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IGNORED

RO für IPSC-Training


Tauschi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Morgen,

ich gehe ab und zu mit einem Vereinsspezi auf einen Mietstand. Der Stand ist für IPSC zugelassen. Wenn, ausser uns niemand da ist, bauen wir uns auch mal `ne primitive Stage auf :bud:

Kumpel und ich haben beide einen KW- und LW-SURT und wir schiessen regelmässig auf Matches :)

Gestern erzählte mir jemand, das für ein derartiges Training auch ein geprüfter RO notwendig wäre. Ausserdem müsse immer eine Standaufsicht vor Ort sein.

Ist dem tatsächlich so? Müssen wir jetzt auf unsere zusätzlichen Trainingseinheiten mangels RO verzichten? Macht der Standbetreiber einen Fehler, wenn er die Schützen ohne Aufsicht lässt?

Lasst mich bitte nicht unwissend in die Fallen unserer Gesetzgebung bzw. Bürokratie tappen :D

Gruß Tauschi

P.S. Suchfunktion hab` ich genutzt ;)

Geschrieben

Tag auch,

es scheint dir keiner auf deine Frage antworten zu wollen.

Es sehe das mal so, dass du für IPSC-Training zumindest eine "qualifizierte Aufsicht" brauchst.

Wobei es m.E. egal ist, ob ein RO anwesend ist oder eine entsprechende "normale" Aufsicht.

Der RO ist natürlich die bessere Möglichkeit, weil der dann auch auf die Besonderheiten des IPSC achten

kann.

Auf jedenfall solltet ihr beim Training niemals auf eine Aufsicht verzichten.

DVC

Andreas

Geschrieben

Tag auch,

es scheint dir keiner auf deine Frage antworten zu wollen.

Wollen schon, aber nicht können, während man in Güstrow eine IPSC-LM schiesst. ;)

Was Ihr braucht, ist eine Aufsicht gem. §27 WaffG i.V. m. AWaffV. Das ist jeder RO in D, er hat dann einen Aufkleber im BDS-Ausweis (3. Umschlagseite, also hinten), und dieser Ausweis ist mitzuführen.

Es gibt noch andere Möglichkeiten, den "Aufsichten-Aufkleber" zu bekommen, z.B. wenn man Schiessleiter ist... und das sollte eigentlich auch dem Gesetz genüge tun, denn das verlangt ja eine Aufsicht und nicht explizit einen RO.

Ich würde aber vorschlagen, Ihr macht am besten beide einen RO-Kurs.

Geschrieben

Was Ihr braucht, ist eine Aufsicht gem. §27 WaffG i.V. m. AWaffV. Das ist jeder RO in D, er hat dann einen Aufkleber im BDS-Ausweis (3. Umschlagseite, also hinten), und dieser Ausweis ist mitzuführen.

Es gibt noch andere Möglichkeiten, den "Aufsichten-Aufkleber" zu bekommen, z.B. wenn man Schiessleiter ist... und das sollte eigentlich auch dem Gesetz genüge tun, denn das verlangt ja eine Aufsicht und nicht explizit einen RO.

Wir hatten die Diskussion auch diese Woche; also ist ein SuRt + Standaufsicht-Lehrgang ausreichend zum IPSC-Training?

Uns wurde suggeriert, nur unter Aufsicht eines RO ist IPSC-Training möglich, wir haben aber letzte Woche weder im IPSC-Regelwerk noch in den entsprechenden Gesetzestexten Adäquates gefunden.

Deshalb wäre uns eine definitive Auskunft sehr lieb.

Vielen Dank im voraus,

spottie

Geschrieben

Moin, Moin,

also, wenn ich das richtig verstehe, schreibt der Gesetzgeber eine Aufsicht vor, aber nicht zwingend einen RO. Soweit, so gut :)

Eine Standaufsicht muss aber nicht zwingend den BDS Standaufsichten- bzw. Schiessleiterkurs gemacht haben. Oder?

Irgendwo hier im Forum habe ich gelesen, dass der Verein jeden mit Sachkunde zur Standaufsicht küren kann. Bei uns werden die Standaufsichten vom Präsi ernannt und dann dem Landratsamt gemeldet. Meines (un-)wissens wäre nicht einmal die Meldung beim Landratsamt erforderlich.

Wie soll ich auf einem fremden Stand nachweisen, dass ich Standaufsicht von Präsis gnaden bin? Wer macht denn die Standaufsicht, wenn zwei BDS-, zwei DSB-Schützen, ein BDMP-Schütze und ein Jäger sich die Bahnen auf einem Mietstand teilen und der Betreiber keine Aufsicht stellt?

Sehr verwirrend.....

Ciao Tauschi

Geschrieben

Hi,

wenn ich es von meinem RO-Kurs noch richtig im Kopf habe, verlangt der BDS für IPSC-Training aus versicherungstechnischen Günden einen RO als Aufsicht. Deshalb gibt es auch die Möglichkeit des Vereins-RO. Der Unterschied liegt nicht in der Ausbildung - welche für beide Formen des ROs gleich ist - sondern das man sich hinterher zum Vereins-RO "herunterstufen" lässt, und dadurch nur noch Level 1-Matches betreuen darf, und keine Jarespunkte beibringen muß. Unter gewissen Auflagen kann man sich dann später auch wieder hochstufen lassen.

Das hat nichts mir den gesetzlichen Anforderungen an eine Schießaufsicht gemäß WaffG zu tun, welche naülich genau so zu erfüllen sind.

Geschrieben

Also ich zum Beispiel habe den "Aufsicht gemäss § 27.."-Aufkleber hinten im Ausweis, weil ich RO bin. Ich habe aber nie einen Standaufsicht- bze Schiessleiterkurs gemacht, der RO-Kurs gilt in diesem Bereich (Aufsicht) als gleichwertig.

Das Gesetz verlangt einfach nur eine Aufsicht, der RO-Status ist ja was Verbandsinternes. Aber es könnte tatsächlich sein, dass Wheelgunner mit der Versicherungsgeschichte Recht hat. Da sollte man vielleicht nochmal Tegge, Henkens, etc. befragen... Falls mir das mal im RO-Kurs erzählt wurde, hab ich es wohl wieder verdrängt, da wir im Verein sowieso viel mehr ROs als "andere Aufsichten" haben.

Geschrieben

Hi,

wenn ich es von meinem RO-Kurs noch richtig im Kopf habe, verlangt der BDS für IPSC-Training aus versicherungstechnischen Günden einen RO als Aufsicht. D

Hallo Wheelgunner,

hast Du dafür vielleicht auch irgendwo eine Quelle, wo das Explizit nachzulesen ist?

Danke,

spottie

Geschrieben

Hallo Wheelgunner,

hast Du dafür vielleicht auch irgendwo eine Quelle, wo das Explizit nachzulesen ist?

Danke,

spottie

Nein, leider nicht. War auch in irgend einem Pausengespräch während des Kurses. Frag doch mal direkt bein BDS oder deienm LV nach, "da werden Sie geholfen".

Geschrieben

Also ich zum Beispiel habe den "Aufsicht gemäss § 27.."-Aufkleber hinten im Ausweis, weil ich RO bin.

Hallo,

ich bin auch RO, hab aber kein §-27-Aufkleber.....

Und nun?

Neugierige Grüße,

Sabsi

Geschrieben

Ich hab den Kleber auch erst seit kurzem.

Aussteller ist der LV, unterschrieben hat der LV-Vorsitzende.

Du MUSST diesen Ausweis mitführen, wenn Du Aufsicht machst... also kontaktier mal flugs Deinen LV.

:)

Geschrieben

ich weiss zwar nicht ob es irgendwo steht und verbindich ist aber trotzdem finde ich die regelung auf unserem stand ganz gut:

ipsc training nur mit mindestens 2 personen und wenn kein ro dabei ist nur statisch. also nix mit bleispritze in der hand rumlaufen.

Geschrieben

gerade für basics ist ein stündchen alleine auf den stand sehr hilfreich, grundsätzlich sehe ich da auch kein problem aber soooo ganz alleine mit der plempe in der hand über die stage zu laufen ist in punkto sicherheit nicht die beste lösung

Geschrieben

Moin!

Ich find auch, das Einzeltraining für Basics sinnvoll sein kann, aber grad für die Sicherheit (Finger am Abzug, Waffenrichtung, ...) ist es auf jeden Fall sinnvoll, mit mehreren Leuten zu trainieren. Die sehen einfach mehr als man selbst beim Lauf über die Stage. So ist der Trainingseffekt ein größerer und mehr Spaß macht es auch. :bud:

Geschrieben

hallo leute,

ich empfinde ein training von 2 bis max 4 schützen als optimal.

man wird von den anderen auf fehler hingewiesen die man selbst nicht sieht. auch fotos oder videos sind gut (da sieht man erst wie S******e man ist :traurig_16: )

die kommandos werden von einem trainingspartner gegeben, wie von einem ro beim match.

wenn man selbst trainiert kann sich ein automatismus der abläufe einstellen z.b. laden oder ablegen der waffe vor dem kommando des ro (ich spreche aus erfahrung :traurig_16: )

also wenn alleine dann immer im kopf die passenden kommandos abrollen.

außerdem ist es zu zweit immer sicherer auf dem stand. wie schnell ist der geldbeutel aus dem rucksack geklaut, in's bein schießen wir uns ja nicht. wir sind doch nicht doof B)

Geschrieben

Ich bau mir alleine ja keine Stages auf... die müsste ich auch alleine wieder abbauen :D:gaga:;)

Ich meinte natürlich einfache Übungen wie z.B. Bill Drill.

außerdem ist es zu zweit immer sicherer auf dem stand. wie schnell ist der geldbeutel aus dem rucksack geklaut,

Also wenn DAS bei uns passiert müsste ich micch echt wundern. :D

Geschrieben

Also wenn DAS bei uns passiert müsste ich micch echt wundern. :D

kein wunder, ich habe mir gerade heute sagen lassen du bringst deinen hund mit auf den stand, da rührt bestimmt keiner deinen rucksack an :lol:

bzw. wundert der sich dann wenn ein krokodil aus dem rucksack springt :o:s82:

Geschrieben

kein wunder, ich habe mir gerade heute sagen lassen du bringst deinen hund mit auf den stand, da rührt bestimmt keiner deinen rucksack an :lol:

bzw. wundert der sich dann wenn ein krokodil aus dem rucksack springt :o:s82:

Dobe, du kennst Amy nicht...

Die würde glatt noch den Geldbeutel apportieren und dabei freundlich mit dem Schwanz wedeln :021:

Geschrieben

Hallo Wahrsager,

Du MUSST diesen Ausweis mitführen, wenn Du Aufsicht machst... also kontaktier mal flugs Deinen LV.

:)

Wo kann ich das nachlesen?

Neugierige Grüße,

Sabsi

Geschrieben

Steht bei mir im Ausweis drin und in der AWaffV:

§10 ... (3) Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen schießsportlichen Verein eines anerkannten Schießsportverbandes genügt an Stelle der Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 eine Registrierung der Aufsichtsperson bei dem Verein. Dieser hat bei der Registrierung das Vorliegen der Voraussetzungen der erforderlichen Sachkunde und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, auch der Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit zu überprüfen und zu vermerken. Der Aufsichtsperson ist durch den Verein hierüber ein Nachweisdokument auszustellen. Die Aufsichtsperson hat dieses Dokument während der Wahrnehmung der Aufsicht mitzuführen und zur Kontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. ...
Geschrieben

Die BDS-Landesverbände SIND Vereine (e.V.) eines anerkannten Schießsportverbandes (BDS).

Kann natürlich auch sein, dass der Schützenverein das Dokument ausstellen kann... bei uns macht das aber der LV und die Mitführungspflicht steht klar in der AWaffV drin.

Geschrieben
Die BDS-Landesverbände SIND Vereine (e.V.) eines anerkannten Schießsportverbandes (BDS).

Kann natürlich auch sein, dass der Schützenverein das Dokument ausstellen kann... bei uns macht das aber der LV und die Mitführungspflicht steht klar in der AWaffV drin.

Ähem, wer kennt sich denn im Vereinsrecht wirklich gut aus?

Auf der BDS-Homepage steht eindeutig:

"Der Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. (BDS) hat als unmittelbare Mitglieder nur die ihm angeschlossenen 13 Landesverbände. Als natürliche Person oder Verein kann man nur durch einen Beitritt in einen dieser Landesverbände Mitglied im BDS werden. (...)"

und

"Vereine und einzelne Personen, die dem BDS beitreten wollen, wenden sich bitte an den zuständigen Landesverband

(betrifft alle Disziplinen einschl. IPSC)

Der BDS besteht aus folgenden selbständigen Landesverbänden"

Also sind die Landesverbände demnach Verbände, denen die Vereine angeschlossen sind, und keine Landesvereine.

Oder bin ich zu, naja, ich geb jetzt keine Vorlage!

;)

Un tüsss,

Frank

Archiviert

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