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IGNORED

Dokumente für Langwaffeneintrag


Kätsch

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Bin ein Neuling was dieses Thema betrifft und hätte eine Frage:

Welche Dokumente müssen zwingend der Behörde vorgelegt werden, damit

eine Langwaffe (Drilling) in die vorhandene grüne Waffenbesitzkarte eingetragen

werden kann?

Geschrieben

Hups, hats mir doch glatt die Antwort zerhauen. :huh:

Herzlich willkommen im Forum !

Da es um einen Drilling geht, nehme ich an, dass Du ein Jäger bist. § 13 Abs. 3 WaffG schreibt nach Langwaffenerwerb keine besonderen Unterlagen vor. Der Antrag sollte schriftlich erfolgen. Üblich ist die Vorlage des Kaufvertrages bzw. der Schenkungsurkunde oder eines Formblatts zur Erwerbsanzeige.

Andere Personen haben § 10 Abs. 1 Satz 4 WaffG zu beachten.

Grüssle

SB

Geschrieben

@SBine:

Wobei ich einen Vordruck meiner Behörde verwende:

Auf diesem steht:

"Anzeige über Erwerb einer Schusswaffe"

Dann kann man so allerhand eintragen, wie Waffenart, Angaben zum Verkäufer, etc. Eine Rechnung schicke ich NIE zu meiner Behörde, denn ich möchte nicht immer, dass meine Behörde über den Kaufpreis so genau informiert ist :rolleyes:

Das sollte doch auch dem Gesetz Genüge tun, oder?

IMI

Geschrieben

Klar, habe ich ja auch als Alternative erwähnt. Wer den Kaufpreis der Behörde nicht preisgeben möchte (den meisten hier ist das allerdings egal) kann sonst auch den Lieferschein vorlegen oder bei Privatkauf den Vertrag so gestalten, dass der Kaufpreis auf einem Blatt erscheint, welches der Behörde nicht vorgelegt wird. ^_^

Geschrieben

@SB

Warum Lieferschein oder spezieller Vertragsentwurf?

Ich teile meiner Behörde lediglich mit, dass ich von Herrn/Frau/Firma XY folgende Waffe erworben habe.

Diesen Sachverhalt muß ich nicht durch weitere Dokumente beweisen, da ja die Behörde von Herrn/Frau/Firma XY ihre Daten mit meiner Behörde abgleicht.

Ob ich viel Geld bezahlt habe oder die Waffe geschenkt bekam, ist meiner Sachbearbeiterin egal.

Gruß

357Mag

Geschrieben

@SBine:

Wobei ich einen Vordruck meiner Behörde verwende:

Auf diesem steht:

"Anzeige über Erwerb einer Schusswaffe"

Dann kann man so allerhand eintragen, wie Waffenart, Angaben zum Verkäufer, etc. Eine Rechnung schicke ich NIE zu meiner Behörde, denn ich möchte nicht immer, dass meine Behörde über den Kaufpreis so genau informiert ist :rolleyes:

Das sollte doch auch dem Gesetz Genüge tun, oder?

IMI

Danke IMI,

hab das Formblatt prombt im Internet gefunden.

Mal schaun, obs funzt...

Geschrieben

Kannst auch selber gestalten und Deiner Fantasie freien Lauf lassen... :D

Oh nein, sooo geht das aber nicht!

Da kann doch nicht einfach Jeder ein amtliches Formblatt entwerfen wollen. Wo kämen wir denn da hin?

So ähnlich schallte es mir von meiner SBine (nein, nicht unsere!) entgegen, nachdem ich das amtseigene Formblatt in Word nachempfunden hatte.

Sie hat dann erst mein Exemplar vernichtet (im Reißwolf!) und dann durfte ich alle Angaben erneut in ihr Formular eintragen. :gaga:

Zum Glück kannte ich den Überlasser der Waffe gut genug, um seine Anschrift etc. aus dem Kopf eintragen zu können.

So geschehen vor rund fünf Jahren auf einem Amt in Niedersachsen.

Gruß

Michael

Geschrieben

Moin,

mein Formblatt ist meistens ein netter Brief an die SBine vor Ort:

dort steht drin: Ich habe folgende Waffe (Daten der Waffe) erworben von und bitte um Ausstellung oder Eintragung.

Das wars, hat immer gereicht.

Geschrieben

@micgrote: Hammer ! :o Echt wahr ? :gaga:

Ob selbstgebastelt oder nicht: das Überlassungsdatum wird gerne vergessen, sollte aber auch aus der Meldung ersichtlich sein.

Jau, echt wahr - habe ich selber so erlebt!

Und dabei hatte ich mir so viel Mühe gegeben, damit das "mein" Formular dem "amtlichen" gleicht.

Ich lese mit Freude, dass es anderswo SBs gibt, die aus anderen Holz geschnitzt sind.

Gruß

Michael

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