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IGNORED

Munitionserwerb 7,62x54R bei Waffe in Kal. 7,62x53R möglich?


Iggy

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich habe recht neu eine Waffe im Kaliber 7,62 x 53R (finn. M39).

Die Waffe möchte ich mir die nächsten Tage in die "Gelbe" eintragen lassen. Der Eintrag wird sicher im Kaliber 7,62 x 53R erfolgen, so wie's ja auch auf der Waffe eingeschlagen ist.

Bekomme ich nun bei Vorlage einer "Gelben" mit dem Eintrag 7,62 x 53R im Laden auch problemlos die 7,62 x 54R?

Ich habe natürlich schon mit meinem Haus- und Hof-BüMa telefoniert, nach dessen Aussage das gar kein Problem wäre, daß er mir auch die 7,62 x 54R verkauft. Allerdings hat er mir auch gesagt, seine nicht ganz so beschlagenen Mitarbeiter könnten sich ggf. weigern, mir die gewünschte Mun. zu verkaufen ...

Gibt es eine elegante Problemlösung bereits im Vorfeld? Evtl. mit dem SB verhandeln, daß er BEIDE Kaliber einträgt?

Grüße

Iggy

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AWO könnte da sicher noch mehr dazu sagen, aber IMHO haben die Finnen aus gutem Grund das russische 3-Linien-Kaliber 1 zu 1 übernommen, um im Bedarfsfall problemlos auf Beutewaffen und Beutemunition sowie erbeutete Ersatzteile zurückgreifen zu können. Aber keine Ahnung, warum die das Kaliber anders bezeichnen.

Bei Lutz Möller habe ich folgendes gefunden:

http://home.snafu.de/l.moeller/Waffen/Mosin_Nagant.htm

7,62x54R.png

Allerdings unterschieden sich die Zugmaße leicht. Finnische 7,62x53R 7,88 mm, aber russische 7,62x54R 7,92 mm. Da die Felder tief genug sind, ist der Unterschied zu vernachlässigen.

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  • 2 Wochen später...

Das wäre mein Vorschlag.

Rolf

Hi Leute,

GENAU DAS ist mir gelungen!!!

ICH habe die Frage für mich so gelöst, daß ich das Prob. meinem SB heulend und zähneklappernd ;-)))))))))))))) geschildert habe, was ihn dazu bewog, mir 7,62 x 53R UND 7,62 x 54R einzutragen (wahrscheinlich hätt' er mir sogar noch .50 BMG mit eingetragen, wenn ich es hätte ausnutzen wollen).

Grüße

Iggy

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Rechtlich gesehen kannst du ausschgliesslich nur das kaufen was in deiner Gelben WBK an Waffe bzw. Kaliber aufgeführt ist.

Falsch.

Zitat aus unserem Lieblingsgesetz:

Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. In den übrigen Fällen wird die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein für eine bestimmte Munitionsart erteilt;

Der Stempel in der WBK berechtigt also generell zum Erwerb von Munition für die jeweilige eingetragene Schusswaffe, nur der Munitionsschein gilt für eine bestimmte Munitionsart.

Der Erwerb von Munition mit abweichender Kaliberbezeichnung ist also vom Gesetz gedeckt, vorausgesetzt natürlich dass die Verwendung dieser Munition in der eingetragenen Schusswaffe erlaubt ist.

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GENAU das war auch der Anlaß meiner Frage.

Ich KANN, weiß aber nicht, ob ich DARF.

Grüße

Iggy

Servus,

schon mal darüber nachgedacht zum Beschußamt zu fahren

und das Gewehr mit 7,62 x 54 R neu Beschiessen zu lassen ?

So hätte ICH das Problem gelöst.

Ist aber warscheinlich zu einfach und zu billig........... :pro:

Gruß

half inch :)

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Servus,

schon mal darüber nachgedacht zum Beschußamt zu fahren

und das Gewehr mit 7,62 x 54 R neu Beschiessen zu lassen ?

So hätte ICH das Problem gelöst.

Ist aber warscheinlich zu einfach und zu billig........... :pro:

Gruß

half inch :)

Na ja, MEINE Version war ja im Endeffekt NOCH billiger - hat nich' mal den Beschuß gekostet. :D

Grüße

Iggy

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