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IGNORED

Verkauf einer Waffe ohne Beschuss


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

laut Gesetz darf in Deutschland keine Waffe ohne Beschuß in Verkehr gebracht werden (Antiquitäten ausgenommen).

Folgender Fall:

Ein Privatmann verkauft eine Gebrauchtwaffe, die er in den USA gekauft hat und irgendwann mit nach Deutschland gebracht hat, ohne sie beschießen zu lassen.

Frage1:

Kann der Käufer Probleme bekommen, wenn er nach erfolgter WBK-Eintragung die Waffe nachträglich zum Beschuß bringt?

Frage2:

Was "blüht" dem Verkäufer, falls der Käufer ihn "anschwärzt"?

Gruß

357Mag

Geschrieben

Gegenfrage:

Warum ist diese nicht beschossen worden? Man kann sie selbst oder über einen BüMa zum Beschussamt schicken. Kostet so um die 25 € Plus PP, wie man mir sagte.

Geschrieben
Hallo,

laut Gesetz darf in Deutschland keine Waffe ohne Beschuß in Verkehr gebracht werden (Antiquitäten ausgenommen).

Folgender Fall:

Ein Privatmann verkauft eine Gebrauchtwaffe, die er in den USA gekauft hat und irgendwann mit nach Deutschland gebracht hat, ohne sie beschießen zu lassen.

Frage1:

Kann der Käufer Probleme bekommen, wenn er nach erfolgter WBK-Eintragung  die Waffe nachträglich zum Beschuß bringt?

Frage2:

Was "blüht" dem Verkäufer, falls der Käufer ihn "anschwärzt"?

Gruß

357Mag

369225[/snapback]

Hm, der Verkäufer kann nach § 21 Abs. 1 Nr. 6 BeschussG wegen Verstoß gegen § 12 Abs. 1 BeschussG angezeigt werden (Ordnungswidrigkeit). Der Erwerb unbeschossener Waffen ist meines Wissens hingegen nicht verboten.

Geschrieben

Autsch!

zu 1) Nö, mach ich teilweise auch so, z.B. beim Import aus den USA oder nach dem Ankauf von "Altwaffen" ohne Beschußzeichen (meist aus den 70ern).

zu 2)

Macht man nicht!

Schau mal in den §21 Beschussgesetz (BeschG) .....wer vorsätzlich oder fahrlässig....Geldbuße....kann....bis 20.000 und - teilweise - auch bis 50.000 Euro geahndet werden.

:dirol:

Geschrieben

mal etwas Abseits der gesetzlichen Vorschriften:

ne Waffe ohne Beschuss könnte im Falle eines KABOOOMS auch die Versicherungen interessieren, die suchen ja nach jeder Möglichkeit, sich ums Zahlen zu drücken. Und wenn die Jungs :17: kommen kanns richtig teuer werden.

Gruß

Hilli

Geschrieben
PS: Ruiniert Euch nicht wegen max. 13,-Euro (Beschußkosten) die gesetzliche Zuverlässigkeit!

369243[/snapback]

Das ist vielleicht etwas schwarz gemalt, aber durchaus denkbar. Es müsste dann allerdings eine Verurteilung zu mindestens 60 Tagessätzen erfolgen oder der Betroffene hat in einem anderen Verfahren schon eine Geldstrafe bekommen.

Zu prüfen wäre dann die Regelunzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 1b WaffG. Ob der SB im Einzelfall einen besonderen Umstand sieht, der trotzdem zur Anerkennung der Zuverlässigkeit führt, wäre äußerst ungewiss (in NRW vielleicht sogar undenkbar :ninja: ).

Geschrieben
PS: Ruiniert Euch nicht wegen max. 13,-Euro (Beschußkosten) die gesetzliche Zuverlässigkeit!

369243[/snapback]

Nachtrag:

Kosten für den Beschuß einer Langwaffe mit Zentralfeuerzündung (1 Lauf) 13,71 EUR

Kosten für den Beschuß eines WS für obige Waffe 12,51 EUR

LBME, Eichamt Köln - Beschusswesen

http://www.beschussamt.de/

Dauer 30-60 Minuten.

Wichtig: Termin vereinbaren! Ca. 10 Tage Wartezeit.

:bb1:

Geschrieben
Autsch!

zu 1) Nö, mach ich teilweise auch so, z.B. beim Import aus den USA oder nach dem Ankauf von "Altwaffen" ohne Beschußzeichen (meist aus den 70ern).

zu 2)

Macht man nicht!

Schau mal in den §21 Beschussgesetz (BeschG) .....wer vorsätzlich oder fahrlässig....Geldbuße....kann....bis 20.000 und - teilweise - auch bis 50.000 Euro geahndet werden.

:dirol:

369239[/snapback]

Erst mal Danke an alle.

Die Aussagen decken sich mit meinen Vermutungen.

Natürlich macht man so etwas unter Legelwaffenbesitzten nicht - wahrscheinlich war dem Verkäufer nicht einmal klar, dass er eine unbeschossene Waffe eingeführt hat.

Gruß

357Mag

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