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IGNORED

.38 Special und der DSB


TheLonestar

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Geschrieben

Hallo, Gemeinde! Zwei Fragen bitte:

1. Stimmt es, das keine DSB Disziplin das Bedürfnis für den Kauf eines reinen(!) .38 Special Revolvers (kein .357 Magnum) abdeckt?

2. Ist es möglich, wenn man schon einen .357 Magnum Revolver besitzt, dazu noch das Bedürfnis für einen reinen. 38 Special zu bekommen? Eventuell auch über den BDS?

Gerne auch über PN

Danke!

Geschrieben

Hallo, Gemeinde! Zwei Fragen bitte:

1. Stimmt es, das keine DSB Disziplin das Bedürfnis für den Kauf eines reinen(!) .38 Special Revolvers (kein .357 Magnum) abdeckt?

NEIN.

2.45.1 der DSB-Sportordnung: Zugelassen sind Revolver und selbstladende Pistolen im Kaliber 7,62 - 9,65 mm (.30-.38) Magnummunition ist nicht gestattet.

(Anmerkung: Du brauchst also sogar einen reinen .38er) :D

2. Ist es möglich, wenn man schon einen .357 Magnum Revolver besitzt, dazu noch das Bedürfnis für einen reinen. 38 Special zu bekommen? Eventuell auch über den BDS?

.

BDS kenn ich mich nicht aus. Beim DSB ja .

Und zwar aus obigem Grund

plus:

Die 2.45 hat ein Abzugsgewicht von 1360 Gramm, die 2.55 1000 Gramm. Verwendest Du nun den 1360 Gramm bei 2.45 bist Du im Nachteil. Du kannst auch beim Revolver das Abzugsgewicht nicht dauernd hin- und her- verstellen :P

Zusätzlich:

-Der .357er wird in einer anderen Disziplin (2.55) BEIDHÄNDIG geschossen. Formgriff nicht erlaubt.

-Die 2.45.1 dagegen wird EINHÄNDIG mit Formgriff geschossen

= ständiger (unzumutbarer) Griffwechsel

-Bei 2.55 MUSST Du Magnummunition (mit MIP) verwenden, bei 2.45 DARFST Du KEINE Magnummunition verwenden

= Ausbrennen der Trommel muss vehindert werden.

ausserdem hat .38 eine andere Trefferlage als .357 Du kannst nicht ständig zwischen den 2 Patronensorten plus zwischen Duell und Präzi (x 2 ) rumdrehen.

Edit: Frag mal IMI ob er meine PN`s noch hat. Da hat´s schon gerklappt :P

Du solltest die genannten Bestimmungen aber KENNEN damit Du dem DSB und dem Amt begreiflich machen kannst dass Du die Disziplin kennst, schiesst und deshalb zur Disziplinerweiterung eine Waffe benötigst.

Geschrieben

-Der .357er wird in einer anderen Disziplin (2.55) BEIDHÄNDIG geschossen. Formgriff nicht erlaubt.

Wie kommst Du da drauf?

Es sind lediglich "Handballenauflagen, Handgelenkauflagen, verstellbare oder

orthopädische Griffschalen nicht gestattet".

Ein Nill-Formgriff aber schon.

Gruß, Ronald

Geschrieben

Wie kommst Du da drauf?

Es sind lediglich "Handballenauflagen, Handgelenkauflagen, verstellbare oder

orthopädische Griffschalen nicht gestattet".

Ein Nill-Formgriff aber schon.

Gruß, Ronald

Ach Gott, mach ihm doch seine Argumente nicht kaputt.

Ausserdem ist Dein Nill-Griff kein "Formgriff" in diesem Sinne. Kennst Du die Griffe die in der .32er/.38er Disziplin gechossen werden (Hämmerli/s Walther/s, Revolverformgriffe) ? Da schiess ich doch mit dem Nill-Griff nicht mit, noch dazu Duell.

Zur Problematik Formgriff siehe hier http://www.formgriffe.de/griffregeln.htm#gebrauchspistole

@The Lonestar:

Das Hauptargument bleibt aber immer noch das Abzugsgewicht.

Nur lässt sich der Sachbearbeiter mit der GESAMTEN Aufstellung besser überzeugen.

Geschrieben

...@The Lonestar:

Das Hauptargument bleibt aber immer noch das Abzugsgewicht.

Nur lässt sich der Sachbearbeiter mit der GESAMTEN Aufstellung besser überzeugen.

Ich habs ja dem Lonestar schon persönlich geschrieben...

Für meinen Antrag nutzte ich die Argumente Formgriff, Abzugsgewicht und Ausbrennen der 357er Trommel.

Und im zurückerhltenen, genehmigten Antrag hatte der Betirkssachbearbeiter, dann als Genehmigungsgrund selbst, eingenhändig vermerkt:

"...Formgriff,... Abzugsgewicht..." Das waren die zwei Argumentre, die gezogen und überzeugt haben.

IMI

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