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IGNORED

WS obwohl bereits 2 Waffen eingetragen?


mutzmutz

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

kurze Frage:

Wenn man z.B. 2 Kurzwaffen auf der WBK hat ( 9mm und .44) und nun ein WS .22 für die 9mm haben möchte, müsste man dann die .44er wieder verkaufen?

Oder muss man dafür extra wieder einen Bedürfnisnachweis des RSB erbringen?

Habe mal gehört, das ein WS wie eine Waffe behandelt wird?

Geschrieben

Der Erwerb von Wechselläufen sowie der dazugehörigen Verschlüsse ist frei, wenn die Grundwaffe im gleichen oder kleineren Kaliber eingetragen ist.(hat noch wer den § parat?

--> Du musst keine deiner Waffen verkaufen, das System hat keinen Einfluss auf dein "Kontingent", du musst das Teil nichtmal eintragen lassen. Bei der Lagerung zählts aber wohl als Kurzwaffe (min. B-Schrank!)

Edit: Bedürfnisnachweis brauchst du keinen, deine WBK mit eingetragener 9mm reicht.

Gruß

Hilli

Geschrieben
Hallo,

kurze Frage:

Wenn man z.B. 2 Kurzwaffen auf der WBK hat ( 9mm und .44) und nun ein WS .22  für die 9mm haben möchte, müsste man dann die .44er wieder verkaufen?

Oder muss man dafür extra wieder einen Bedürfnisnachweis des RSB erbringen?

Habe mal gehört, das ein WS wie eine Waffe behandelt wird?

358309[/snapback]

Geh dir einfach ein WS kaufen und fertig.

Nach dem neuen WaffG werden WS nicht mehr in die WBK eingetragen.

Gruß

Heinz

Geschrieben
Geh dir einfach ein WS kaufen und fertig.

Nach dem neuen WaffG werden WS nicht mehr in die WBK eingetragen.

Gruß

Heinz

358315[/snapback]

Das wird allerdings von einigen Behörden anders gehandhabt. Bevor Dir später jemand vorwirft, die Anmeldefrist versäumt zu haben, würde ich kurz Rücksprache mit der Behörde halten.

Geschrieben
Das wird allerdings von einigen Behörden anders gehandhabt. Bevor Dir später jemand vorwirft, die Anmeldefrist versäumt zu haben, würde ich kurz Rücksprache mit der Behörde halten.

358358[/snapback]

Richtig, denn recht haben und recht bekommen ist leider nicht immer das selbe. :angry2:

Geschrieben
Richtig, denn recht haben und recht bekommen ist leider nicht immer das selbe.  :angry2:

358360[/snapback]

Genau! Kurzer Anruf beim SB mit Deinem Anliegen, geht ja auch schon wegen Munitionsstempel (falls noch nicht vorhanden)......Dann kaufen und Stempel holen...

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