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IGNORED

Marlin Camp Carbine


Highlander

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Geschrieben

Gestern wurde mir gesagt, dass der Marlin Camp Carbine in Österreich "neuerdings" anders bewertet wird, nämlich als verbotene Waffe.

Weiß jemand näheres dazu und ob man als Besitzer da jetzt etwas tun muss / soll?

Geschrieben

Gestern wurde mir gesagt, dass der Marlin Camp Carbine in Österreich "neuerdings" anders bewertet wird, nämlich als verbotene Waffe.

Weiß jemand näheres dazu und ob man als Besitzer da jetzt etwas tun muss / soll?

Ist das Dein Ernst ? Woher hast Du die Informationen ?

Gruss rhodium

Geschrieben

Ist das Dein Ernst ? Woher hast Du die Informationen ?

Gruss rhodium

War vorgestern bei DEM Büchsenmacher in Vösendorf, um meinen Carbine etwas aufbrezeln zu lassen, soll ja auch was gleichschauen.

Der schaut sich die Sache an und meint, dass das aber schon ein verbotener Gegenstand ist, nicht der Umbau wohlgemerkt, sondern das kleine unschuldige Gewehrchen selbst.

Er meint, dass es in einem neuen Rechtskommentar dezidiert so angeführt war.

Ich hab da scheinbar eine ältere Ausgabe, da ich was Derartiges noch nicht gelesen hab.

Bin jetzt etwas ratlos, aber rechtmäßig eworbenes Eigentum bleibt auch solches (noch).

Dann wird es wohl eine Ausnahmegenehmigung wie für die Pumpguns geben müssen.

Schwierig wird in einem solchen Fall dann allerdings das Verkaufen (was ich ja gar nicht will) und auch vererben.

Schon wieder ein Stück Salami weg! :confused:

Geschrieben

Bin eh am überlegen ob ich meinen (einen .45 er) verkaufe. Werd' bei der IWÖ mal nachfragen, sollten die ja wissen.

rhodium

SOLLTEN, ja!

Wär auch schön, wenn man das erfährt!

Geschrieben
Gestern wurde mir gesagt, dass der Marlin Camp Carbine in Österreich "neuerdings" anders bewertet wird, nämlich als verbotene Waffe.

Weiß jemand näheres dazu und ob man als Besitzer da jetzt etwas tun muss / soll?

???, äußerst mysteriös. Am besten Du fragst ab Montag bei div. Waffenhändlern nach, bspw. 1190 Wien, 1080 Wien. Ich weiß nur von momentanen Auffassungsunterschieden beim SIG 550, aber leider auch nichts genaueres. Kann mich auch erst ab Montag schlau machen. Bis dahin-

Fahrkarte

Geschrieben
Zum SIG sollte die beste Information in 1040 Wien erhältlich sein.

Gruß

Greenhorn

Bitte um ein Stichwort bezüglich 1040 Wien. Meinst Du Waffen-Schwa......

Im Voraus besten Dank Greenhorn.

Fahrkarte

Geschrieben

Er meint, dass es in einem neuen Rechtskommentar dezidiert so angeführt war.

Ich hab da scheinbar eine ältere Ausgabe, da ich was Derartiges noch nicht gelesen hab.

Bin jetzt etwas ratlos, aber rechtmäßig eworbenes Eigentum bleibt auch solches (noch).

Dann wird es wohl eine Ausnahmegenehmigung wie für die Pumpguns geben müssen.

Schwierig wird in einem solchen Fall dann allerdings das Verkaufen (was ich ja gar nicht will) und auch vererben.

Schon wieder ein Stück Salami weg! :confused:

"Rechtskommentare" werden zwar in der Regel von Rechtskundigen oder mit der Materie befaßten geschrieben, sind aber trotzdem Privatmeinungen wie Gesetze und Verordnungen auszulegen wären (Konjunktiv!). Zu einer Änderung kommt es nur wenn ein neues Gesetz oder eine neue Verordnung kommt. Auch einzelne Behörden legen das Gestz unterschiedlich aus (wie wir aus der unterschiedlichen Praxis bei WBK Erweiterungen wissen).

Da ich annehme, das die Marlin in Deiner WBK eingetragen ist, ist sie der Behörde bekannt! Wenn nun die Behörde eine neue Gesetzesauslegung macht, müsste sie zu Dir kommen. Soweit mir bekannt gab es keine Gestzesänderung d.h. die Behörde müsste einen Bescheid erlassen der dann anfechtbar wäre.

Also bitte keine "vorauseilende" Panik. Wäre trotzdem interessant zu wissen ob irgendwas im Busch ist.

Gruss Trigger

Geschrieben

"Rechtskommentare" werden zwar in der Regel von Rechtskundigen oder mit der Materie befaßten geschrieben, sind aber trotzdem Privatmeinungen wie Gesetze und Verordnungen auszulegen wären (Konjunktiv!). Zu einer Änderung kommt es nur wenn ein neues Gesetz oder eine neue Verordnung kommt. Auch einzelne Behörden legen das Gestz unterschiedlich aus (wie wir aus der unterschiedlichen Praxis bei WBK Erweiterungen wissen).

Da ich annehme, das die Marlin in Deiner WBK eingetragen ist, ist sie der Behörde bekannt! Wenn nun die Behörde eine neue Gesetzesauslegung macht, müsste sie zu Dir kommen. Soweit mir bekannt gab es keine Gestzesänderung d.h. die Behörde müsste einen Bescheid erlassen der dann anfechtbar wäre.

Also bitte keine "vorauseilende" Panik. Wäre trotzdem interessant zu wissen ob irgendwas im Busch ist.

Gruss Trigger

Bist Du schon wieder zurück in "A".?

Fahrkarte

Geschrieben

Lese ich im IWÖ-Forum:

"Wäre die Anfrage bei uns im Forum gekommen, hätte wir das gleich aufgeklärt. Wenn das über Ecken zu uns kommt, hat das für mich den Charakter eines Latrinengerüchts."

Daran hege ich keinerlei Zweifel. Dummerweise können solche Fragen aber auch von jenen zahlenden IWÖ-Mitgliedern kommen, die aus völlig unerfindlichen Gründen verbannt wurden.

Und die müssen dann eben hierher ausweichen. Ob sie wollen oder nicht.

Für mich ein Grund für meinen Austritt aus dem Verein. Die Gleichbehandlung der Mitglieder ist nicht mehr garantiert, schon bezüglich Fragen im Forum problematisch, wie man hier sieht. Wer aber garantiert mir, daß jene Praktiken die nun im Forum sichtbar werden nicht auch bei ernsten Rechtsfragen zur Anwendung kommen?

Der Hauptstörfaktor ist weg! Also hebt doch bitte diese leidigen Verbannungen endlich wieder auf!

Gruß

Greenhorn

Geschrieben

???, äußerst mysteriös. Am besten Du fragst ab Montag bei div. Waffenhändlern nach, bspw. 1190 Wien, 1080 Wien.

Bitte um ein Stichwort bezüglich 1040 Wien. Meinst Du Waffen-Schwa......

Hallo, alle

zum Thema mysteriös: bitte hört auf mit dem Unfug, Händler nur als vage Andeutung zu erwähnen, sondern nennt Roß und Reiter. Keiner wird das so schnell als Schleichwerbung werten, wenn eh offensichtlich ist, daß Ihr das nur als Kunden schreibt.

Sollen doch auch Nicht-Insider was mit den Infos anfangen können ....

Gruß

Geschrieben

Lese ich im IWÖ-Forum:

Daran hege ich keinerlei Zweifel. Dummerweise können solche Fragen aber auch von jenen zahlenden IWÖ-Mitgliedern kommen, die aus völlig unerfindlichen Gründen verbannt wurden.

Und die müssen dann eben hierher ausweichen. Ob sie wollen oder nicht.

Für mich ein Grund für meinen Austritt aus dem Verein. Die Gleichbehandlung der Mitglieder ist nicht mehr garantiert, schon bezüglich Fragen im Forum problematisch, wie man hier sieht. Wer aber garantiert mir, daß jene Praktiken die nun im Forum sichtbar werden nicht auch bei ernsten Rechtsfragen zur Anwendung kommen?

Der Hauptstörfaktor ist weg! Also hebt doch bitte diese leidigen Verbannungen endlich wieder auf!

Gruß

Greenhorn

Im gleichen Post schreibt derjenige auch, daß Waffenhändler bei ihnen anfragen und, daß Auskünfte im Forum nicht Rechtsverbindlich sind. Das würde ich Unterschreiben, teilweise sind die Aussagen der dortigen Juristen nämlich haarsträubend und wohl eher so formuliert um das Ziel zu fördern. Zum hier vorliegenden "Latrinengerücht" m.A. müsste eine entsprechende Änderung ordnungsgemäß kundgemacht werden. Davon würden wir sicher erfahren.

@ Rhodium

Danke für Deinen "Aufruf an die Gäste" leider können viele von uns das wegen der verhängten Sperren nicht.

Es ist offensichtlich keine echte Diskussion gewünscht.

Gruss Trigger

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