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IGNORED

Hier gibt's die Gebührenauskunft


zippo

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Hallo,

Da ja doch immer wieder mal das Thema mit Gebührensätze für WBKs usw. hochkommt hier ein Link auf das virtuelle Rathaus der Stadt Balingen:

http://www.balingen.de/stadt/aemter/waffen.htm

Nicht schlecht gemacht, auch die Anträge , da sieht man wenigstens schon mal vorab was die Behörde so alles wissen will wenn man dies oder das will.

Gruss Zippo

371287[/snapback]

Schöne Aufstellung ! :icon14:

Zur Ergänzung:

Ab 3. KW kostet die Erwerbserlaubnis statt 40,90 € immer 56,24 €. Ob die Regelung im alten Gebührenverzeichnis mit der niedrigeren Gebühr bei den ersten beiden KW überhaupt noch anwendbar ist, ist im übrigen strittíg.

10,23 Euro für Mitnahme- und Verbringungserlaubnis ist nobel. Da im WaffG2002 eigentlich ein neuer Gebührentatbestand geschaffen wurde, den es vorher noch nicht gab, müsste meines Erachtens nach Abschnitt III Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses eine Gebühr erhoben werden, die sich im Rahmen von 25,56 Euro bis 511,29 Euro bewegt - wobei das unterste Ende wohl anhand des geringen Aufwands angemessen ist.

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Was mich übrigens stört, dass dort noch das Formular zur Munitionsanmeldung nach § 58 Abs. 1 WaffG angeboten wird.

Nur zur Info: die Meldung konnte man bis zum 31.08.2003 machen. Da sind wir inzwischen ein paar Tage drüber. Wer heute arglos mit diesem Formular meldet, macht sich strafbar ... :ninja:

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Guest Mouche
die sich im Rahmen von 25,56 Euro bis 511,29 Euro bewegt - wobei das unterste Ende wohl anhand des geringen Aufwands angemessen ist.

....bei 511,29 Euro könnte einem eine gängige Formulierung in den Sinn kommen :

" Wer die Zwangslage......eines anderen dadurch ausbeutet,daß er sich oder einem Dritten.........für eine sonstige Leistung.......Vermögensvorteile gewähren läßt,die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung........stehen,wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." :rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Was bei einem Bürger den Tatbestand des Wuchers locker erfüllen könnte - nennt sich bei Vater Staat dann elegant "Obergrenze des Gebührenrahmens"

:heuldoch:

Mouche

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:D Mouche, das war jetzt aber auch nicht nett, Du!

Wie kannst Du die sozialpolitischen und parafiskalischen Maßnahmen unseres Staates so übel mit dem StGB kommentieren. Vater Staat und die rastlos in seinem Sinne schaffenden und waltenden Diener der Allgemeinheit wollen doch nur unser Bestes!

Wenn man sich daran erinnert, daß die Bauernkriege wegen dem Zehnten ausbrachen... :D

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Guest Mouche
Genau. Also her mit dem Auto !

371404[/snapback]

Du sei mal ganz still :D - Du machst das ja beruflich,also gewerbsmäßig - da läge dann ein besonders schwerer Fall vor , da ginge das bis 10 Jahre -

aber als Beamter hast Du ja eh schon lebenslänglich :rotfl2::rotfl2::rotfl2: .

BTW : Wenn ich richtig gelesen habe :

Alles Gute :s75:

Mouche

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Auch von mir "Alles Gute"!

In welcher Dorfschenke müssen wir uns denn noch heute einfinden?

19.00 Uhr paßt mir gut! :D  :s75:  ;)

371425[/snapback]

Wenn ihr mir im Gegenzug versprecht, Eure WO-Jubiläen auch so zu feiern, können wir vielleicht drüber reden... ;)

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Wenn ihr mir im Gegenzug versprecht, Eure WO-Jubiläen auch so zu feiern, können wir vielleicht drüber reden...  ;)

371449[/snapback]

Menno, ich hatte gerade mit mir gewettet, dass mindestens noch 10 zum "Geburtstag" gratulieren. :D

Gruß Usta

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Guest Mouche
Menno, ich hatte gerade mit mir gewettet, dass mindestens noch 10 zum "Geburtstag" gratulieren. :D

Gruß Usta

371452[/snapback]

...wo steht da was von Geburtstag :P:P -

o.k. , o.k. - ich geb es ja zu :rolleyes: - ich hatte bis vorhin auch nur die Überschrift gelesen :D

Mouche

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Wenn ihr mir im Gegenzug versprecht, Eure WO-Jubiläen auch so zu feiern, können wir vielleicht drüber reden...  ;)

371449[/snapback]

Auch von mir alles Gute zum neuen Lebensjahr.

Stelle mir gerade vor, mit dem Schnuller vorm PC und auch noch Beamter/in... (2 Jahre :D )

Grüssle ins Ländle

Klaus

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