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IGNORED

waffenkauf von privat in österreich...


30-06

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo zusammen!

ich überlege mir seit längerem eine ordonnanzwaffe wie K98k,Mosin oder Enfield zuzulegen und bin dabei auch auf einiges am gebrauchtmarkt gestoßen.

wie die prozedur im laden abläuft ist mir bekannt,wer überprüft allerdings ob gegen den käufer eines gebrauchten gewehres ein waffenverbot vorliegt?klingt blöd die formulierung,ich weiss,aber irgendwie macht das dann doch null sinn??

bez. der ummeldung,registrierung muss ich dann einfach in irgendeinen laden marschieren und dieses formular ausfüllen? ...hab auch schon gelesen dass das anscheinend selten gemacht wird.

ich möchte auf keinen fall irgendwelche proble damit haben,deswegen würd ich mich auf antwort freuen.

weiters interessiert mich als "einsteiger" wo ich mit dem prügel dann hinwandern kann um der sache nachzugehen? muss ich mitglied in einem verein sein oder kann man einfach so auf einen öffentlichen schiessstand gehen?

grüsse 30-06

Geschrieben

hallo zusammen!

wie die prozedur im laden abläuft ist mir bekannt,wer überprüft allerdings ob gegen den käufer eines gebrauchten gewehres ein waffenverbot vorliegt?klingt blöd die formulierung,ich weiss,aber irgendwie macht das dann doch null sinn??

bez. der ummeldung,registrierung muss ich dann einfach in irgendeinen laden marschieren und dieses formular ausfüllen? ...hab auch schon gelesen dass das anscheinend selten gemacht wird.

ich möchte auf keinen fall irgendwelche proble damit haben,deswegen würd ich mich auf antwort freuen.

grüsse 30-06

Hallo,

gehe ich recht in der Annahme, dass du aus Österreich bist?

Wie läuft denn die Prozedur ab? Du schreibst, dir ist sie bekannt, ich weis aber leider nicht wie das bei euch mit dem Langwaffenkauf läuft . Kannst du das mal kurz erklären?

danke :)

Geschrieben

Hallo,

gehe ich recht in der Annahme, dass du aus Österreich bist?

Wie läuft denn die Prozedur ab? Du schreibst, dir ist sie bekannt, ich weis aber leider nicht wie das bei euch mit dem Langwaffenkauf läuft . Kannst du das mal kurz erklären?

danke :)

hier in österreich sind langwaffen der kategorie D (schrotflinten,sonstige-nicht meldepflichtig) und C (kugelrepetierer,KK usw. werden beim waffenhändler gemeldet/registrieret)) frei erhältlich ab 18 jahren.

zum kauf ist ein lichtbildausweis (reisepass) notwendig jedoch kein waffenbehördliches dokument (WBK).in einer sog. "abkühlfrist" von 3 tagen wird überprüft ob gegen den käufer ein waffenverbot vorliegt.

wenn dies nicht der fall ist kann man die waffe dann nach diesen 3 tagen abholen.

grüsse 30-06

Geschrieben

hier in österreich sind langwaffen der kategorie D (schrotflinten,sonstige-nicht meldepflichtig) und C (kugelrepetierer,KK usw. werden beim waffenhändler gemeldet/registrieret)) frei erhältlich ab 18 jahren.

zum kauf ist ein lichtbildausweis (reisepass) notwendig jedoch kein waffenbehördliches dokument (WBK).in einer sog. "abkühlfrist" von 3 tagen wird überprüft ob gegen den käufer ein waffenverbot vorliegt.

wenn dies nicht der fall ist kann man die waffe dann nach diesen 3 tagen abholen.

grüsse 30-06

Das heisst also, du gehst mit deinem Ausweis in ein Geschäft, suchst was aus, der Händler stellt eine Anfrage an die BH und nach drei Tagen kannst du dann die Langwaffe der Kategorie C oder D abholen?

Was ist das denn jetzt für ein Zettel den du da ausfüllen musst? Ist das die für die Anfrage?

Oder erfolgt die Registrierung ausschliesslich beim Händler, und er hat auf Anfragen der Behörde (aus welchem Grund auch immer) den ständigen Nachweis zu führen über wer was gekauft hat?

Wo ist da der Haken?? Das hört sich ja traumhaft an.... Oder versteh ich da was falsch...... Bin verwirrt.... :confused:

Geschrieben

Wenn da so ist wie ich das jetzt verstanden habe, zieh ich zu den Ösis.... :00000733:

Geschrieben

Wenn da so ist wie ich das jetzt verstanden habe, zieh ich zu den Ösis.... :00000733:

Wenn Du an Selbstladern, Kurzwaffen, bösen P...flinten und cal. 50 keinen Geschmack findest ist unser Nachbar wirklich das bessere Land.

Karl

Geschrieben

Das heisst also, du gehst mit deinem Ausweis in ein Geschäft, suchst was aus, der Händler stellt eine Anfrage an die BH und nach drei Tagen kannst du dann die Langwaffe der Kategorie C oder D abholen?

Was ist das denn jetzt für ein Zettel den du da ausfüllen musst? Ist das die für die Anfrage?

Oder erfolgt die Registrierung ausschliesslich beim Händler, und er hat auf Anfragen der Behörde (aus welchem Grund auch immer) den ständigen Nachweis zu führen über wer was gekauft hat?

Wo ist da der Haken?? Das hört sich ja traumhaft an.... Oder versteh ich da was falsch...... Bin verwirrt.... :confused:

genau so läuft das.

und soweit ich das eben nachverfolgt habe wird die privat erworbene waffe (solange sie kat. C oder D) ist bei irgendeinem Händler umgemeldet.der vorbesitzer haftet für die richtigkeit der daten.

wbk ist hier ja eigentlich auch nicht wirklich schwierig zu bekommen...die fragen einen nur formell "warum" und da reicht die angabe "selbstschutz".und ein psychologisches gutachten muss erbracht werden (kostet 185.- €)

sogesehen eigentlich sehr liberal im vergleich zu manch andren ländern...nur wissen es die wenigsten.

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