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IGNORED

WEB nach 12 Monaten.. oder doch nicht ?


joerg111

Empfohlene Beiträge

Servus

jetzt muss ich doch ein bisserl meinen Frust ablassen.

Anfang Mai letzten Jahres haben mein liebend Weib und ich bei unserem Verein die Aufnahmeanträge abgegeben. Wir fühlen uns eigentlich sauwohl, trainieren zweimal die Woche und haben jetzt die vom Verein abgezeichneten Waffenanträge zum Verband geschickt.

Eigentlich dachten wir, jetzt kommt in in paar Tagen der ganze Krempel zurück und wir können aufs Amt um die WBKs zu beantragen.

Pustekuchen :angry2: Der Oberschützenmeister hat mir per mail erklärt, dass der Verein uns erst im September letzten Jahres weitergemeldet hat und er erst im Sept. diesen Jahres die Waffenanträge unterschreiben kann.

Wir haben jetzt 13 Monate Training hinter uns und es hängt uns schon ein bisserl zum Hals raus immer zu schauen ob jemand den Schlüssel zum Vereinstresor für Waffen/Munition hat oder die Schützenkollegen anzugehen. Obwohl diese sehr hilfsbereit und zuvorkommend sind :appl::appl:

Müssen wir wirklich nochmal bis Sept. auf den Verband und dann u.U. nochmal ein paar Wochen auf die Ämter warten? Dabei habe ich schon alles gekauft und bezahlt (natürlich beim Händler hinterlegt)

sonnige Grüße aus dem badischen

Jörg :bb1:

so, ich geh jetzt auf den Stand und erschiesse ein paar Scheiben

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§ 14 Abs. 2 Nummer 1 WaffG schreibt nicht vor, dass der Betreffende den Schießsport mindestens

zwölf Monate im Rahmen der Mitgliedschaft regelmäßig betrieben haben muss. Vielmehr

reicht es ggf. aus, wenn er im Zeitpunkt des Erteilens der Bescheinigung Mitglied ist und die

Dauer seiner regelmäßigen schießsportlichen Betätigung einen Zeitraum von zwölf Monaten

umfasst.

Eine regelmäßige Sportausübung ist in der Regel dann anzunehmen, wenn der Sportschütze im

maßgeblichen Jahreszeitraum wenigstens achtzehn Mal oder einmal pro Monat intensiv und mit

einer gewissen Dauer Schießübungen mit einer Waffe der Art betrieben hat, für die er ein Bedürfnis

geltend macht (vgl. Begründung zum Gesetzentwurf, Bundestagsdrucksache 596/01, S.

123).

So sieht es jedenfalls beim RSB aus.

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Tut mir leid, Dir die Illusion wahrscheinlich rauben zu müssen :huh: .

Maßgeblich für die Befürwortung durch den Verband(!) ist der Zeitpunkt , zu dem man dort (!!) erstmalig erfaßt wurde .

Ausnahmen gelten nur, wenn man vorher bereits Mitglied in einem anderen, anerkannten Verband (!!) war .

Vereinsbestätigungen sind in diesem Zusammenhang vermutlich zwecklos .

Seit dem die Bedürfnisbestätigung grundsätzlich in die Verantwortlichkeit der Verbände übergegangen und diese Frist von 12 Monaten gesetzlich festgeschrieben ist , wird da schon der lieben "Anerkennung" wegen sorgfältig darauf geachtet.

Dein OSM hätte halt früher melden müssen - jetzt ist es vermutlich zu spät für "Großzügigkeit" :rolleyes: .

Auch wenn es schwer fällt - etwas Geduld brauchst Du wohl noch ^_^ .

Zumindest entspricht diese Sicht der Dinge der Erklärung, die ich mal vom Verband erhalten habe-dort anzurufen und nachzufragen kann aber nicht schaden.

Gruß Mouche

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HALT!

Und was ist mit der Möglichkeit, die wir in einem anderen Thread besprochen hatten, dass man auch als freier Schütze seine WBK erhält?

IMI

362359[/snapback]

du meinst die §8-geschichte!?

die frage ist nur, was schneller geht ...

bis die beiden die - bestimmt megascharfen - überprüfungen vom amt durchhaben können sie wahrscheinlich genauso gut auch noch die 3 monate warten ...

was denkst du?

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Hallo Mouche,

was ist denn mit dem von Mutzmutz angegebenen % 14,2,1 WaffG. Da steht kirklich nichts davon das jemand 12 Monate Mitglied in einem Verband sein muss sondern "das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt.." Und das kann ich ja nachweisen und das hat der Verein ja auch bestätigt.

Wat nu? Legt der Verband als Interessenvertreter des Sportschützen die Vorschriften härter aus als der Gesetzgeber, oder habe ich Tomaten auf den Augen? B)

Jeder redet zwar davon das man/frau seit 12 Monaten einem Verband angehören muss aber im Gesetz steht doch etwas anderes .....

Grüße aus der badischen Provinz

Jörg

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Hallo Mouche,

was ist denn mit dem von Mutzmutz angegebenen % 14,2,1  WaffG. Da steht kirklich nichts davon das jemand 12 Monate Mitglied in einem Verband sein muss sondern "das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt.."  Und das kann ich ja nachweisen und das hat der Verein ja auch bestätigt.

Wat nu? Legt der Verband als Interessenvertreter des Sportschützen die Vorschriften härter aus als der Gesetzgeber, oder habe ich Tomaten auf den Augen?   B)

Jeder redet zwar davon das man/frau seit 12 Monaten einem Verband angehören muss aber im Gesetz steht doch etwas anderes ..... 

Grüße aus der badischen Provinz

Jörg

362459[/snapback]

Es steht halt nirgends im Gesetz, daß der Verband verpflichtet wäre die Bescheinigung auszustellen. Da kannst Du argumentieren was Du willst - es bringt nichts. :o

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wenn man sich das alles so anschaut, sieht man doch schnell, das die Verbände noch einen drauf setzen.

Habe von Fällen gehört, das der Verband den Bedürfnisnachweis abgelehnt hat, weil der Sportschütze in den 12! Monaten ausschliesslich KK-Sportpistole geschossen hat. Haben wollte dieser Sportschütze eine .45er.

So bekam er nur eine KK-Pistole :gaga:

Anzumerken ist, das der Verein nur 3 KK Pistolen hatte und keine im grösseren Kaliber!!

Jennerwein... würde dem Sesselpu..er mal den § unter die Nase reiben. Aber leider sitzt der am längeren Hebel :angry2:

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Sagt mal, wollt ihr mir erzählen das es sich hier um reine Willkühr handelt und er mir nach geltendem Recht ohne weiters die Bestätigung geben könnte?  Das kann ich fast nicht glauben !!  :o

362487[/snapback]

"Willkür" ist ein sehr hartes Wort. Der Verband ist keineswegs verpflichtet überhaupt Bescheinigungen auszustellen, er ist dazu allenfalls berechtigt. Das ist ein großer Unterschied. Es liegt im Ermessen des Verbandes unter welchen Bedingungen er Bescheinigungen ausstellt. Das Gesetz schriebt lediglich einen Mindeststandard vor.

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Es steht halt nirgends im Gesetz, daß der Verband verpflichtet wäre die Bescheinigung auszustellen. Da kannst Du argumentieren was Du willst - es bringt nichts.  :o

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SO ist es :icon14:

Keiner muß müssen - weder der Verband noch der Schütze - aber wer die Verbandsbestätigung will - der kriegt sie nach den Verbandsregeln - oder gar nicht :heuldoch: .

Spätestens dann, wenn jemand selbst durch seine Unterschrift , sein Tun oder Unterlassen wirkliche Verantwortung übernehmen muß - und mal über die möglichen Konsequenzen nachdenkt - beginnt das Verständnis für solche Regeln rapide zu wachsen :ninja:

Mouche

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so, ich geh jetzt auf den Stand und erschiesse ein paar Scheiben

Sehr gute Idee! Und eine noch bessere, wenn Du das in Deine Schießkladde eingetragen hast; denn:

Und was ist mit der Möglichkeit, die wir in einem anderen Thread besprochen hatten, dass man auch als freier Schütze seine WBK erhält?

362359[/snapback]

probier’s doch einfach! Nimm Deine Kladde und besuche deine/n SachbearbeiterIn! Ich habe damit nur gute Erfahrungen gemacht. Durch die späte Anerkennung vom BDS saß ich auch zwischen allen Stühlen. Mein LV hat keine Sachkundeprüfung abhalten können (so hieß es zumindest) von Sportschützenbescheinigungen mal ganz abgesehen. Es zog sich und zog sich....

Irgendwann hatte ich genug und wurde selber aktiv. Ein Anruf auf dem Amt und ich wurde zur Sachkundeprüfung bei der Polizei eingeladen. Eigentlich hätte ich noch eine (mittlerweile obligatorische) Schießprüfung ablegen müssen. Aber auch das hat meine SBin auf dem kurzen Dienstweg erledigt. Zwei Auszüge aus meiner Kladde mit IPSC Wettkämpfen, der SuRT Aufkleber und ich wurde vom Amtsleiter freigestellt.

Mit der Sachkunde in der Hand (ohne Sportschützenbescheinigung !) habe ich einen Tag später die WBK beantragt. Regelüberprüfung dauert ja bis zu vier Wochen! Alles kein Problem. "Reichen Sie die Bescheinigung einfach nach... möchten Sie gleich bezahlen oder erst wenn Sie die WBK abholen?" O-Ton!

Genau an dem Tag, als die ersehne Sportschützenbescheinigung bei mir ankam, schrieb mich der SB an, das alles Fertig ist... just in time :D

Es ist sicher nur ein Beispiel. Und man ließt hier sicher immer wieder, dass es auch ganz anders sein kann. Ergebnis ist aber: Fragen kostet nichts und der Ton macht die Musik!

Gruß Gromit

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Durch die späte Anerkennung vom BDS saß ich auch zwischen allen Stühlen. Mein LV hat keine Sachkundeprüfung abhalten können (so hieß es zumindest)

Die Auskunft war korrekt :icon14: - die VO sagt nämlich ausdrücklich, daß nur anerkannte(!) Verbände bzw. deren Mitgliedsvereine , Sachkunde lehren/prüfen/bestätigen dürfen

Es ist sicher nur ein Beispiel. Und man ließt hier sicher immer wieder, dass es auch ganz anders sein kann. Ergebnis ist aber: Fragen kostet nichts und der Ton macht die Musik!

Gruß Gromit

362589[/snapback]

Das gilt für Verband UND Behörde :icon14: - und selbst wenn die Behörde nur einstweilen schon mit den notwendigen Überprüfungen und Vorbereitungen anfängt , ist etwas Zeit gespart.

Mouche

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...Genau an dem Tag, als die ersehne Sportschützenbescheinigung bei mir ankam, schrieb mich der SB an, das alles Fertig ist... just in time  :D  ...

Gruß Gromit

362589[/snapback]

Was ist eine Sportschützenbescheinigung :confused:

IMI

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Die Auskunft war korrekt  :icon14: - die VO sagt nämlich ausdrücklich, daß nur anerkannte(!) Verbände bzw. deren Mitgliedsvereine , Sachkunde lehren/prüfen/bestätigen dürfen

362602[/snapback]

... Anerkennung am 01.10.... Sachkundeprüfung (bis heute) fehlanzeige... aber das disskutieren wir bitte nicht hier...

Gruß Gromit

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Vielen Dank Jungs und Mädels (?),

werde eure Anregungen aufgreifen..

Gromit: mache Dir keine Sorgen über meinen Ton! Stimmt der macht die Musik aber es gehört nun mal zu meinem tägllich Brot u.a. zu diskutieren, schlichten und vermitteln. D.h. wenn ich ein Ziel erreichen möchte versuche ich das in der Regel nicht mit dem berühmten Holzhammer.

Mouche: Wenn der gute Mann vom Verband, im Rahmen seiner vom Gesetzgeber vorgegebenen Richtlinen seine Unterschrift gibt, wo ist da die Verantwortung für was? Wenn ich anschließend mit der Waffe eine Straftat begehe, Nachbars Hund oder mich erschiesse hat er nicht einmal fahrlässig gehandelt. Jeder ist immer noch eigenverantwortlich für seine Taten.

Wenn ich in meinem Job eine falsche Entscheidung treffe und etwas entsprechendes unterschreibe, hafte ich auch mit meinem Privatvermögen! Und selbst da muss ich grob fahrlässig handeln. Wo wäre da die Rechtsgundlage für Verbandsfunktionäre?

Aber das ist alles müssig, ich will ja nix außerhalb des Gesetzes

c´u

Jörg

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Gromit: mache Dir keine Sorgen über meinen Ton!

... so war das nicht gemeint... (mal abgesehen davon: Manchmal hilft auch schreien, zetern und mit dem Anwalt drohen weiter... aber eben nur manchmal und ist auch weniger schick... )

Viel Glück!

Gruß Gromit

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... Anerkennung am 01.10.... Sachkundeprüfung (bis heute) fehlanzeige... aber das disskutieren wir bitte nicht hier...

Gruß Gromit

362623[/snapback]

....nö :D - das hatten wir nämlich heute schon an anderer Stelle - schau mal nach :ninja: ......

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Mouche: Wenn der gute Mann vom Verband, im Rahmen seiner vom Gesetzgeber vorgegebenen Richtlinen seine Unterschrift gibt, wo ist da die Verantwortung für was? Wenn ich anschließend mit der Waffe eine Straftat begehe, Nachbars Hund oder mich erschiesse hat er nicht einmal fahrlässig gehandelt.  Jeder ist immer noch eigenverantwortlich für seine Taten.

Jörg - ich geb da nicht unbedingt meine eigene Überzeugung weiter sondern ptaktisch nur Argumente, die ich selbst bei entsprechenden/vergleichbaren Problemen zu hören bekam :rolleyes: .

Sprechen wir mal die Wahrheit,so wie ich sie sehe, ganz deutlich aus :

Das Gesetz (!) verlangt diese 12 Monate - davor darf kein Verband bestätigen.

Beim Verband sind nur eigens und namentlich festgelegte Leute dazu befugt.

Die unterschreiben nur dann, wenn sie anhand eigener(!) Unterlagen diese 12 Monate zum Einen nachvollziehen , zum Anderen (wichtiger !!!) auch nachweisen können.

Passiert nämlich irgend etwas - und es stellt sich heraus,daß da ggf. eine "Gefälligkeitsbescheinigung"(soll ja alles früher schon mal vorgekommen sein :rolleyes: ) im Spiel war - ist im Extrem Fall die Anerkennung des Verbands gefährdet :o .

Kannst DU Dir vorstellen, WIE der Unterzeichner da in den A....gekniffen wäre :ninja: ?

Ich kann es mir schon vorstellen - und auch nachempfinden :wub: .

Kurz gesagt : Mit der jederzeit widerrufbaren Anerkennung der Verbände hat der Gesetzgeber ein Druckmittel in der Hand, das dort höchste Vorsicht auslöst.

Und das ist letztlich auch im Sinne eines JEDEN Sportschützen, der sein individuelles Bedürfnis über die Zugehörigkeit zu seinem Verband begründet.

Mouche

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