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IGNORED

NRW Erlass zurückgenommen?


Gugelhupf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe bereits mehrfach gelesen, dass der Runderlass in NRW bzgl. "neue Gelbe nur mit Bedürfnisbescheinigung" zurückgenommen worden sein soll. Da ich im Mai 2005 dem Zusatz "Dies gilt nur nach Vorlage einer Bedürfnisbescheinigung" widersprochen habe, gleichzeitig aber um die Verzögerung der Bearbeitung bis zur Änderung der Erlasslage gebeten habe, wäre diese Info wichtig. Weiss jemand, wie ich an diese Information heran komme? Bei dem entsprechenden Schergen aus dem NRW Innenministerium halte ich für möglich, daß er auf Weisung seines Ministers den Erlass zwar zurückgenommen hat, dies aber nicht weitergegeben hat.

Geschrieben

Ich habe bereits mehrfach gelesen, ...

wo denn ?

Geschrieben

wo denn ?

Habe leider die Links nicht mehr. Machte auch keinen Sinn, weil nirgends eine Quelle angegeben war. Wichtig ist für mich, ein entsprechendes Schriftstück in die Hand zu bekommen, mit dem ich zu meinem Sachbearbeiter marschieren kann.

Ich denke aber, wenn hier keiner was weiss, wird's wohl eine *******hausparole gewesen sein.

Geschrieben

Hallo Gugelhupf

das entsprechende Schriftstück ist das WaffG. Das reicht völlig aus, um diesen rechtswidrigen Erlass alt aussehen zu lassen. Wenn das WaffG deinen SB nicht interessiert, Widerspruch und gleichzeitig einen Brief zum Petitionsausschuß NRW. Ich komme auch aus dem Rheinland. Mit mir fängt mein SB solch dummes Zeug gar nicht erst an.

Steven

Geschrieben

Mitgliederzeitung Forum Waffenrecht - News Nr. 2 - 2005, Seite 7.

Inhalt: Erlaß des IM-NRW bzgl. erneutem Bedürfniserfordernis bei gelber WBK wurde zurückgezogen!

Hat den SB aber nicht gejuck! Saftladen! :angry2:

Ich weiss gar nicht mehr, ob ich die letzte Ausgabe bekommen habe. Werde da wohl mal anrufen.

Geschrieben

erfahrungsgemäß ist die einzige möglichkeit, eine behörde von einer irrigen rechtsansicht abzubringen, der gang vor gericht. wer auf selbstkorrektur wartet, wartet im regelfall auf godot.

Geschrieben

Na also: hier wirst Du geholfen!

Heinrich

Sach ich doch!

erfahrungsgemäß ist die einzige möglichkeit, eine behörde von einer irrigen rechtsansicht abzubringen, der gang vor gericht. wer auf selbstkorrektur wartet, wartet im regelfall auf godot.

Die Behörde ist gar nicht das Problem. Mein SB war sogar froh: "Endlich mal einer, der Widerspruch gegen diesen Mist einlegt". Er kann aber nix machen, weil er eben an den Erlass des sagenumwobenen Dr. S. gebunden ist.

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