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IGNORED

Defekte Pistole neu beantragen ?


markus357mag

Empfohlene Beiträge

Moin !

Wenn ich 1 Jahr nach dem Kauf einer Waffe einen Defekt an ihr feststelle und der Defekt nicht behoben werden kann, muss ich dann trotzdem einen neuen Antrag stellen ?

Oder ist das in diesem Fall anders ?

Hoffe es weiß jemand eine Antwort auf meine Frage ! :)

MfG

Markus

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Moin !

Wenn ich 1 Jahr nach dem Kauf einer Waffe einen Defekt an ihr feststelle und der Defekt nicht behoben werden kann, muss ich dann trotzdem einen neuen Antrag stellen ?

Oder ist das in diesem Fall anders ?

Hoffe es weiß jemand eine Antwort auf meine Frage ! :)

MfG

Markus

373179[/snapback]

Wahrscheinlich ja!

Zumindest war es bei meinem Vater so. Der Lauf eines S&W 686 war nach etwas einem Zoll geweitet. Es stellte sich die Frage, neuer Revolver oder neuer Lauf.

Bei der Variante neuer Revolver hätte es eines neuen Bedürfnisses gebraucht. Selbst wenn ein Büchsenmacher den "alten" vernichtet hätte.

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Du solltest deinen SB / deine SBin ansprechen und dein Problem schildern. Falls sie deiner Argumentation folgen, so kannst du dir viel Arbeit sparen. Der Versuch kann nicht schaden - im schlimmsten Fall musst du neu beantragen.

MfG Hazz

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Du solltest deinen SB / deine SBin ansprechen und dein Problem schildern. Falls sie deiner Argumentation folgen, so kannst du dir viel Arbeit sparen. Der Versuch kann nicht schaden - im schlimmsten Fall musst du neu beantragen.

MfG Hazz

373206[/snapback]

das halte ich für einen guten Vorschlag. :gutidee: Bei gleicher Waffe, nur andere Nummer müßte es so gehen.

Wünsche Dir viel Erfolg :bb1:

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Moin !

Wenn ich 1 Jahr nach dem Kauf einer Waffe einen Defekt an ihr feststelle und der Defekt nicht behoben werden kann, muss ich dann trotzdem einen neuen Antrag stellen ?

Oder ist das in diesem Fall anders ?

Hoffe es weiß jemand eine Antwort auf meine Frage ! :)

MfG

Markus

373179[/snapback]

Neuer Antag mit allem drum u. dran muss gestellt werden.

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Moin,

bei einem "Waffentausch" wird die alte Waffe einem Berechtigten übegeben und eine neue Waffe erworben. Ergo muß die Überlassung der alten Waffe gemeldet werden und für die neue Waffe ein komplett neuer Antrag gestellt werden.

Einige bürgerfreundliche Behörden geben sich aber zum Nachweis des Bedrürfnisses mit der Auskunft zufrieden, daß es sich um einen Defektaustausch handelt und stellen den Neueintrag ohne weitere Verbandszettelarie aus, weil sie das Bedürfnis auch für weiterhin gegeben anssehen. Andere wiederum verlangen einen komplett neuen Antrag von A-Z.

Bei einer Waffenreperatur bleibt die Seriennummer der Waffe erhalten. Der Repararierende kann zwar alle Waffenteile austauschen (wird in der Regel nur vom Waffenhersteller so gemacht) aber die Waffe bleibt mit der Nummer halt die gleiche. Es ändert sich also nix.

Sonderfall: Im Rahmen einer Reperatur werden Teile getauscht, die mit einer anderen Waffennummer versehen sind. Hier ist ggfs die WBK zur Korrektur der Behörde vorzulegen. Ein Neuantrag jedoch ist nicht notwendig.

Gruß,

frogger

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Moin,

bei einem "Waffentausch" wird die alte Waffe einem Berechtigten übegeben und eine neue Waffe erworben. Ergo muß die Überlassung der alten Waffe gemeldet werden und für die neue Waffe ein komplett neuer Antrag gestellt werden.

Einige bürgerfreundliche Behörden geben sich aber zum Nachweis des Bedrürfnisses mit der Auskunft zufrieden, daß es sich um einen Defektaustausch handelt und stellen den Neueintrag ohne weitere Verbandszettelarie aus, weil sie das Bedürfnis auch für weiterhin gegeben anssehen. Andere wiederum verlangen einen komplett neuen Antrag von A-Z.

Bei einer Waffenreperatur bleibt die Seriennummer der Waffe erhalten. Der Repararierende kann zwar alle Waffenteile austauschen (wird in der Regel nur vom Waffenhersteller so gemacht) aber die Waffe bleibt mit der Nummer halt die gleiche. Es ändert sich also nix.

Sonderfall: Im Rahmen einer Reperatur werden Teile getauscht, die mit einer anderen Waffennummer versehen sind. Hier ist ggfs die WBK zur Korrektur der Behörde vorzulegen. Ein Neuantrag jedoch ist nicht notwendig.

Gruß,

frogger

373429[/snapback]

Das ist richtig. :icon14:

Zum Waffentausch: frosch hat ihn zurecht in Gänsefüßchen (Anführungszeichen) gesetzt, weil es diesen im Waffenrecht eigentlich gar nicht gibt. Man ist da also auf die Kulanz der Genehmigungsbehörde angewiesen. Neues Bedürfnis wird in der Regel zumeist dann verlangt, wenn das bisherige Bedürfnis zu Zeiten des alten WaffG über den Verein geltend gemacht worden ist.

Gruß

SB

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