flifla Posted August 5, 2005 Share Posted August 5, 2005 Guten Morgen Leute, ich hoffe es ist noch nicht zu früh, um schon wieder eine Frage zu stellen ... achso an der Stelle mal ein fettes Dankeschön an alle, die mir bis jetzt hier immer weitergeholfen haben. Zu meiner neuesten Frage: U.u. könnte mir ein Bekannter in den USA einen (herrlichen) Springfield besorgen. Nun, ist es eigentlich möglich dieses Teil nach D-Land zu bekommen ? Naja, ich meine auf "normalem" Wege ... (wie sähe der denn genau aus - ich habe mal was von "an den Zoll schicken" gehört) Was für Kosten kommen da auf einen zu ? Die Waffe muß dann doch auf Beschussamt - was kostet das dann ? Ist das Ganze zu bezahlen bzw. sollte man die Idee wieder verwerfen Wie immer - Dankeschön für Tipps/Hinweise ! Grüße flifla Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest radio Posted August 5, 2005 Share Posted August 5, 2005 Guten Morgen Leute,ich hoffe es ist noch nicht zu früh, um schon wieder eine Frage zu stellen ... achso an der Stelle mal ein fettes Dankeschön an alle, die mir bis jetzt hier immer weitergeholfen haben. Zu meiner neuesten Frage: U.u. könnte mir ein Bekannter in den USA einen (herrlichen) Springfield besorgen. Nun, ist es eigentlich möglich dieses Teil nach D-Land zu bekommen ? Naja, ich meine auf "normalem" Wege ... (wie sähe der denn genau aus - ich habe mal was von "an den Zoll schicken" gehört) Was für Kosten kommen da auf einen zu ? Die Waffe muß dann doch auf Beschussamt - was kostet das dann ? Ist das Ganze zu bezahlen bzw. sollte man die Idee wieder verwerfen Wie immer - Dankeschön für Tipps/Hinweise ! Grüße flifla 384596[/snapback] schau mal ins WO Archiv, zahlloses mal im Detail durchgekaut worden Link to comment Share on other sites More sharing options...
Stefan Klein Posted August 5, 2005 Share Posted August 5, 2005 Beschussamt kostet ca. 15 Euro inkl. Beschussmunition + Versand hin und zurück. Das sollte also dein kleinstes Problem sein. Wende dich in der Sache Einfuhr an deinen SB, der sollte dir weiterhelfen können. Die Sache mit dem Zoll ist folgendes: In der Regel ! landen alle Warensendungen aus nicht EU Ländern auf dem Zoll (wenn das nicht passiert, bist du eigentlich anzeigepflichtig). Sofern die Waren vom Wert her einen gewissen Betrag übersteigen muss man dafür MwSt und Zoll entsprechend des angegebenen Wertes der Ware bezahlen. Waffen und wesentliche Teile davon gehören beim Zoll in die Kategorie VuB (Verbote und Beschränkungen). Deshalb mußt du bei der Abholung deine EWB vorlegen. Zahlstelle - bezahlen - und gut iss. Gruß Stefan P.S. Kleine Anekdote am Rande: Bei mir stand mal einer neben mir am Zoll und hat einen Meteoriten aus Südamerika verzollen müssen. Der war ja noch nicht mal am diesem Planeten hergestellt ... Na ja. Der Zollbeamte fragte, was denn in dem Paket drin sein. Antwort: "Ein Meteorit" Der Zollbeamte: "Ah ha, also ein Stein". Dann schaute er in seinem schlauen Buch nach und schließlich mußte der Käufer immerhin noch 16% MwSt zahlen... Sauber. Also passt demnächst auf, wenn ihr aus dem Urlaub kommt und für mehr als 100$ Sand in den Schuhen habt Es ist in der EU noch MwSt dafür fällig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
flifla Posted August 5, 2005 Author Share Posted August 5, 2005 schau mal ins WO Archiv, zahlloses mal im Detail durchgekaut worden 384613[/snapback] Hallo, ... gerne ... ähem ... wo finde ich das Archiv bzw. die Artikel ... Egal wo ich hier suche ich finde nichts Grüße flifla Link to comment Share on other sites More sharing options...
cop Posted August 5, 2005 Share Posted August 5, 2005 um welchen type waffe geht es denn hier eigentlich ? HA; REP; KIPP; ... ?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
flifla Posted August 5, 2005 Author Share Posted August 5, 2005 um welchen type waffe geht es denn hier eigentlich ?HA; REP; KIPP; ... ?? 384638[/snapback] Hallo, es geht um einen Repetierer ... so wie sie im DSB unter "1.58 / Ordonnanzschießen" benutzt werden. (Modell z.B. 1903 ... ) Grüße flifla Link to comment Share on other sites More sharing options...
carcano Posted August 5, 2005 Share Posted August 5, 2005 Vor allem braucht flifla vorher eine Verbringungserlaubnis seiner Waffenrechtsbehörde. C. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lt. Blueberry Posted August 5, 2005 Share Posted August 5, 2005 Ja, genau. Einer Verbringungsgenehmigung nach §29 WaffG von deinem SB. Sonst kann sich ein schlecht gelaunter Zollbeamter wg. Bannbruch (Straftat) drankriegen, egal, ob du WBK hast oder nicht. Mad Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lux Posted August 5, 2005 Share Posted August 5, 2005 Ja, genau. Einer Verbringungsgenehmigung nach §29 WaffG von deinem SB.Sonst kann sich ein schlecht gelaunter Zollbeamter wg. Bannbruch (Straftat) drankriegen, egal, ob du WBK hast oder nicht. Mad Max 384859[/snapback] mojen, Ja, und der Bekannte braucht in den USA auch noch eine Ausfuhrgenehmigung des State Departments...eine Springfield 1903 gilt nicht als "Antique" und ist Ausfuhrbewilligungspflichtig. Der Bekannte könnte sonst mächtig Ärger mit den (US)Zollbehörden bekommen... Lux Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zolli Posted August 7, 2005 Share Posted August 7, 2005 Ja, genau. Einer Verbringungsgenehmigung nach §29 WaffG von deinem SB.Sonst kann sich ein schlecht gelaunter Zollbeamter wg. Bannbruch (Straftat) drankriegen, egal, ob du WBK hast oder nicht. Mad Max 384859[/snapback] Och, der Zollbeamte muss nicht schlecht gelaunt sein, auch der gutgelaunte wird ein Verfahren einleiten. Retten kann man sich ggf. dann, wenn man nachträglich die Erlaubnis vorlegen kann. Mit viel Glück wird einem auch eine Frist gewährt, bevor eingeleitet wird. Viel Erfolg! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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