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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Waffenkauf ohne WBK


look

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Icke weis nicht.

... ich auch nicht.... vielleicht bleiben wir einfach beim (eigentlichen) Thema...

Erneutes Fazit : Das Gesetz taugt NIX :s82: - aber das wissen wir alle schon längst

:icon14:

Die Frage ist doch ganz einfach. Bezieht sich:

(...) dies gilt nicht in den Fällen des § 12 Abs. 1.

auf beide vorstehende Sätze oder nur auf „sonst jemand?"

Gruß Gromit

Geschrieben

Das hatten wir doch schon, Gromit. So wie ich Mouche verstanden habe, sieht er das auch so. Er geht aber noch weiter und mutmaßt (wenn man es GANZ genau lese), dass § 12 Abs. 1 das Bestehen einer Erwerbsberechtigung voraussetzen würde und insofern nur die gelbe WBK gemeint sein kann weil in diesen Fällen Erwerb und Besitz ohne Erwerbsberechtigung ausgeübt werden darf.

Der Denkfehler steckt meines Erachtens darin, dass lt. § 12 ja die WBK alleine zur Leihe ausreicht. Ob diese zum Erwerb einer Waffe berechtigt oder (als grüne ohne weiteren Voreintrag) nicht, spielt gar keine Rolle.

Die Leihe hängt also nicht mit einer Erwerbsberechtigung zusammen, auch wenn eine Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 eine solche sein kann. Diese ist aber auch schlichtweg eine Umschreibung für eine Waffenbesitzkarte bzw. wird in dieser Form erteilt. Und genau das ist hier auch gemeint.

Geschrieben
Das hatten wir doch schon

Ist aber trotzdem die alles entscheidene Frage... ich glaube, wir haben uns beim letzten mal auf: "da kräht ja eh keine Ameise nach," geeinigt... und selbst wenn... bei dem verworrenen Machwerk ---> § 17 StGB

dass lt. § 12 ja die WBK alleine zur Leihe ausreicht

Seh ich auch so...

Mit hochachtungsvollen Grüßen

:)

Gromit

Geschrieben
So wie ich Mouche verstanden habe, sieht er das auch so. Er geht aber noch weiter und mutmaßt (wenn man es GANZ genau lese), dass § 12 Abs. 1 das Bestehen einer Erwerbsberechtigung voraussetzen würde und insofern nur die gelbe WBK gemeint sein kann weil in diesen Fällen Erwerb und Besitz ohne Erwerbsberechtigung ausgeübt werden darf.

Eben NICHT - gerade UMGEKEHRT :rolleyes: - daran sehe ich ganz genau , daß Du entweder nicht richtig gelesen , ich mich zumindest für DICH nicht verständlich ausgedrückt habe - oder Du es nicht kapiert hast B) . Du müßtest somit besser schreiben : "So wie ich Mouche mißverstanden habe" :s82:

Der Denkfehler steckt meines Erachtens darin, dass lt. § 12 ja die WBK alleine zur Leihe ausreicht. Ob diese zum Erwerb einer Waffe berechtigt oder (als grüne ohne weiteren Voreintrag) nicht, spielt gar keine Rolle.

Der Denkfehler steckt in Deiner falschen Interpretation meines Beitrags - ich hab absolut nichts anderes behauptet !

Die Leihe hängt also nicht mit einer Erwerbsberechtigung zusammen, auch wenn eine Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 eine solche sein kann. Diese ist aber auch schlichtweg eine Umschreibung für eine Waffenbesitzkarte bzw. wird in dieser Form erteilt. Und genau das ist hier auch gemeint.

DAS hat doch kein Mensch bezweifelt :rolleyes: .

Versuch einfach , es nochmals gründlich zu lesen - wenn es Dich interessiert -wenn Du es trotzdem nicht verstehst, was ich ausdrücken wollte - dann lassen wir es einfach - ich bin nämlich auch Deiner Meinung :

, dass meine Argumentation recht schlüssig war, Deine obige Behauptung zu widerlegen. Mit Deiner Antwort konntest Du das ja nicht wirklich ausräumen, oder ?

- nur eben mit umgekehrtem Bezug :00000733:

Mouche

Geschrieben
schütze (dsb & bdmp) ist seit 1,5 jahren im verein und hat seine wbk gerade beantragt.

........daraus schließe ich, dass er eine WBK beantragt hat, sie aber noch nicht in Händen hält - er sie ergo auch noch nicht hat bzw. die WBK noch nicht genehmigt ist.

Hat sich da die ganze Diskussion nicht erübrigt?

Der Händler oder wer auch immer kann doch nicht jemandem eine Waffe ausleihen, der seine Berechtigung (noch) nicht nachweisen kann.....oder liege ich völlig falsch...oder habe ich etwas übersehen? :confused:

Gruß Habakuk

im FWR

Geschrieben

Wenn ich frei hab, hab ich meist auch mehr Zeit für WO. So einfach ist das. Nach der Nachtschicht schau ich aber auch lieber mal nur rein, um zu lesen weil ich den Kopf nicht frei habe, um zu der Uhrzeit noch zu denken und verschwinde dann wieder im Bett.

Finde WO auf jeden Fall klasse. Macht alle einfach weiter so ! :icon14:

Ihr dürft Euch ruhig auch an der Diskussion beteiligen... :grin:

Also bist Du im wahren Leben wohl eher NICHT als Sachbearbeiter(in) tätig ? :traurig_16:

Wieder eine Enttäuschung, die ich verarbeiten muß. :rolleyes:

mfg

Ralf

Geschrieben
. Nach der Nachtschicht schau ich

Also bist Du im wahren Leben wohl eher NICHT als Sachbearbeiter(in) tätig ? :traurig_16:

Ralf

Tja - auf die DAZU folgende Erklärung bin ich auch schon mal gespannt :chrisgrinst: -

die Legende wackelt wieder mal ein bischen mehr :lol: -

denn trotz aller Sparmaßnahmen - so weit , daß Sachbearbeiter im Waffenrecht Nachtschicht machen , sind wir immer noch nicht

Geschrieben

Also auf die Erklärung brauchst Du nicht sonderlich gespannt sein. Hab das vor ein paar Monaten hier schon mal gepostet - aber offensichtlich verstehst Du ja meine Beiträge nicht. :D

Also halt nochmal für Herrn Mouche: ich bin keine typische Sachbearbeiterin einer Waffenbehörde und mache das nur nebenher, wobei auch dort Waffenrecht nicht zu meinen Hauptaufgaben gehört. Das Thema interessiert mich allerdings, weil es ein recht "eigenwilliges" Rechtsgebiet mit vielen Facetten ist. Arbeite also nicht volltags, sondern in einem Team als Ergänzung. Capito ? :)

Nachtschicht habe ich öfters mal im Pflegeheim, wo ich schon lange unentgeltlich als ehrenamtliche Helferin tätig bin. Da mich diese Aufgabe ziemlich fordert, bin ich danach meist ziemlich platt.

Zurück zum Thema: die Schlussfolgerung aus der abenteuerlichen Mutmaßung von Mouche war mir für meinen Geschmack zu abgehoben. Eingangs soll die WBK an sich zum Leihen reichen, dann wird merkwürdigerweise doch in gelb und grün differenziert. :confused: Auch wenn die gelbe WBK naturgemäß bereits Erwerbserlaubnisse (im Rahmen der 2/6-Regel) beinhaltet, gelten für diese keine separaten Leihbestimmungen nach § 12. Zu dieser Interpretation würde mich jetzt mal eine Erklärung reizen. ;)

Geschrieben

Ja doch - ich finde schon , daß man es immer wieder merkt , daß Du weder ein "typischer" noch eine "typische" SB bist und Dich mit der Sache nur so nebenher beschäftigst :heuldoch: -

aber das ist eins der Probleme deutscher Verwaltungen und ihrer immer wieder wechselnden und in der Materie zumeist nur "angelernten" Bearbeiter :rolleyes:

Komplizierte Bereiche , die zielgerecht ausgebildete Fachleute benötigen würden , können auf diese Art eigentlich gar nicht sinnvoll besetzt werden :contra: .

Daran bist Du allerdings genau so wenig schuldig , wie jeder andere , der eben irgendwann mal seine Versetzung bekommt - obwohl er/sie zumeist viel lieber ein weniger "brisantes" Gebiet bearbeiten würden :chrisgrinst: .

Im Übrigen noch zwei Anmerkungen :

Dein soziales Engagement ehrt Dich -

und ERSTE Rückschlüsse und Zweifel in dem Zusammenhang kamen nachlesbar nicht von MIR -

aber da "wir uns ganz besonders gerne haben" , lasse ich so was natürlich nicht ungenutzt :s82:

Mouche

Geschrieben

Sachbearbeiter, Dein Hinweis auf das Vergessen des letzten Absatzes war schulmeisterlich und nicht sehr gelungen.

Mouche, Deine Reaktion wr auch ziemlich heftig.

Da nun alle verletzten Eitelkeiten bejammert worden sind: vertragt Euch wieder.

Geschrieben
Instructor hat recht. Von meiner Seite: Friede !

Aber wir haben doch gar keinen "Krieg" :o - nur eben öfter mal unterschiedliche Meinungen - und DAS ist doch nicht schlimm - da lebt meine Frau seit Jahrzehnten ganz gut damit :s82: .

Hast Du noch nicht gemerkt , daß ich überhaupt nur mit Leuten streite , die ich aus welchen Gründen auch immer irgendwie akzeptabel finde :D - die anderen ignoriere ich doch einfach :rolleyes: .

Also frei nach dem Motto - und bitte nur sinngemäß zu verstehen (!) : "Was sich liebt das neckt sich " :s75:

Mouche

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