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IGNORED

WBK ohne Waffenkauf und Tresor?


Fyodor

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

es dreht sich um folgendes Problem: Ich bin Jugendleiter, und habe eine recht erfolgreiche LuPi-Mannschaft in meiner Jugend. Nun möchte ich, daß sie auch mit Feuerwaffen in Kontakt kommen können, und ihnen das SpoPi- bzw. OSP-Schießen näher bringen. Die Jugendlichen sind alle alt genug und haben schriftliche Erlaubnisse ihrer Eltern. Das bedeutet, daß sie unter Aufsicht mit erlaubnispflichtigen Waffen schießen dürfen. Nur: ich als Aufsicht habe keine WBK, und darf deshalb selbst nur unter Aufsicht mit solchen Waffen umgehen. Auch auf Wettkämpfe dürfte ich die Waffen nicht mitnehmen ohne die WBK. Sachkunde und ein Dutzend anderer Scheine habe ich. Würde mir eine WBK ausgestellt werden, obwohl ich nicht die Absicht habe in näherer Zukunft eine Waffe zu kaufen, und auch keine sichere Aufbewahrung vorweisen kann (für was auch, ich will ja gar keine Waffe haben)?

Gut Schuß,

Jochen

Geschrieben

Lass Dich und die Waffen in eine sog. VereinsWBK eintragen. An 130 Euro für einen kleinen Safe aus dem Baumarkt sollte es bei diesen ambitionierten Kinderchen nicht fehlen.

Frohes Schaffen

Geschrieben

Lass Dich und die Waffen in eine sog. VereinsWBK eintragen. An 130 Euro für einen kleinen Safe aus dem Baumarkt sollte es bei diesen ambitionierten Kinderchen nicht fehlen.

Die Waffe könnte weiter beim Verein bleiben, da ist dann auch kein Schrank erforderlich.

Karl

Geschrieben

Nur: ich als Aufsicht habe keine WBK, und darf deshalb selbst nur unter Aufsicht mit solchen Waffen umgehen.

Hä?

Für den Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen brauchst Du keine WBK, lediglich einen Sachkundenachweis.

Geschrieben

Hä?

Für den Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen brauchst Du keine WBK, lediglich einen Sachkundenachweis.

Spricht etwas gegen die eigene Gelbe WBK?

Denke nicht. :)

Oder

wie wäre es hiermit:

http://www.fwr.de/re_waffenueberlassung_formular.html

Das war es, was ich hören wollte! Danke Euch allen!

Sachkunde habe ich, dann muß ich nur noch klären wie das mit dem Tresorschlüssel aussieht...

Geschrieben

Hä?

Für den Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen brauchst Du keine WBK, lediglich einen Sachkundenachweis.

Das ist soweit korrekt.

Er muss dann zur Aufsicht noch volljährig sein.

Geschrieben

Soweit mir bekannt braucht man aber doch für den Verleih einer erlaubispflichtigen Schusswaffe als Leihnehmer ebenfalls eine WBK, oder?

Mit diesem Formular eben nicht! Lies dir die dort angegebenen Gesetzesausschnitte nochmal durch, es steht alles drin was ich wissen wollte.

Das ist soweit korrekt.

Er muss dann zur Aufsicht noch volljährig sein.

Das bin ich. Ich bin Baujahr 1980.

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