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IGNORED

Warnschild "Schusswaffengebrauch"


Huskydoc

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Superkrasse Ideen, geile Bilder, Hut ab!

Zurück zum Ernst, ich hatte mal ein ähnliches Problem.

Ich würde in dem Fall das Zeckenschild nehmen, das wirkt sicherlich. Und wenn dann noch die

hartgesottenen Gäste kommen oder die, die sowieso immer da sind, kann man erlaubterweise noch einen

kleinen Draht spannen, an deren Ende ein Böller-Selbstschussteil cal. 12 oder 16 steht, das funzt!

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... ein Bekannter hat ein Schild aufgestellt:

"Wer hier angetroffen wird, wird später aufgefunden"

Schätze, man kann auf seinem Grundstück Schilder aufstellen, so viele man will.

Ob man damit ernst genommen wird, dürfte eine Frage des Inhalts sein.

Greets-Pasche

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  • 2 Monate später...
....das is´ ja geil....so ein Grundstück mit Wasserweg-Anbindung will ich auch....

Ich habe an meiner Terassentüre den lieb´ gemeinten Einbrecher-Abwehr-Spruch:

WIRST DU NACHTS HIER ANGETROFFEN, WIRST DU MORGENS HIER AUFGEFUNDEN...!

DIE EIGENTÜMER, SMITH & WESSON

sagt mal, haben wir hier unter uns ein paar mit fremdsprachenkenntnissen?

den spruch "WER NACHTS HIER ANGETROFFEN WIRD, WIRD MORGENS HIER AUFGEFUNDEN!"

könnte ich in russisch, litauisch, rumänisch, polnisch, ungarisch, tschechisch, jugoslawisch, ukrainisch und albanisch gebrauchen :rolleyes:

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sagt mal, haben wir hier unter uns ein paar mit fremdsprachenkenntnissen?

den spruch "WER NACHTS HIER ANGETROFFEN WIRD, WIRD MORGENS HIER AUFGEFUNDEN!"

könnte ich in russisch, litauisch, rumänisch, polnisch, ungarisch, tschechisch, jugoslawisch, ukrainisch und albanisch gebrauchen :rolleyes:

Ist gar nicht nötig.

Schreibste einfach: Ey, du nachts hier, du morgens kaputt.

Das versteht jeder.

Bei mir hängt aber keiner solcher Aufkleber. Bei mir ist die Machete griffbereit.

Frei ab 18 und gut ist!

Huskydoc

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Hab grad die ganzen Postings gelesen....... und mich dabei fast weggeschmissen :021:

Zum Falschparker hab ich noch einen Tip (so hats ein Bekannter von mir gelöst):

Er hat oft das Problem mit zugeparkter Garageneinfahrt. Also hat er das besagte Schild montiert (bla bla... werden kostenpflichtig abgeschleppt)

und hat mit dem Abschleppunternehmen eine Vereinbarung getroffen. Er bezahlt NICHT im Voraus. Der Autobesitzer kriegt sein Auto erst, wenn er die Abschleppkosten bezahlt hat. Dafür holt er immer den gleichen Abschlepper. Ist für den ein gutes Geschäft.

Der Riesenvorteil dabei: Wenn der Falschparker Stress machen will, dann muss er klagen! Das hat bis jetzt noch niemand probiert. Er hätte vermutlich auch schlechte Karten.....

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Hab grad die ganzen Postings gelesen....... und mich dabei fast weggeschmissen :021:

Zum Falschparker hab ich noch einen Tip (so hats ein Bekannter von mir gelöst):

Er hat oft das Problem mit zugeparkter Garageneinfahrt. Also hat er das besagte Schild montiert (bla bla... werden kostenpflichtig abgeschleppt)

und hat mit dem Abschleppunternehmen eine Vereinbarung getroffen. Er bezahlt NICHT im Voraus. Der Autobesitzer kriegt sein Auto erst, wenn er die Abschleppkosten bezahlt hat. Dafür holt er immer den gleichen Abschlepper. Ist für den ein gutes Geschäft.

Der Riesenvorteil dabei: Wenn der Falschparker Stress machen will, dann muss er klagen! Das hat bis jetzt noch niemand probiert. Er hätte vermutlich auch schlechte Karten.....

Ist ganz einfach: der Abschleppunternehmer muß auf Aufforderung den Wagen wieder herausgeben, ansonsten ist es Nötigung und strafbar. Abschleppen und unter Verschluß nehmen ist auch nicht verhältnisgemäß, so daß der richtige Vorgang das Umsetzen auf die nächste freie Stelle wäre.

Ich habe das Spielchen schon hinter mir und bei dem freundlichen Abschleppunternehmer schlagartig die Polizei gerufen, die mir dann auch Zugang zu meinem Eigentum verschafft hat. Gezahlt hat den Rest die Rechtsschutzversicherung und der Beauftrager sitzt bis Heute auf seinen Kosten. Da geht also nichts so einfach wie Du es sagst!

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Ist ganz einfach: der Abschleppunternehmer muß auf Aufforderung den Wagen wieder herausgeben, ansonsten ist es Nötigung und strafbar. Abschleppen und unter Verschluß nehmen ist auch nicht verhältnisgemäß, so daß der richtige Vorgang das Umsetzen auf die nächste freie Stelle wäre.

Ich habe das Spielchen schon hinter mir und bei dem freundlichen Abschleppunternehmer schlagartig die Polizei gerufen, die mir dann auch Zugang zu meinem Eigentum verschafft hat. Gezahlt hat den Rest die Rechtsschutzversicherung und der Beauftrager sitzt bis Heute auf seinen Kosten. Da geht also nichts so einfach wie Du es sagst!

Wie gesagt, er hat es schon mehrfach gemacht (er hat ein Veranstaltungsgelände in der Nähe). Abschleppen und unter Verschluss nehmen ist zumindest bei der Polizei selbst verhältnismässig und wird auch praktiziert. Wie es bei einer Privatperson aussieht kann ich nicht sagen. Da hast du vermutlich recht. Aber bis jetzt hat sich noch niemand geweigert zu zahlen. Und es waren wirklich schon einige! Der Frechste hat unter seinen Augen geparkt und seinen Hinweis, dass er gleich rausfahren muss, hat er mit Unverschämtheiten quittiert. Auch er hat letztendlich bezahlt....

Mein Bekannter hatte vielleicht auch nur Glück, dass sich bisher keiner entsprechend gewehrt hat.

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, die mir dann auch Zugang zu meinem Eigentum verschafft hat.

Hmmm.....

wie siehts denn eigentlich mit dem " Zugang zu seinem Eigentum" bei demjehnigen aus, vor dessen Garage du da rein theoretisch geparkt haben könntest? ;)

fiel mir so spontan dazu ein......

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Die Gesetzeslage ist doch eindeutig geregelt.

Besitzt man ein Seegrundstück oder Gewässern gehört vom Wasserand ab bis zu 1 Meter in das Grundstück hinein der Allgemeinheit oder besser gesagt dem Staat oder der Gemeinde.

Ich hatte das selbe Problem und habe mein Grundstück ab der Wassergrenze mit Stacheldraht eingezäunt und auf dem Bootsteg ein betreten verboten aufgestellt.

Fakt war das ich den Zaun einen meter zurücknehmen musste so das eben ab wasswergrenze ein meter für die Alllgemeinheit zur Verfügung stand.

Das gleich gilt auch für den See den ich mit auf dem Grundstück habe, davon muss 1/3 für die öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Allles Klagen hat nix geholfen, außer das mich der ganze Spaß etliche Euronen gekostet hat.

Die genaue Rechtsbeschreibung steht in dem Gerichturteil drin, muss ich mal raussuchen wo das alles verankert ist.

Greetz. gunfreak

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Hmmm.....

wie siehts denn eigentlich mit dem " Zugang zu seinem Eigentum" bei demjehnigen aus, vor dessen Garage du da rein theoretisch geparkt haben könntest? ;)

fiel mir so spontan dazu ein......

Ganz einfach definiert: Kann sein Eigentum innerhalb von angemessener Frist wieder in Beschlag nehmen. Gerichte definieren "angemessene Frist" als mindestens 24 Stunden, wenn nicht eine existenzbedrohende Einschränkung vorliegt. Ein zugeparkter Wagen ist da nicht ausreichend, zur Arbeit kann man auch ein Taxi nehmen und die Rechnung dem Parksünder zukommen lassen (verhältnismäßig). Ich wurde nebenbei gesagt auf dem Plus-Parkplatz von einem Privatunternehmer abgeschleppt..... ohne Auftrag!

Besitzt man ein Seegrundstück oder Gewässern gehört vom Wasserand ab bis zu 1 Meter in das Grundstück hinein der Allgemeinheit oder besser gesagt dem Staat oder der Gemeinde

Wie war das noch gleich: a) Bundeslandabhängig und b ) nirgendwo steht etwas über den Zustand, in dem sich dieser eine Meter zu befinden hat. Das Ufer muß gegen weitere Erosion gesichert sein, aber niemand verlangt von mir, einen Weg freizuhalten und was kann ich für die meterhohen Zierdiesteln, die sich da ausgesäht haben? Ich darf nur nicht aktiv den Zugang blockieren, aber muß ihn auch nicht auf eigene Kosten gegen äußere Einflüsse freihalten! Das ist Sache der Gemeinde!

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Ich muß zugeben, dieser Thread hat einigen Unterhaltungswert.

Mal an folgendes Scenario gedacht. Der Kanufahrer hat angesichts zahlreicher Piraten in internationalen Gewässern Opas 08 dabei, betritt Huskydocs Grundstück, wird nach lautstarken Auseinandersetzungen von diesem mit der geholten Plempe bedroht und legt den lieben Huskydoc mit der 08 um. Ein klassischer Notwehrfall !

Na OK, uns bleibt ja die Witwe zum Trösten.

Shorty

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Wie gesagt, er hat es schon mehrfach gemacht (er hat ein Veranstaltungsgelände in der Nähe). Abschleppen und unter Verschluss nehmen ist zumindest bei der Polizei selbst verhältnismässig und wird auch praktiziert. Wie es bei einer Privatperson aussieht kann ich nicht sagen. Da hast du vermutlich recht. Aber bis jetzt hat sich noch niemand geweigert zu zahlen. Und es waren wirklich schon einige! Der Frechste hat unter seinen Augen geparkt und seinen Hinweis, dass er gleich rausfahren muss, hat er mit Unverschämtheiten quittiert. Auch er hat letztendlich bezahlt....

Mein Bekannter hatte vielleicht auch nur Glück, dass sich bisher keiner entsprechend gewehrt hat.

Das Abschleppunternehmen, mit dem unsere Firma zusammenarbeitet, hat einen wirkungsvollen und rechtlich abgesicherten Weg gefunden, um das Geld einzutreiben. Es stellt das Auto auf einen gesicherten Platz außerhalb des Firmengeländes, der aber nicht bewacht ist. In diesem Fall ist es angemessen, das Auto auf Aufforderung innerhalb von 24 Stunden zurückzugeben (da gibts ein Urteil, Wochenenddienst kann auch nicht eingefordert werden). Bei Bezahlung der Abschleppgebühr wird das Auto selbstverständlich sofort freigegeben.

Wird das Auto erst nach 24 Stunden ohne Zahlung abgeholt, richtet unsere Firma eine Schadenersatzklage gegen den Fahrzeugeigentümer. Grundlage ist NICHT das Abschleppen, sondern eine Lieferung, die nicht entladen werden konnte. Berechneter Schaden ist natürlich höher als die Abschleppkosten, Liefernachweise, etc. inclusive. Das ganze macht ein Anwalt für uns, der sich auf solche Fälle spezialisiert hat und gut daran verdient. Der hat mir mal gesagt, daß ihm die Kunden mit angelesenen Internet-Weisheiten am liebsten sind, weil die sich bis nach Ende aller Widerspruchsfristen immer "100% sicher" sind und am Schluß auch mit den Nebenkosten abgezockt werden können.

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Das Abschleppunternehmen, mit dem unsere Firma zusammenarbeitet, hat einen wirkungsvollen und rechtlich abgesicherten Weg gefunden, .........

Wird das Auto erst nach 24 Stunden ohne Zahlung abgeholt, richtet unsere Firma eine Schadenersatzklage gegen den Fahrzeugeigentümer. Grundlage ist NICHT das Abschleppen, sondern eine Lieferung, die nicht entladen werden konnte. .... Das ganze macht ein Anwalt für uns, der sich auf solche Fälle spezialisiert hat und gut daran verdient.

:rotfl2::rotfl2::rotfl2::gaga:

wieviel "fälle"? wieviel gewonnen? aktenzeichen her!!!!

hier wirste irre

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