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Waffenverkauf im Internet


hardman

Empfohlene Beiträge

Hätte da mal eine Frage, wie ist das wenn ich eine Waffe be Egun verkaufen will?

Nehmen wir mal an, die Waffe wird ersteigert, wie läuft das dann weiter? Muß ich den Verkauf dann beim Landratsamt anzeigen, damit das Teil bei mir ausgetragen wird oder wie? Auch der Eintrag in die WBK des Käufers uns so weiter. Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

Viele Grüße vom teileisbedeckten Bodensee

jürgen

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Hätte da mal eine Frage, wie ist das wenn ich eine Waffe be Egun verkaufen will?

Nehmen wir mal an, die Waffe wird ersteigert, wie läuft das dann weiter? Muß ich den Verkauf dann beim Landratsamt anzeigen, damit das Teil bei mir ausgetragen wird oder wie? Auch der Eintrag in die WBK des Käufers uns so weiter. Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

Viele Grüße vom teileisbedeckten Bodensee

jürgen

Ja, der Verkauf der Waffe muß (genau wie ein Kauf) der zuständigen Behörde angezeigt werden. Am besten vorher bei der Behörde die Formulare erbitten (vielfach auch im Internet), damit Du nachher alle Daten vom Käufer hast. An die Erwerbserlaubnis denkt man ja noch, aber Geburtsdatum und Ort?

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Hätte da mal eine Frage, wie ist das wenn ich eine Waffe be Egun verkaufen will?

Nehmen wir mal an, die Waffe wird ersteigert, wie läuft das dann weiter? Muß ich den Verkauf dann beim Landratsamt anzeigen, damit das Teil bei mir ausgetragen wird oder wie? Auch der Eintrag in die WBK des Käufers uns so weiter. Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

Viele Grüße vom teileisbedeckten Bodensee

jürgen

Das geht "relativ" einfach!

1. Der Anbieter (Du, wenn der Kracher von Dir verkauft werden soll) stellt das edle Teil mit Digitalbild bei Egun ein. :bud:

2. Zur möglichst genauen Beschreibung ist die Alterserfordernis und der Hinweis auf die Erwerbsberechtigung im Text anzugeben. (Also "Mindestalter 18 Jahre" bei Hieb- und Stichwaffen, sowie Vorderlader-Ein-Schuß-Waffen, bzw. WBK für Sammler, WBK für Sportschützen, Jagdschein, bei wenigen Waffen auch BKA-Erlaubnis. Ist der Käufer evtl. ein Händler kann dieser auch seine Waffenhandels-Lizenz beibringen. Ratsam ist auch die zuätzliche Angabe der Paßkopie)

3. Der Käufer überweist Dir den Auktionsbetrag auf's Konto oder Du vereinbarst ein Treuhandkonto (bei Egun nachlesen...),das ist bei den relativ hohen Beträgen ratsam.

4. Sobald das Geld auf dem Konto eingegangen ist UND die Dokumente vollständig als Fax oder Email-Anhang vorliegen, sendest Du Deine Berechtigung an den Käufer und bittest um Anruf dass diese auch vollständig angekommen sind (Faxbestätigung)

5. Falls sich der Käufer nicht auf persönliche Abholung einigen konnte, bleibt der Versand.Dieser sollte IMMER als versichertes Päckchen/Paket über die Post laufen. WICHTIG ist die Übergabe NUR Persönlich!!!

6.Nachfragen, ob die Waffe beim Empfänger angekommen ist und mit Fax bestätigen lassen.

7. Du gehst mit den Dokumenten des Empfänges und mit Deinen Original-Dokumenten aufs Ordnungsamt,bezahlst € 12,50 und lässt die Waffe austragen.

8. Du gehst heim und heulst,daß Du das gute Stück so billig verkauft hast :s75:

Das wars!

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Hi

Zum Waffen Verkauf musst du das Formular ausfüllen und bei deiner Behörde binnen 14 Tagen abgeben, um die Waffe austragen zu lassen.

Gruß Norbert

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8. Du gehst heim und heulst,daß Du das gute Stück so billig verkauft hast :s75:

Das wars!

...oder du lässt einen kumpel mitbieten, damit das ding nicht so billig weggeht. machen mittlerweile die meisten so, unterstelle ich mal.

meine behörde empfielt, als käufer oder auch verkäufer niemals original - dokumente ins blaue zu verschicken. kaufe ich was bei egun, gibt es grundsätzlich eine amtlich beglaubigte kopie des pa und der wbk. die stellt die behörde bei uns kostenlos aus.

im übrigen sollte der verkäufer den gleichen weg beschreiten, um deutlich zu machen, dass er ein "berechtigter" verkäufer ist.

ordonanz

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Norbert07 hat einen Vordruck "Anzeige Verkauf" als pdf Datei hier ins Netz gestellt.

Meine Frage dazu: Ist die Verwendung gesetzlich vorgeschrieben? Ich habe bisher immer einen von mir formulierten Kaufvertrag (mit allen Angaben natürlich) mit meiner WBK zur Austragung vorgelegt, und mein Sachbearbeiter hat das ohne Kommentar so akzeptiert.

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Norbert07 hat einen Vordruck "Anzeige Verkauf" als pdf Datei hier ins Netz gestellt. Meine Frage dazu: Ist die Verwendung gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, das Formular meiner Behörde sieht z.B. anders aus. Wenn Dein Amt "formlos schriftlich" akzeptiert, ist das völlig in Ordnung.

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