn was für das Spielzeugrecht gut ist, kann für das Deko-Geschäft nicht so abhold sein...

Und dann, na dann schauen wir mal, wo die Teutschen Michels bei den B-Ämtles bleiben.

In England kostet die Unbrauchbarmachung mit Zertifikat des BA (inklusive der ganzen Arbeit) weniger als die Hälfte des hier angedachten Betrages; in Frankreich ist er zwar genausohoch, schliesst allerdings die ganze Árbeit des Abänderns durch das BA mit ein....Nur der Deutsche Michel soll wieder "gemolken" werden.

Ich hoffe, das der "Michel" auch mal so wach wird und reagiert, wie unsere "frogeaters" and der Westseite...und seine Beamten und öffentlich Bediensteten wieder an das erinnert, was sie sein sollen: Diener des Volkes und nicht "Bediente durch das Volk"....

PePe

Das musste raus, nachdem ich heute wieder so viele dumme Sätze der Sesselpupser aus Berlin gehört und gelesen habe...

AMEN !!!!!!!

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