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Bräuchte ich eine Waffenhandelslizenz?


moosbroetchen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich kann ja jederzeit privat eine Waffe von mir verkaufen. Bei scharfen unter Berücksichtigung der Bestimmungen (WBK, Personalausweis etc.), bei freien Waffen ab 18 mit F-Stempel reicht wohl der Personalausweis.

Folgende Frage habe ich nun: wenn ich ein Handwerksgewerbe angemeldet habe, welches mit Waffen nichts zu tun hat, der Käufer (eine Firma mit Waffenhandelslizenz) einer freien Waffe mit F-Stempel bzw. einer Airsoft ab 14 wünscht eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, so sollte das das Finanzamt wenig interessieren, da sie ja ihre Umsatzsteuer bekommen.

Wie sieht das aber aus bezüglich Waffengesetz und Waffenrecht? Mache ich mich dann des illegalen Waffenhandels schuldig, da ich ja keine Waffenhandelslizenz besitze oder kann ich die Mehrwertsteuer ausweisen?

Danke vom moosbroetchen

Geschrieben

Hmmh...

waffenrechtlich wäre das wohl kaum gewerblicher Waffenhandel, jedoch könnte das Ausstellen einer MWST Rechnung als Indiz für einen solchen gewertet werden.

Ich verstehe nur nicht, wiso in diesem Fall übehaupt eine MWST Rechnung ausgestellt werden soll?

Du kannst ja für die Waffe aus Privatbestand eh keinen Vorsteuerabzug geltend machen, mußt also dann von Deinem Brutto-Erlös unnötiger Weise noch ca 13,8 % abführen.

Besser ist es das Teil ganz normal ohne MWST zu verkaufen und wenn der Händler das Teil weiterveräußert, unterliegt es der Differenzbesteuerung.

Gruß,

frogger

Geschrieben
Also kannst Du eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt gar nicht ausstellen.

Prinzipiell: ich kann Ware einkaufen und kann die Ware dann verkaufen, da ich ein Gewerbe angemeldet habe.

Logische Konsequenz wäre ja, daß Du den 16%-Anteil des Erlöses an das FinAmt abgeben müßtest...

Richtig. Ist auch so beabsichtigt, denn sonst kann der Käufer keine Vorsteuer geltend machen.

Du musst Gewährleistung geben

Offiziell ja, in diesem Fall nicht.

Du verlierst die MwSt, die musst Du aus eigener Tasche abführen

Macht in diesem Fall nichts, ich habe dabei weder Kosten noch Gewinn. Die Vorsteuer, die ich geltend machen kann, muss ich nachher wieder als Umsatzsteuer abführen. Ich komme dabei auf 0 heraus, das ist auch so beabsichtigt, und das Finanzamt hat sein Geld.

Der Käufer braucht eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt., nur darauf kommt es an. Warum und wieso steht nicht zur Debatte.

Wichtig dabei ist nur, daß alles legal abläuft, darum geht es mir. Ich möchte mich auch nicht in Grauzonen bewegen, sondern es muss alles klipp und klar rechtens sein.

Es sollen auch keine scharfen Waffen ge- und verkauft werden, sondern nur solche mit F-Stempel bzw. frei ab 14 Jahren.

Gruß moosbroetchen

Geschrieben

Für das gewerbsmäßige Handeln mit Schußwaffen (alles was unters WaffG fällt, also auch LuPis, Gaser, etc...) benötigt man eine Waffenhandelslizenz.

Und da Du die MWSt nur beim gewerbsmäßigem Handeln ausweisen kannst...

...stellst Du Dir ohne WHE hier selber ein Bein.

Die WHE kannst Du übrigens auch auf bestimmte Waffen-/Munitionsarten einschränken lassen, was sich dann auch in der Komplexität der abzulegenden Fachkundeprüfung (nicht zu verwechseln mit der Sachkundeprüfung, die FKP wird vor einem Gremium von IHK, Polizei und Waffenhandel abgelegt) niederschlägt.

Schrombo

Geschrieben

Prinzipiell: ich kann Ware einkaufen und kann die Ware dann verkaufen, da ich ein Gewerbe angemeldet habe.

Richtig. Ist auch so beabsichtigt, denn sonst kann der Käufer keine Vorsteuer geltend machen.

Offiziell ja, in diesem Fall nicht.

Macht in diesem Fall nichts, ich habe dabei weder Kosten noch Gewinn. Die Vorsteuer, die ich geltend machen kann, muss ich nachher wieder als Umsatzsteuer abführen. Ich komme dabei auf 0 heraus, das ist auch so beabsichtigt, und das Finanzamt hat sein Geld.

Der Käufer braucht eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt., nur darauf kommt es an. Warum und wieso steht nicht zur Debatte.

Wichtig dabei ist nur, daß alles legal abläuft, darum geht es mir. Ich möchte mich auch nicht in Grauzonen bewegen, sondern es muss alles klipp und klar rechtens sein.

Es sollen auch keine scharfen Waffen ge- und verkauft werden, sondern nur solche mit F-Stempel bzw. frei ab 14 Jahren.

Gruß moosbroetchen

Für alle F-Waffen und Schreckschuss/Gaswaffen, als auch Signalgeräte (obwohl frei verkäuflich ab 18J) ist Voraussetzung, eine (kleine) Waffenhandelslizenz. Die heisst so, weil sie nur eingeschränkt auf dieser Art Waffen ausgestellt und erteilt wird. Die dafür erforderliche Prüfung beschränkt sich dann auf die dazu bestehenden rechtlichen Fragen, Hinweis-und Buchführungspflichten im Handel mit diesen Gegenständen.

Prüfung hält die zuständige Kammer in Zusammenarbeit mit Deiner Ordnungsbehörde ab. Evtl. erfolgt die auch zusammengefasst in einem anderen Bundesland. Für RP z.B. in Hessen bei der IHK Darmstadt zentral. So ca. alle 6 Monate. Für einen alleine machen die den Heckmeck nicht. Gebühren musst Du dort erfragen.

Und denke nicht, das das Finanzamt keine Kontrollmeldung bei solcherart Handel an die zuständige Landesbehörde macht, wenn ihr das durch Rechnungen etc. zur Kenntnis gelangt... Manchmal dauerts etwas, aber dann kommt mit Macht der Einflug vom Trachtenverein :D, falls ein Waffenhandelsgewerbe nicht angemeldet und registriert ist...

PePe

Geschrieben

Danke für die Antworten, in dieser Richtung habe ich mir das schon gedacht.

Somit hat sich die Sache für mich denn auch erledigt, ich werde mich hüten, mir diesbezüglich die Finger zu verbrennen, nur um einem Bekannten den Vorsteuerabzug zu ermöglichen.

Gruß moosbroetchen

Geschrieben

Für RP z.B. in Hessen bei der IHK Darmstadt zentral. So ca. alle 6 Monate. Für einen alleine machen die den Heckmeck nicht.

PePe

Ohne dich verbessern zu wollen: -> in Rh-Pf werden die Fachkundeprüfungen bei der IHK in Worms abgehalten.

Das weis ich jetzt zufällig ganz genau. ;)

Grüße

Robert

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