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IGNORED

So gehts: Import Pistole aus der Schweiz


zippo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

wie im Januar im KW-Forum versprochen hier die Beschreibung des Imports meiner SIG P210 aus der Schweiz.

1.) Voreintrag Pistole 9mm in WBK

2.) Telefonische Anforderung des Formulares "Ausfuhrgesuch für Kriegsmaterial" bei der SECO in Bern.

Telefonnummer 0041 31 324 5036 oder 5069.

Dieses Formular bekommt man kostenlos zugeschickt.

9mm ist automatisch Kriegswaffe in der Schweiz.

3.) Das vorausgefüllte Formular mit Zustelladresse des schweizer Verkäufers an den schweizer Verkäufer schicken. Kopie der WBK beilegen. Im Formular habe ich den Mindestwert von 80Sfr, da Geschenk, eingetragen.

4.) Der Schweizer Verkäufer unterschreibt ebenfalls das Exportgesuch und schickt dies zusammen mit der WBK-Kopie an die SECO.

5.) Irgenwann, bei mir war es eine Woche, bekommt der Schweizer dann die Genehmigung und 'ne Rechnung über 50 Sfr.

6.) Der Schweizer packt nun die Pistole in ein Paket, deklarier das ganze Ding als zollpflicht packt die Genehmigung plus Rechnung dazu und ab geht mit der Post Richtung Deutschland.

7.) Ca. 4 Tage später liegt dann eine Mitteilung von DHL im Briefkasten das etwas zollpflichtiges beim zuständigen Zollamt bereitliegt

8.) Nun gehts zum Sachbearbeiter, dort das tolle Formular einer Erlaubnis

"nach § 29 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG) i.V.m. § 29 Abs. 2 der

Allgemeinen Waffen-Verordnung (AWaffV) ... " ausfüllen und irgendwas nach Lust und Laune des SB von 15 bis 90 Euro berappen.

9.) Nun endlich mit diesem Formular, WBK und 2 Rechnungskopien zum Zoll.

Jetzt können die Diskussionen beginnen; Wert 80 SFR glauben wir nicht, wirklich ein Geschenk?

Zum Glück ging alles gut aus und der Zollbeamte gab mir noch ein paar Tipps:

Geschenke bis 50Euro sind steuerfrei. Wären jetzt das Halfter und die Pistole separt unter 50 Euro deklariert

müsste ich nichts zahlen.

War mir im Prinzip egal, wurde pauschal als Geschenk mit 10% versteuert = 5 Euro.

10.) Nun wieder zum Sachbearbeiter um Waffe eintragen zu lassen.

11.) Waffe mit Kopie der WBK zum Beschuss nach Ulm.

So weit so gut 1.) bis 9.) habe ich hinter mir: 10.) bis 11.) noch vor mir. :D

So nebenbei, diese fast kostenlose P210 ist tadellos in Schuss, vorm Vorbesitzer auch innen einwandfrei mit Automatenfett konserviert. Das Lederhalfter mit dem 2. Magazin bekam ich auch dazu.

An das Putzzeug hat keiner gedacht, nicht weiter tragisch, im März bin ich wieder bei dem netten Schweizer.

Es juckt natürlich schon mit der P210, ohne dt. Beschuss, direkt auf den Schiessstand zu gehen. Das ist aber VERBOTEN, also hab ich die Finger von gelassen.

Vielen Dank an alle WO'ler die mir ihren Vor-Postings alle notwendigen Infos geliefert haben um so einen

Export/Import durchzuführen.

Gruss Zippo

Geschrieben

Hallo Zippo,

erstmal herzlichen Glückwunsch zum erstandenen Schätzchen. Bitte teile uns doch mit wie teuer der Beschuss in Ulm war, wenn Du die Waffe wieder zurück bekommen hast.

Gruß Blackhawk

Bin nachher in Ulm um ein paar AR15 und BT96 beschiessen zu lassen...

stell dann heute Abend mal rein was der Spass gekostet hat.

Geschrieben

Glückwunsch Zippo,

aber wenn ich mich nicht irre, benötigt man die Verbringungserlaubnis nach § 29 WaffG zum Import von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, BEVOR diese deutsches Hoheitsgebiet erreichen, oder irre ich mich da?

Gruß vom Nordlicht...

Geschrieben

Glückwunsch Zippo,

aber wenn ich mich nicht irre, benötigt man die Verbringungserlaubnis nach § 29 WaffG zum Import von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, BEVOR diese deutsches Hoheitsgebiet erreichen, oder irre ich mich da?

Gruß vom Nordlicht...

ICH beantrage die §29 Erlaubnis immer erst wenn

1. der Zoll mir mitteilt, das die Waffe da ist

2. ich beim Zoll kontroliert habe, das die Daten der Waffe , die ich vom Verkäufer habe( WaffNr. , genaue Bezeichnung,....) auch passen!

Bisher NIE Probleme damit!

Geschrieben

ICH beantrage die §29 Erlaubnis immer erst wenn

1. der Zoll mir mitteilt, das die Waffe da ist

2. ich beim Zoll kontroliert habe, das die Daten der Waffe , die ich vom Verkäufer habe( WaffNr. , genaue Bezeichnung,....) auch passen!

Bisher NIE Probleme damit!

was hat bei dir diese Verbringungserklärung nach § 29 immer gekostet?

Geschrieben

was hat bei dir diese Verbringungserklärung nach § 29 immer gekostet?

meine letzte verbringungserlaubnis nach §29 hat am 10.8.2005 10,23 Euro gekostet.

es handelte sich um eine verbringungserlaubnis aus usa und galt für eine kurzwaffe und einen wechsellauf.

IMI

Geschrieben

ICH beantrage die §29 Erlaubnis immer erst wenn

1. der Zoll mir mitteilt, das die Waffe da ist

2. ich beim Zoll kontroliert habe, das die Daten der Waffe , die ich vom Verkäufer habe( WaffNr. , genaue Bezeichnung,....) auch passen!

Bisher NIE Probleme damit!

Ich hab schon verstanden, dass Du es so machst, das ändert aber nichts daran, dass sich die Waffe bereits im Geltungsbereich des Gesetzes befindet, wenn sie beim Zoll liegt und der Abs. 1 des § 29 WaffG einen Erlaubnisvorbehalt für genau diese Fälle vorsieht (so auch der Kommentar Apel Bushart) und im Norden soll man schon Leute für genau solche Sachverhalte "kielgeholt" haben :bud:

Nichts für ungut, nur als Tipp :s75:

Gruß vom Nordlicht

Geschrieben

Ich hab schon verstanden, dass Du es so machst, das ändert aber nichts daran, dass sich die Waffe bereits im Geltungsbereich des Gesetzes befindet, wenn sie beim Zoll liegt und der Abs. 1 des § 29 WaffG einen Erlaubnisvorbehalt für genau diese Fälle vorsieht (so auch der Kommentar Apel Bushart) und im Norden soll man schon Leute für genau solche Sachverhalte "kielgeholt" haben :bud:

Nichts für ungut, nur als Tipp :s75:

Gruß vom Nordlicht

Verbringundserlaubnis war bei mir befristet und wird erst beim Abholen vom Zoll benötigt.

Vorher macht auch keinen Sinn, wo soll das Papier hingeschickt werden?

Gruss Zippo

Geschrieben

Verbringundserlaubnis war bei mir befristet und wird erst beim Abholen vom Zoll benötigt.

Vorher macht auch keinen Sinn, wo soll das Papier hingeschickt werden?

Gruss Zippo

naja, die waffe muss ja nicht unnötig lang am zoll rumliegen...

wenn absehbar ist, dass die waffe kommt, sollte man sich die verbr.erlaubnis besorgen.

befristst war diese bei mir auf 2 monate.

IMI

Geschrieben

Verbringundserlaubnis war bei mir befristet und wird erst beim Abholen vom Zoll benötigt.

Vorher macht auch keinen Sinn, wo soll das Papier hingeschickt werden?

Gruss Zippo

Hast schon Recht...aushändigen musst Du sie erst bei der Abholung, nur die Genehmigung muss man halt schon vorher haben, sonst schlägt's nach § 52 Abs. 1 Nr. 2d WaffG ein und das war's dann mit der Zuverlässigkeit :ninja:

  • 1 Monat später...
Geschrieben

moin moin,

ich hoffe das gehört hier her.

ein freund von mir beabsichtigt sich ein brügger&thomet bt 96k aus der schweiz zu importieren.

stimmt es, dass man diese als pistole 9mm eingetragen bekommt?

habe gehört, dass das möglich ist, nur müsste dann der vordere pistolengriff ab.

auch beim bösen mann mit b gab es ja eine pistolen version.

danke schonmal für die antworten

Geschrieben

moin moin,

ich hoffe das gehört hier her.

ein freund von mir beabsichtigt sich ein brügger&thomet bt 96k aus der schweiz zu importieren.

stimmt es, dass man diese als pistole 9mm eingetragen bekommt?

habe gehört, dass das möglich ist, nur müsste dann der vordere pistolengriff ab.

auch beim bösen mann mit b gab es ja eine pistolen version.

danke schonmal für die antworten

Gilt hierzuland als Kurzwaffe da unter 60cm.

Gib deinem Freund mal einen Tip: er möge bitte vorher einmal in AT nachfragen, insbesondere wegen des Preises. Dort sind die BT96 und die BT96k in einem Katalog a-la Alljagd abgebildet.

Wenn der Preis stimmt und die entsprechenden Dokumente vorliegen kann er das Ding TAX-Free für den Export erwerben, muss allerdings dann hier mit 16% versteuern.

Der ganze Zirkus mit Zoll entfällt da EU-Ausland. Händleradressen gibt es beim IWOE.

Gruß

Frank

Geschrieben

Wenn der Preis stimmt und die entsprechenden Dokumente vorliegen kann er das Ding TAX-Free für den Export erwerben, muss allerdings dann hier mit 16% versteuern.

Der ganze Zirkus mit Zoll entfällt da EU-Ausland. Händleradressen gibt es beim IWOE

Und Tay-Free-Erwerb aus Österreich ist noch möglich?

Karl

Geschrieben

Jetzt nur noch einen Artikel "Verbringen" oder "Import" im Waffenwiki anlegen :gutidee:

Geschrieben

Ich schließe mich der Aussage: §29 Genehmigung vorhanden bevor die Waffe beim Zoll aufschlägt an. Die Waffe ist dann nämlich bereits im Geltungsbereich des Gesetzes, obwohl zu dem Zeitpunkt die Genehmigung der Verbringungserlaubnis noch nicht vorhanden ist.

Die 10,23€ sind wohl relativ einheitlich geregelt, habe ich für meine befristete Genehmigung (4 Monate) auch bezahlt.

Kann mal jemand etwas zum Beschussamt ULM sagen. Ich habe darüber bisher nichts all zu Gutes gehört. So soll z.B. der Beschuss von Wildcats nicht möglich sein.

alwaysgoodshooting

Robert

P.S. Geschenke sind doch etwas sehr Persönliches. Das würde ich hier nicht so in epischer Breite ausrollen.

Geschrieben

@zippo,

auf die Gefahr hin, daß du mich jetzt steinigst und einen Klugscheißer nennst, : es heißt Holster,

und nicht Halfter, denn diesen haben die Pferde um den Hals. :D

Gruß G43

Geschrieben

Gilt hierzuland als Kurzwaffe da unter 60cm.

Gib deinem Freund mal einen Tip: er möge bitte vorher einmal in AT nachfragen, insbesondere wegen des Preises. Dort sind die BT96 und die BT96k in einem Katalog a-la Alljagd abgebildet.

Wenn der Preis stimmt und die entsprechenden Dokumente vorliegen kann er das Ding TAX-Free für den Export erwerben, muss allerdings dann hier mit 16% versteuern.

Der ganze Zirkus mit Zoll entfällt da EU-Ausland. Händleradressen gibt es beim IWOE.

Gruß

Frank

Hab die BT96 auch immer ohne Zoll bezogen!

BT liefert einen Schweizer Ursprungsnachweis, somiut kein Zoll fällig! Sollte bei der BT96k auch so sein!!

Nur Mwst!

Geschrieben

@zippo,

auf die Gefahr hin, daß du mich jetzt steinigst und einen Klugscheißer nennst, ...: es heißt Holster,

Hallo gesteinigter Klugscheißer, :bud:

Natürlich Holster und nicht Halfter.

Hatte wohl beim Schreiben das verkehrte Rechtschreibmodul im Schreibzentrum aktiviert.

Apropos Leder, habe das H O L S T E R mit der günstigen Lederseife vom Discounter LIDL gereingt, das

"funzt" prächtig. Mindestens 1000h Manöverschweiss des Vorbesitzers sind größtenteils verschwunden.

Werde jetzt alle meine Ledersachen, auch die Ledersachen mit Nieten im Schlafzimmer :rotfl2:,mit dieser Seife putzen.

Gruss Zippo

Geschrieben

@Zippo

danke für den Tip mit der Lederseife, scheint ja einen Versuch wert.

Sag mir doch bitte ob deine Lederpeitsche auch wieder sauber geworden ist. :D

Gruß G43

Geschrieben

@Zippo

danke für den Tip mit der Lederseife, scheint ja einen Versuch wert.

Sag mir doch bitte ob deine Lederpeitsche auch wieder sauber geworden ist. :D

Gruß G43

Alles sauber, meine Leder- und auch meine Fleischpeitsche ! :rotfl2::rotfl2:

Jetzt aber genug der Intimitäten.

Bin angenehm von der Seife überrascht, ca. 2,80€ als Aktionsware.

Fettet auch sehr gut nach, das Leder ist nicht spröder wie vorher, wenn man so vorgeht wie beschrieben.

Also nur den Schaum benutzen und den Schaum auch wieder mit dem Schwamm wegreiben.

Aber den Pferdeliebhabern :D unter uns dürfte das nichts Neues sein.

Gruss Zippo

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