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Import einer Ordonnanzwaffe


flifla

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Morgen Leute,

ich hoffe es ist noch nicht zu früh, um schon wieder eine Frage zu stellen ... achso an der Stelle mal ein fettes Dankeschön an alle, die mir bis jetzt hier immer weitergeholfen haben. :s75:

Zu meiner neuesten Frage:

U.u. könnte mir ein Bekannter in den USA einen (herrlichen) Springfield besorgen. Nun, ist es eigentlich möglich dieses Teil nach D-Land zu bekommen ? Naja, ich meine auf "normalem" Wege ... (wie sähe der denn genau aus - ich habe mal was von "an den Zoll schicken" gehört)

Was für Kosten kommen da auf einen zu ? Die Waffe muß dann doch auf Beschussamt - was kostet das dann ?

Ist das Ganze zu bezahlen bzw. sollte man die Idee wieder verwerfen :confused:

Wie immer - Dankeschön für Tipps/Hinweise !

Grüße flifla

Geschrieben
Guten Morgen Leute,

ich hoffe es ist noch nicht zu früh, um schon wieder eine Frage zu stellen ... achso an der Stelle mal ein fettes Dankeschön an alle, die mir bis jetzt hier immer weitergeholfen haben.  :s75:

Zu meiner neuesten Frage:

U.u. könnte mir ein Bekannter in den USA einen (herrlichen) Springfield besorgen. Nun, ist es eigentlich möglich dieses Teil nach D-Land zu bekommen ? Naja, ich meine auf "normalem" Wege ... (wie sähe der denn genau aus - ich habe mal was von "an den Zoll schicken" gehört)

Was für Kosten kommen da auf einen zu ? Die Waffe muß dann doch auf Beschussamt - was kostet das dann ?

Ist das Ganze zu bezahlen bzw. sollte man die Idee wieder verwerfen  :confused:

Wie immer - Dankeschön für Tipps/Hinweise !

Grüße flifla

384596[/snapback]

schau mal ins WO Archiv, zahlloses mal im Detail durchgekaut worden

Geschrieben

Beschussamt kostet ca. 15 Euro inkl. Beschussmunition + Versand hin und zurück.

Das sollte also dein kleinstes Problem sein.

Wende dich in der Sache Einfuhr an deinen SB, der sollte dir weiterhelfen können.

Die Sache mit dem Zoll ist folgendes: In der Regel ! landen alle Warensendungen aus nicht EU Ländern auf dem Zoll (wenn das nicht passiert, bist du eigentlich anzeigepflichtig). Sofern die Waren vom Wert her einen gewissen Betrag übersteigen muss man dafür MwSt und Zoll entsprechend des angegebenen Wertes der Ware bezahlen. Waffen und wesentliche Teile davon gehören beim Zoll in die Kategorie VuB (Verbote und Beschränkungen). Deshalb mußt du bei der Abholung deine EWB vorlegen.

Zahlstelle - bezahlen - und gut iss.

Gruß Stefan

P.S. Kleine Anekdote am Rande: Bei mir stand mal einer neben mir am Zoll und hat einen Meteoriten aus Südamerika verzollen müssen. Der war ja noch nicht mal am diesem Planeten hergestellt ... :gaga: Na ja. Der Zollbeamte fragte, was denn in dem Paket drin sein. Antwort: "Ein Meteorit" Der Zollbeamte: "Ah ha, also ein Stein". Dann schaute er in seinem schlauen Buch nach und schließlich mußte der Käufer immerhin noch 16% MwSt zahlen... Sauber. Also passt demnächst auf, wenn ihr aus dem Urlaub kommt und für mehr als 100$ Sand in den Schuhen habt :D Es ist in der EU noch MwSt dafür fällig.

Geschrieben
schau mal ins WO Archiv, zahlloses mal im Detail  durchgekaut worden

384613[/snapback]

Hallo,

... gerne ... ähem ... wo finde ich das Archiv bzw. die Artikel ...

Egal wo ich hier suche ich finde nichts :huh:

Grüße flifla

Geschrieben
um welchen type waffe geht es denn hier eigentlich ?

HA; REP; KIPP; ... ??

384638[/snapback]

Hallo,

es geht um einen Repetierer ... so wie sie im DSB unter "1.58 / Ordonnanzschießen" benutzt werden. (Modell z.B. 1903 ... )

Grüße flifla

Geschrieben

Ja, genau. Einer Verbringungsgenehmigung nach §29 WaffG von deinem SB.

Sonst kann sich ein schlecht gelaunter Zollbeamter wg. Bannbruch (Straftat) drankriegen, egal, ob du WBK hast oder nicht.

Mad Max

Geschrieben
Ja, genau. Einer Verbringungsgenehmigung nach §29 WaffG von deinem SB.

Sonst kann sich ein schlecht gelaunter Zollbeamter wg. Bannbruch (Straftat) drankriegen, egal, ob du WBK hast oder nicht.

Mad Max

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mojen,

Ja, und der Bekannte braucht in den USA auch noch eine Ausfuhrgenehmigung des State Departments...eine Springfield 1903 gilt nicht als "Antique" und ist Ausfuhrbewilligungspflichtig. Der Bekannte könnte sonst mächtig Ärger mit den (US)Zollbehörden bekommen...

Lux

Geschrieben
Ja, genau. Einer Verbringungsgenehmigung nach §29 WaffG von deinem SB.

Sonst kann sich ein schlecht gelaunter Zollbeamter wg. Bannbruch (Straftat) drankriegen, egal, ob du WBK hast oder nicht.

Mad Max

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Och, der Zollbeamte muss nicht schlecht gelaunt sein, auch der gutgelaunte wird ein Verfahren einleiten. Retten kann man sich ggf. dann, wenn man nachträglich die Erlaubnis vorlegen kann. Mit viel Glück wird einem auch eine Frist gewährt, bevor eingeleitet wird.

Viel Erfolg!

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