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IGNORED

Rücksendungsrecht auch b. Gebrauchtwaffen?


Schwatvogel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Ich hab mal eine konkret anliegende Frage:

Liege ich mit der Vermutung, dass das Rücksendungsrecht von bestellten Waren innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb auch für Gebrauchtgegenstände gilt?

Danke,

Schwatvogel

Geschrieben
Korrekt!

394174[/snapback]

wie Bertone schon richtig sagt

da hilft auch keine dumme Strohmann-Hilfskonstuktion oder Kommissionsverkauf , der "nur im Auftrag verkauft" > rechtlich wird dieser dem wahren "unbekannten" Eigentümer gleichgestellt und der Käufer kann sich an den hilfsbereiten uneigennützigen Vermittler so halten, als wenn er der Eigentümer wäre

-wenn Ware nicht der Beschreibung entspricht

-wenn Mängel offen doer verdeckt vorhanden sind, und auf diese nicht ganz genau im Detail hingewiesen wurde

-wenn Abnutzungen vorhanden sind, die einen bestimmungsgemässen Gebrauch erheblich einschränken > wackelige Flintenverschlüsses , angerottete Läufe , hundsmiserabele Präzision bei Büchsen , mangelhafte Deckung bei Flinten , Sicherheitsprobleme durch nicht makellos laufende Abzüge + Sicherungen

-wenn Modellbezeichnung , Kaliber oder Chokung in Wahrheit anders ist als angegeben

-wenn Visiere wackeln oder lose sind

-wenn Korrosion wo auch immer ist

Wichtig:

-immer auf schriftlichen Kaufvertrag unbedingt bestehen , VOR Zahlung !!!!!

-darin bestätigen lassen, wer der Eigentümer ist und das die Ware frei von Rechten Dritter ist ( z.B. noch nicht vollständig bezahlt , verpfändet , Oma hat Geld dafür gegeben , Frau hat Unterhaltsansprüche..)

sonst Kohle weg und Kanone weg, bei gestohlenen/unterschlagenen Sachen > Hehlerware ist ein Eigentumserwerb möglich !!!

-Kaufgegenstand so genau wie möglich beschreiben lassen

-zuständige Erlaubnisbehörden austauschen , so kann der Verkäufer ggf checken, ob die WBK oder der JSch noch vorhanden ist und der Käufer, ob der Eigentümer auch der Eigentümer ist oder Dritte Ansprüche schon angemeldet haben

wenn unklar, ob Verkäufer privat oder Gewerbetreibender ( der Garantie und Gewährleistung NIE ausschliessen kann) , hilft oft ein Anruf beim zuständigen Ordnungsamt/Geewerbeamt , um Rechtssicherheit zu haben

ist der Verkäufer Gewerbetreibender , kann er somit die Garantie/Gewährleistung auch nicht bei Kommissionverkäufen ausschliessen (was immer wieder gern versucht wird

Waffenvermittlung ist zudem ein erlaubnisspflichtiges Gewerbe und da wird es für die unzähligen "privaten" Waffenvermittler sehr eng !

Und von den vielen privaten Jagdschein-Waffenvermittler oder über Rote WBK , die gern bei Nachlassauflösungen helfen > ein Anruf und schon ist Schluß mit lustig !

Also liebe Käufer > lasst Euch nicht verarschen oder einschüchtern

Geschrieben
(...)

-wenn Ware nicht der Beschreibung entspricht

-wenn Mängel offen doer verdeckt vorhanden sind, ...

-wenn Abnutzungen vorhanden sind, ...

-wenn Modellbezeichnung , Kaliber oder Chokung in Wahrheit anders ist als angegeben ...

394197[/snapback]

hat irgendwie alles nichts mit rückgaberecht zu tun.

das sind eher gründe zum rücktritt vom vertrag.

das rückgaberecht im versandhandel (wonach hier doch gefragt wurde) ermöglicht die GRUNDLOSE rücksendung der ware innerhalb von 14 tagen. hat nichts mit sachmängeln oder gewährleistung zu tun!

Geschrieben
hat irgendwie alles nichts mit rückgaberecht zu tun.

das sind eher gründe zum rücktritt vom vertrag.

das rückgaberecht im versandhandel (wonach hier doch gefragt wurde) ermöglicht die GRUNDLOSE rücksendung der ware innerhalb von 14 tagen. hat nichts mit sachmängeln oder gewährleistung zu tun!

394200[/snapback]

schon richtig, aber genau dieses Rückgaberecht wollen alle dubiosen Waffenvermittler liebend gern umgehen, zum einseitigen Nachteil des Käufers ausschalten.

Geschrieben
schon richtig, aber genau dieses Rückgaberecht wollen alle dubiosen Waffenvermittler liebend gern umgehen, zum einseitigen Nachteil des Käufers ausschalten.

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...einige sind auch der meinung, man bräuchte GRÜNDE für eine rücksendung... :rolleyes:

Geschrieben
...einige sind auch der meinung, man bräuchte GRÜNDE für eine rücksendung...  :rolleyes:

394747[/snapback]

:confused: ich vermute, dass es sich bei dem recht auf rückgabe ohne angabe von gründen um das ähhh... fernabgesetz handelt, oder wie das heisst. das besagt ja, wenn man in einem internetshop (zb. amazon) was kauft, es auch dann zurückschicken kann. mir wurde aber gesagt, dass dies nur für ebengenannte läden gilt, NICHT aber für auktionsplattformen wie ebay bzw. egun!!!

was stimmt nun? bitte belege (paragrafen o.ä.) bei der begründung liefern, weil mittlerweile bin ich bei diesem thema komplett verwirrt

-sig

Geschrieben
...

sonst Kohle weg und Kanone weg, bei gestohlenen/unterschlagenen Sachen > Hehlerware ist ein Eigentumserwerb möglich !!!

...

Durch eine Bestätigung wird Hehlerware auch nicht zum legalen Tauschobjekt. :rolleyes:

Geschrieben
:confused:  ich vermute, dass es sich bei dem recht auf rückgabe ohne angabe von gründen um das ähhh... fernabgesetz handelt, oder wie das heisst.

395750[/snapback]

hi!

mit der reformierung des schuldrechts wurde das fernabsatzgesetz ins bgb eingearbeitet. Viele Infos sind hier zu finden:

Toller Link 1 Toller Link 2

:rolleyes: cu Hazz

Geschrieben

wie Bertone schon richtig sagt

Wichtig:

-immer auf schriftlichen Kaufvertrag unbedingt bestehen , VOR Zahlung !!!!!

-darin bestätigen lassen, wer der Eigentümer ist und das die Ware frei von Rechten Dritter ist ( z.B. noch nicht vollständig bezahlt , verpfändet , Oma hat Geld dafür gegeben , Frau hat Unterhaltsansprüche..)

Hallo Radio,

gibt es irgendwo so etwas wie einen Blanko-Kaufvertrag für Waffen als Vorlage? :00000733:

Grüße aus der Sackgasse :s75:

Jörg

Geschrieben
gibt es irgendwo so etwas wie einen Blanko-Kaufvertrag für Waffen als Vorlage? Grüße aus der Sackgasse  :s75:

Jörg

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Schau mal unter Forum Waffenrecht

Waffenrecht

Die Rechts-Ecke

Da werden Sie geholfen

Gruß Viktor :awm:

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