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IGNORED

Gewehr importieren


Guderian

Empfohlene Beiträge

Hallo und herzlich Willkommen !

1. Du brauchst eine Genehmigung Deiner niederländischen Waffenbehörde für die Ausfuhr der Waffe

2. Zu dieser Genehmigung erteilt die deutsche Waffenbehörde die Zustimmung nach § 29 Abs. 2 Waffengesetz, wenn der Erwerber (z.B. Jäger mit gültigem Jagdschein oder ein Sportschütze mit entsprechendem Voreintrag in seiner Waffenbesitzkarte) erwerbsberechtigt ist und der sichere Transport durch einen hierzu Berechtigten gewährleistet ist.

Beschuss aus Niederlande wird in Deutschland nicht anerkannt.

Grüssle

SB

:)

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Na ja. Die deutsche Waffenbehörde würde wohl kaum die Zustimmung erteilen, wenns eine verbotene Waffe ist. <_<

Möglicher ablauf:

"Der Erwerber geht zum SB, sagt ich hab nen JJ,. will mir ne SL-Büchse in .308 kaufen!

SB sagt ok, die Daten.

Erwerber sagt .Hersteller: FN Bezeichnung FAL

Kaliber.308

WAffNr: ghfh67

SB schreibt das §29 Papier, kassiert 10,23 und gut ist!"

Oder willst mir sagen, das JEDER SB sich so gut mit seinem "Arbeitsbereich" auskennt wie DU?

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Möglicher ablauf:

"Der Erwerber geht zum SB, sagt ich hab nen JJ,. will mir ne SL-Büchse in .308 kaufen!

SB sagt ok, die Daten.

Erwerber sagt .Hersteller: FN Bezeichnung FAL

Kaliber.308

WAffNr: ghfh67

SB schreibt das §29 Papier, kassiert 10,23 und gut ist!"

Oder willst mir sagen, das JEDER SB sich so gut mit seinem "Arbeitsbereich" auskennt wie DU?

sicher nicht :o

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Es geht um ein Parker Hale .308 Match repetierer. Ich weiss wie ich dass waffen ausfuhre musste aber was muss ich sagen gegen die Deutscher die das waffe kaufen mochte wohin muss ihr gehe oder anrufen?

Der deutsche Käufer muss sich mit seiner waffenrechtl. Behörde in Verbindung setzen und eine Einfuhrgenehmigung beantragen. Du musst das nicht machen!

Dazu benötigt der Käufer alle Daten von der Büchse und soweit ich mich erinnern kann auch deine / die des Verkäufers.

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Das vormular heist ein Verbringungs Erlaubniss.

Deutsche Kaufer muss von seinem Amt / Behorden eine Erlaubnis fuer die Verbringungs "in" DE. holen.

warscheinlich haben seine behoerden kein formular, ich kann ihm eine zuschicken wenn das hilft.

er sendet das an der verkaufer.

Hollander Verkaufer muss eine verbringungs erlaubniss besorgen fuer "aus" holland von seine behoerden.

es sendet die waffe, mit beide dokumente an der kaufer in DE. kaufer in DE kann die waffe anmelden.

fertig.

Gruesse Pete

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Da ich auch gerade dabei bin einige Waffen (allerdings aus USA) zusammen mit ein paar Freunden zu importieren:

Die Einfuhrgenehmigung gem. §29 Abs. 2 Waffv. wird inhaltlich und optisch von Behörde zu Behörde unterschiedlich gehandhabt. In Baden-Würtemberg (Kreis WT) gibt es die Genehmigung als Formular. Hier in Bayern bei meinem Ordnungsamt (OAL) ebenfalls ein (anderes selbstentworfenes) Formular, wo anders die Genehmigung als freier Text.

Die Beantragung habe ich telefonisch gemacht. Die Daten habe ich per Fax an das Ordnungsamt geschickt. Kleine Anekdote am Rande:

Die leicht verunsicherte Sachbearbeiterin wollte außer einer Kopie meines Passes (auch per Fax) auch noch das gleiche vom Überlasser (steht im Gesetzestext: ...Geburtsdatum...).

Da es sich beim Überlasser um eine US-Firma handelt, habe ich sie im telefonischen Gespräch davon überzeugt, dass der Vorstandsvorsitzende in USA wohl schwerlich seinen Pass kopiert und zu meinem Ordnungsamt schicken wird. Daraufhin hat man sich mit kompletter Adresse (inkl. Telefon- und Faxnummer) der Amis zufrieden gegeben.

Die Genehmigungen sind übrigens alle immer bis zu einem Stichtag befristet (z.B. drei Monate).

alwaysgoodshooting

Robert

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Die Einfuhrgenehmigung gem. §29 Abs. 2 Waffv. wird inhaltlich und optisch von Behörde zu Behörde unterschiedlich gehandhabt.

Ohne WaffVwV wird dieser Zustand auch noch lange so bleiben... <_<

Die Genehmigungen sind übrigens alle immer bis zu einem Stichtag befristet (z.B. drei Monate).

alwaysgoodshooting

Robert

In der Regel sollte sich die Zustimmungsbehörde an der Befristung der Genehmigungsbehörde des Überlassers orientieren, denn wenn beide Erlaubnisse unterschiedlich lang gültig sind, kann dies in der Praxis zu Problemen führen. Maximal möglicher Zeitraum ist ein Jahr, nämlich die Dauer der Erwerbserlaubnis. Ausnahme natürlich: Langwaffenerwerb auf Jagdschein.

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