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IGNORED

BSSB Waffenerwerb über das Grundkontingent hinaus


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Um das Grundkontingent im BSSB "erwerben zu dürfen" trainiert man ja ein Jahr lang, mindetstens 18mal , egal mit welcher KW, ab kaliber .22lfb aufwärts.

Ich habe da oftmals nur 15 Schuss in meinem Schießbuch vermerken lassen, obwohl ich viel mehr, schlechtere Serien geschossen habe.

Aber diese 15 Schuss in jeder der 18 Trainingseinheiten sind vollkommen ausreichend.

Nun, wie verhält es sich den eigentlich, wenn ich über das Grundkontingent hinaus KW erwerben möchte?

Ist da der erforderliche Trainingsablauf irgendwo nachzulesen?

Muss ich Präzision und Duell schiessen, oder reicht Präzision aus (macht mir bedeutend mehr Spass).

Da ich momentan nicht in meinem Veren trainieren kann, ist es mir auch nicht möglich Duell zu schiessen.

Wielang müssen die Serien sein, oder gibt dafür keine Regelung?

Was habt Ihr für Erfahrungen?

Danke

IMI

p.s.:

Ichj geb ja zu, dass ich 10 Jahre lang nur zum Spass mit meiner Desert Eagle (auf Jagdschein ) schoss, ohne mich um Regeln zu kümmern.

Erst in den letzten 4 Jahren schiesse ich nach den Reglen des BSSB

Geschrieben

Ich hab damit Erfahrungen. Noch dazu in Bayern wie Du.

Das "Grundkontingent" ist ein Begriff den ich nicht kenne. Du füllst einen normalen Antrag aus (Formblätter kennst Du?; gibts unter BSSB) schreibst "Disziplinerweiterung" als Grund und als Trainingsnachweis werden keine Schusszahlen angegeben.

Das folgende Formblatt füllst Du nur aus mit Tag, KW oder LW, Kreuzchen bei Training oder Wettkampf und Unterschrift der Aufsicht.

So, hier ist das Formblatt Trainingsnachweis

http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...wnload&id_f=230

Hier der Antrag

http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...wnload&id_f=342

und hier die Richtlinien für den Cheffe

(18 Trainingseinheiten ect.)

http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...wnload&id_f=296

Geschrieben

Danke, diese Infos kannte ich schon.

In dem Schrieb ist halt von "Koningentswaffen" die Rede (dies meinte ich mit Grundkontingent).

Diese zwei Kontingent-Waffen habe ich ja schon.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich Waffe 3 und 4 erhalte?

Auch wieder einfach Training? Wie oft? Und kann ich jetzt theoretisch alle 6 Monate 2 Waffen beantragen?

Danke

IMI

Geschrieben

Moin,

Die Anforderungen nach den neuen Richtlinien des BDS / DSB ab der dritten KW oder des vierten Halbautomaten sind bedeutend höher.

Z.B. Teilnahme an Bezirk,Land oder DM. der jeweils entsprechenden Disziplin...mit entsprechenden Erfolgen...Hab ich schon durch...........Ohhhjehh!!

schau mal im LV Bayern nach,die haben die Vergaberichtlinien für Waffen auf ihrer Homepage zum Download.... :00000733:

Geschrieben
Moin,

Die Anforderungen nach den neuen Richtlinien des BDS / DSB ab der dritten KW oder des vierten Halbautomaten sind bedeutend höher.

Z.B. Teilnahme an Bezirk,Land oder DM. der jeweils entsprechenden Disziplin...mit entsprechenden Erfolgen...Hab ich schon durch...........Ohhhjehh!!

schau mal im LV Bayern nach,die haben die Vergaberichtlinien für Waffen auf ihrer Homepage zum Download.... :00000733:

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Hallo gunbert,

ich habe gerade die "Richtlinien" von 01/2005 gelesen (Gibt es Neuere?).

Da steht:

ZITAT ANFANG

3. § 14 Abs. 3 WaffG - über das Kontingent hinausgehende Waffen

§ 14 Abs. 3 WaffG erlaubt den Erwerb von über das unter Ziff. 2.5. genannte Kontingent nur, wenn

der schießsportliche Verband eine Bescheinigung ausstellt, in der glaubhaft gemacht wird, dass der

Antragsteller die weitere Waffe

• zur Ausübung einer weiteren Sportdisziplin benötigt oder

• zur Ausübung des Wettkampfsportes erforderlich ist

3.1 Bescheinigung nach § 14 Abs. 3 Nr. 1WaffG

Dies setzt voraus, dass der Antragsteller noch keine geeignete Waffe für eine Disziplin des

DSB/BSSB hat. Hierzu muss die Disziplin mit der Regelnummer im Antrag angegeben werden. In

der Anlage A (bei Kurzwaffen) bzw. B (KK- Mehrlader) sind alle bereits vorhandenen Waffen aufzuführen.

Ist aus der Anlage nicht ersichtlich, warum eine bereits vorhandene Waffe nicht für die

weitere Disziplin geeignet ist, so ist dies auf einem gesonderten Blatt zu vermerken.

Die Beurteilung, ob eine bereits vorhandene Waffe geeignet ist oder nicht, obliegt abschließend

dem Verband.

Die Beurteilung, ob eine Waffe für eine weitere Sportdisziplin erforderlich ist, ist auch von Einsatz

der bereits vorhandenen Waffen abhängig.

ZITAT ENDE

Da steht doch nirgends, daß man an weiterführenden Meisterschaften teilnehmen muß, oder? Zusätzliche Disziplin, zusätzliche Waffe, oder?

Wolli

Geschrieben
• zur Ausübung einer weiteren Sportdisziplin benötigt oder

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Eben, sag ich doch. Ist doch IMMER eine "Disziplinerweiterung".

Als "Ersatzwaffe" musst schon international tärig sein.

Aber als "Disziplinerweiterung habe ich waffe 4 und 5 nach diesen Regeln und diesen Formblättern nach neuem Waffenrecht erhalten.

Danke, diese Infos kannte ich schon.

In dem Schrieb ist halt von "Koningentswaffen" die Rede (dies meinte ich mit Grundkontingent).

In welchem schrieb? Siehe Mouche, siehe Link. Du schreibst in Deinen Antrag ....wird für eine weitere Schiessportdisiplin benötigt.." und füllst den "Nachweis der Sportschützeneigenschaften" aus.

Z.B. Teilnahme an Bezirk,Land oder DM. der jeweils entsprechenden Disziplin...mit entsprechenden Erfolgen...Hab ich schon durch...........Ohhhjehh!!

schau mal im LV Bayern nach,die haben die Vergaberichtlinien für Waffen auf ihrer Homepage zum Download....

Wo meinst Du wo mein Link hinführt ;)

Und wie´s geht steht oben :rolleyes:

Zeigt mit malö bitte EINER wo das steht dass ich mit der "entsprechenden" Waffe bei der Bezirksmeisterschaft oder auch nur Gaumeisterschaft teilgenommen haben muss.

Geschrieben
Moin,

Die Anforderungen nach den neuen Richtlinien des BDS / DSB ab der dritten KW oder des vierten Halbautomaten sind bedeutend höher.

Z.B. Teilnahme an Bezirk,Land oder DM. der jeweils entsprechenden Disziplin...mit entsprechenden Erfolgen...Hab ich schon durch...........Ohhhjehh!!

schau mal im LV Bayern nach,die haben die Vergaberichtlinien für Waffen auf ihrer Homepage zum Download.... :00000733:

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Zuerst wollte ich dir noch widersprechen. Als ich aber gerade die aktuellen Richtlinien für die Ausstellung von Bedürfnisbescheinigungen gelesen habe, musste ich leider feststellen, dass ein wichtiger Teil entfernt wurde.

Ich habe auf meiner Festplatte noch die Version gefunden, die vor 1-2 Monaten auf der Homepage des BBS (BDS-Landesverband Bayern) zu finden war.

Den wichtigen Teil stelle ich euch als Bild-Anhang hier rein.

Demnach bleiben die Anforderungen bis einschließlich der 4.KW oder der 4.SL-LW die gleichen.

Ich kann aber nicht sagen, ob diese Tabelle rausgenommen wurde, weil sie nicht mehr aktuell ist, oder weil diese Infos doch lieber im Dunklen gelassen werden sollen.

Geschrieben
Zuerst wollte ich dir noch widersprechen. Als ich aber gerade die aktuellen Richtlinien für die Ausstellung von Bedürfnisbescheinigungen gelesen habe, musste ich leider feststellen, dass ein wichtiger Teil entfernt wurde.

Ich habe auf meiner Festplatte noch die Version gefunden, die vor 1-2 Monaten auf der Homepage des BBS (BDS-Landesverband Bayern) zu finden war.

Den wichtigen Teil stelle ich euch als Bild-Anhang hier rein.

Demnach bleiben die Anforderungen bis einschließlich der 4.KW oder der 4.SL-LW die gleichen.

Ich kann aber nicht sagen, ob diese Tabelle rausgenommen wurde, weil sie nicht mehr aktuell ist, oder weil diese Infos doch lieber im Dunklen gelassen werden sollen.

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Leute, wir müssen schon schauen WO wir sind:

IMI ist beim BSSB (Bayerischer Sportschützenbund; Deutscher Schützenbund)

und BeastyBoy ist beim BDS (Bund Deutscher Sportschützen).

Dass ich mich beim Deutschen-Schützenbund "leichter" tue als beim total übers Ziel hinaus geschossenen BDS habe ich schon öfter gesagt aber da wurde ich ja nur belächelt.

Ich kann vergleichen Ich bin in BEIDEN Verbänden ;)

Bei dem letzten Bedürfnis habe ich mich noch gefragt WO ich es mir bescheinigen lasse.

Als der BDS-Mann mir erklärte die entsprechende Waffe, also diejenige die ich beantrage ein Jahr geschossen haben zu müssen war die Frage geklärt :o

Geschrieben
Leute, wir müssen schon schauen WO wir sind:

IMI ist beim BSSB (Bayerischer Sportschützenbund; Deutscher Schützenbund)

und BeastyBoy ist beim BDS (Bund Deutscher Sportschützen).

Dass ich mich beim Deutschen-Schützenbund "leichter" tue als beim total übers Ziel hinaus geschossenen BDS habe ich schon öfter gesagt aber da wurde ich ja nur belächelt.

Ich kann vergleichen Ich bin in BEIDEN Verbänden ;)

Bei dem letzten Bedürfnis habe ich mich noch gefragt WO ich es mir bescheinigen lasse.

Als der BDS-Mann  mir erklärte  die entsprechende Waffe, also diejenige die ich beantrage ein Jahr geschossen haben zu müssen war die Frage geklärt :o

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Stimmt, ich bin ein bißchen übers Ziel hinausgeschossen, als ich Gunberts Post über den BDS gelesen habe. Diesen Ausschnitt aus dem BDS-Bedürfnisprozedere finde ich aber trotzdem sehr interessant, weil hier klare Aussagen gemacht werden und nicht nur das ungenaue Blabla vom "Einsatz der vorhandenen Waffen".

Ich bin übrigens auch beim BSSB, also kann ich da auch mitreden. Genau zum gleichen Thema habe ich in einem anderen Thread schon meinen Senf abgegeben.

Kernaussage meines BSSB-Bezirksreferenten: Bei der Beantragung von Kurzwaffen, die über das Grundkontingent hinausgehen, ändert sich nichts. Es reicht weiterhin regelmäßiges Training. Eine Teilnahme an Wettkämpfen wird nur gefordert, wenn eine Zweitwaffe für eine Disziplin beantragt wird.

Geschrieben
Kernaussage meines BSSB-Bezirksreferenten: Bei der Beantragung von Kurzwaffen, die über das Grundkontingent hinausgehen, ändert sich nichts. Es reicht weiterhin regelmäßiges Training. Eine Teilnahme an Wettkämpfen wird nur gefordert, wenn eine Zweitwaffe für eine Disziplin beantragt wird.

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Genau, wollte ich für IMI nur noch mal klarstellen. Und für "regelmässiges Training" ist es auch nicht erforderlich ganze Disziplinen, bestimmte Schusszahlen oder sonstwas zu liefern.

Jeder trainiert anders.

(edit: bin immer noch beim BSSB)

weil hier klare Aussagen gemacht werden und nicht nur das ungenaue Blabla vom "Einsatz der vorhandenen Waffen".

für den ungenauen bla bla gibt´s ein WEITERES Formblatt welches die Frage konkretisiert ;)

Da es für die Disziplinerweiterung keine Rolle spielt wollte ich nicht verwirren. :rolleyes:

Geschrieben
Genau, wollte ich für IMI nur noch mal klarstellen. Und für "regelmässiges Training" ist es auch nicht erforderlich ganze Disziplinen, bestimmte Schusszahlen oder sonstwas zu liefern.

...

Jetzt fragt sich bloss noch was regelmässig bedeutet?

IMI

Geschrieben
Jetzt fragt sich bloss noch was regelmässig bedeutet?

IMI

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Da ich aus der pdf nicht kopieren kann schau Dir bitte DAS an Seite 3, Ziff. 2.2

http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...wnload&id_f=296

PS: Ich bin immer noch beim BSSB.

Ansonsten ist es von Verband zu Verband und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Nachfolgend die Aussage von BELA in diesem Zusammenhang:

In Sachsen verlangt der Landesverband DSB 12x pro Jahr, der BDS 24x pro Jahr für ein Bedürfnis. Im Entwurf der allgemeinen Verwaltungsvorschrift steht 18x pro Jahr, das wird wohl auch in Zunkunft die Hausnummer werden.

Geschrieben
Ja, aber der von Dir benannte Abschnitt regelt den Erwerb der Kontingentswaffen.

Es scheint gar keine Regelung für den Erwerb ab der 3. Wafe aufwärts zu geben?!

IMI

359700[/snapback]

Na SO hat das noch keiner gesehen :D

Im ernst: Definition regelmässig ist die Definition regelmässig.

Die Logik dieser Bestimmungen ist nur so dass zuerst das kommt was für ALLE gilt (auch der Begriff regelmässig) und dann kämen die Besonderheiten wenn Du eine Ersatzwaffe ect. willst.

Lange Rede kurzer Sinn: Ich habe auch bei der 5. Waffe in das Formblatt "Sportschützennachweis" meine 18 Termine eingetragen (schön übers Jahr verteilt) und meine Waffe bekommen. Basst scho so.

Und wieviele Waffen darf man dann eigentlich pro Jahr erwerben?

Gilt da auch die 2/6 Regelung?

Da wirds schwieriger mit der Antwort. Die 2/6 Regelung kommt vom GESETZgeber und hat mit dem Verband erstmal nichts zu tun.

Selbst wenn Dir der Verband zur Disziplinerweiterung 4 Waffen befürwortet weil Du nächstes Jahr in 5 Mannschaften schiesst ist nicht sicher dass das Amt Dir die einträgt. Ich glaube eher nicht.

Siehe Thread Ballerkalle.

Geschrieben

Hallo, die 2/6 Regelung war mir auch nicht klar, habe deshalb gestern mit meinen SB telefoniert. Meine erste KW wurde mitte Jan. 05 eingetragen, die zweite mitte Feb. 05.

Lt. SB kann die nächste KW mitte Juli erworben werden, also 6 Monate nach der ersten.

Gruß openeye

Geschrieben

"Die Beurteilung, ob eine Waffe für eine weitere Sportdisziplin erforderlich ist, ist auch von Einsatz

der bereits vorhandenen Waffen abhängig."

Soll heissen, keine neue Waffe für neue Disziplin ohne nachweisbare Nutzung der bereits vorhandenen Waffen.

Somit sollte für den BDS eigentlich alles klar sein....

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo, diese Frage stellt sich mir auch gerade. Ich habe schon 2 Kurzwaffen( .45ACP mit 9mm WS und .22lr).

Jetzt habe ich in der selben Prozedur wie beim Erstantrag (12 Monatiger Schießnachweis, Bedürfnisantrag) ein Bedürfnis für 9mm Para und .44 Magn.

vom 1.SM unterschrieben, an den Verband (BSSB) geschickt.

Der Antrag fürs Ordnungsamt liegt dem SB schon vor. Ich habe bisher noch keine Wettbewerbe geschossen, sondern nur aus Spass an der Freude.

Wenn ich das Gesetz richtig verstanden habe, reicht das Training für Disziplinerweiterung. Von Wettbewerben steht da nix. Auch mein SB ist dieser Meinung. Ich gebe euch noch Bescheid, wie die Sache ausgeht.

Gruß openeye :bb1:

Geschrieben
"Die Beurteilung, ob eine Waffe für eine weitere Sportdisziplin erforderlich ist, ist auch von Einsatz

der bereits vorhandenen Waffen abhängig."

Soll heissen, keine neue Waffe für neue Disziplin ohne nachweisbare Nutzung der bereits vorhandenen Waffen.

Somit sollte für den BDS eigentlich alles klar sein....

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Mit der "nachweisbaren Nutzung" ist dann natürlich der "höherwertige Wettkampfeinsatz" - also oberhalb VM gemeint.

Was mich persönlich (ist aber sicher Geschmacksache) an dieser sehr leistungsorientierten Regelung stört , ist nicht mal so sehr der zusätzliche Kostenaufwand für Start-Gebühren,es sind in erster Linie die zumeist recht weiten Fahrtstrecken.

Beim DSB hab ich meine Rundenwettkämpfe - sind in der näheren Umgebung,ohne großen Fahraufwand ohne Startgeldbezahlung - und geben mir auch , durch mehrere Termine über Monate verteilt , einen besseren Eindruck meiner Leistung , als eine einmalige Tagesform es vermitteln kann.

Diese - in Verbindung mit den VM - reichen für mein persönliches "Wettkampfbedürfnis" :wub: aus .

Wer extrem leistungs- und wettkampforientiert ist und das auch gerne auslebt - sieht das natürlich aus anderem Blickwinkel B) .

Mouche

Geschrieben
PS: Ich bin immer noch beim BSSB.

Ansonsten ist es von Verband zu Verband und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Hab ich eigentlich als DSB-Schütze einen Vorteil beim Kurz-bzw Langwaffenerwerb, wenn ich zusätzlich den Jagdschein beantrage?

Dürfte sich bzgl Repetierlangwaffen eigentlich wg der neuen gelben WBK für Sportschützen erübrigen.

Bzgl Kurzwaffen ebenfalls: die zwei Kurzwaffen, die ich als Jäger für den Jagdschutz/Fangschuß beantragen kann, hab ich in der Regel bereits durch das Grundkontingent beim BSSB abgeschöpft. :)

Geschrieben
Hab ich eigentlich als DSB-Schütze einen Vorteil beim Kurz-bzw Langwaffenerwerb, wenn ich zusätzlich den Jagdschein beantrage?

Dürfte sich bzgl Repetierlangwaffen eigentlich wg der neuen gelben WBK für Sportschützen erübrigen.

Bzgl Kurzwaffen ebenfalls: die zwei Kurzwaffen, die ich als Jäger für den Jagdschutz/Fangschuß beantragen kann, hab ich in der Regel bereits durch das Grundkontingent beim BSSB abgeschöpft. :)

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Das siehst Du wohl richtiog. Main Nachbar ist Jäger und DER ist auf mich als Sportschütze neidisch.

Wenn ich den so zuhöre wohl zu Recht. Während ich MIT BEGRÜNDUNG eigentlich eine ganze WBK vol KW erwerben darf sinds bei ihm nur 2.

Wenn Du nicht gerade einen 2-Zöller willst oder die Waffe in der Tanke vorzeigen willst hat der Jagdschein wohl keine Vorteile.

Geschrieben
Das siehst Du wohl richtiog. Main Nachbar ist Jäger und DER ist auf mich als Sportschütze neidisch.

Wenn ich den so zuhöre wohl zu Recht. Während ich MIT BEGRÜNDUNG eigentlich eine ganze WBK vol KW erwerben darf sinds bei ihm nur 2.

Wenn Du nicht gerade einen 2-Zöller willst oder die Waffe in der Tanke vorzeigen willst hat der Jagdschein wohl keine Vorteile.

364006[/snapback]

das ist so nicht ganz richtig:

1. habe ich den JS ja nicht aus dem grund erworben, um meine WBKs zu füllen ;) und

2.kaufte ich mir ERST als jäger meine 2 KWen, dann beantragte ich noch erfolgreich eine 3. KW für die fallenjagd und

JETZT kaufe ich als sportschütze munter weiter :D; erst mal habe ich angefangen mir die waffen des sportschützen-"grundkontingents" zuzulegen und jetzt dann die käufe, die darüber hinaus gehen...

man kann also die bereits als jäger erworbenen KWen als gewissen bonus betrachten :D:D

IMI

Geschrieben
man kann also die bereits als jäger erworbenen KWen als gewissen bonus betrachten :D  :D

IMI

364013[/snapback]

Kann man. Nötig ist es aber nicht wenn`s "normal" läuft.

Habe bisher alles auf meine Sportschützen-WBK bekommen. Gut, ICH habe jetzt nur 5 KW (wg. Tresor) aber ich kenne "Kollegen" die sind weit im 2-stelligen Bereich.

Geschrieben
[Nötig[/b] ist es aber nicht wenn`s "normal" läuft.

Habe bisher alles auf meine Sportschützen-WBK bekommen.

Was mir noch einfällt, wären vielleicht Halbautomaten im Langwaffenbereich, die ich als Jäger erwerben darf. (Mit Magazinbeschränkung auf 2) <_<

Geschrieben
Was mir noch einfällt, wären vielleicht Halbautomaten im Langwaffenbereich, die ich als Jäger erwerben darf. (Mit Magazinbeschränkung auf 2) <_<

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Kaufen kannst Du Selbstlader als Jäger mit beliebigen Magazinen, Du darfst nur nicht damit auf Wild schießen.

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