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IGNORED

sprengstoffgesetzt!


löffel

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hallo zusammen!

ich habe soeben das akuelle sprengstoffgesetzt sehr genau durchgelesen. beim erwerb der erlaubniskarte ist angeführt, dass die persönliche eignung und dieser lehrgang vorraussetzung für die ausstellung einer erlaubnis zum erwerb von SP ist. ich habe aber keine wort über eine bedürfnisbescheinigung geschweigedenn übe eine mindestzeitliche mitgliedschaft in einem verein gelesen! was stimmt denn jetzt? das gesetzt, oder das, was man so hört.... im klartext: muss ich mitglied sein oder nicht. und wenn ja, weiß jemand, wo das auch im gesetzt steht? ich hab nichts gefunden

vielen dank und besten gruß

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Deine Frage baut ja dann wohl auf die anderen Threads auf.....

Also erstmal heißt es GESETZ !

Zweitens: Du kannst eine einläufige Vorderladerpistole ab 18 frei erwerben.

Für die mehrschüssigen Eisen, die Du aber haben willst benötigst Du eine Waffenbesitzkarte. Da Du wohl weder Jäger, noch Sammler noch Sachverständiger noch besonders bedroht bist bleibt nur die Waffenbesitzkarte für Sportschützen und die ist nun einmal an die Mitgliedschaft in einem Verband gebunden.

Lies Dir doch einfach mal das Waffengesetz durch oder beantworte uns allen im Forum mal die Frage wofür Du eine Waffe haben willst.

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Was hat die Waffe den eigentlich mit dem SprengG zu tun?

Einzig außer PTB und "F" Waffen sind die einschüssigen Vorderlader frei ab 18 zu erwerben. Um letzteren auch schießen zu dürfen (nein, im Garten nicht erlaubt, egal wie groß und umzäunt der ist), musst Du zum Schießstand. Wenn Du das nötige SP erwerben willst, benötigst Du die Sprengstofferwerbserlaubnis nach §27 und diese setzt nun man den Lehrgang und anderes voraus.

Wo ist Dein Problem? Mache doch die nötigen Lehrgänge (auch die Waffensachkunde) kümmere Dich um einen Verein und fettich. :gutidee:

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nein, die mehrschüssige waffe hab ich schon vergessen. ich meine wirklich nur einschüssige vorderlader. und dass man für das sp eine erlaubnis braucht hab ich jetz auch schon mitbekommen! der beitrag war so gemeint, wie er da steht, und er passt doch wohl ins waffenrecht... und auch ins vorderladerforum.

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Dennoch nachgehakt.

Was willst Du mit einer Waffe ohne einem Verein mit zugelassenem Schießstand?

Irgendwie sehen Deine Postings so aus, dass Du haben willst, ohne Dir die Mühe zu machen die notwendigen (und sinnvollen) Prüfungen abzulegen um die Erlaubnisse zu bekommen.

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NEIN!!! irgendwie versteht ihr mich nicht! ich möchte vorderlader schießen. ich bin auch gerne bereit, die prüfungen und kurse etc zu belegen. nur will ich nicht 12 oder wieviele monate auch immer warten, bis mir ein verein eine bescheinigung ausstellt. hiinzukommt, dass ich in 9 monaten umziehen werde, also mich jetzt auch nicht bei einem verein anmelden will. zu de schießstand: es gibt schießstände, die man gegen eine gebühr benutzen kann, ohne ein vereinsmitglied zu sein. es geht mir also nur um diese bedürfnisbescheinigung. in der aktuellen gesetztfassung steht davon nichts.

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Die Austellung der Bedürfsnis für §27 wird unterschiedlich gehandhabt. Manche Vereine stellen auch regelmäßig schießenden Gastschützen sowas aus. Die Wartezeit ist 6 Monate. Verein fragen. Umzug ist kein Problem, aber Du musst Dir einen passenden Schießstand suchen und ggf. der Behörde bekanntgeben.

BTW: In allen (?) Vereinen sind die Beiträge für Gastschützen erheblich höher. Bei uns lohnt die Mitgliedschaft ab 10 oder 13 mal schießen im Jahr, je nach Kaliber. Unser ist für Vorderlader nicht zugelassen, da Indoorstand.

Wie alt bist Du?

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@juppzupp

danke! auf eine solche antwort wollte ich die ganze zeit hinaus! miene beweggründe sind auch in etwa so, wie du sie geschildert hast. ich hätte ienfach freude an einem vorderlader und möchte ab und an damit schießen.

kannst du mir bitte den link geben, wo dieses thema schon einmal besprochen wurde?

nochmals vielen dank!

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