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IGNORED

Ab wann wird aus Alt-Gelb -> Neu-Gelb?


Hazz

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

mich würden mal die Meinungen und Auslegungen interessieren, was in eine alte, gelbe WBK hineingeschrieben werden muss, damit sie zu einer neuen, gelben WBK mutiert. Ich meine, wenn man nur zb Repetierlangwaffen hinzufügt, so ist es noch keine wirkliche neue, gelbe WBK. Wenn jedoch alles was bei Neu-Gelb hinzu kam eingetragen wird, dann bin ich mir nicht mehr ganz so sicher (thx @ Christian 555).

Variante 1:

Der SB schreibt in etwa hinein:

Erweiterung gem. §14.4. Die auf Seite 1 erteilte Berechtigung gilt auch für ...(alles was auf Neu-Gelb dazu kam)...

Variante 2:

Der SB schreibt in etwa hinein:

Die auf Seite 1 erteilte Berechtigung gilt auch für ...(alles was auf Neu-Gelb dazu kam)...

Variante 3:

Der SB schreibt in etwa hinein:

Erweiterung gem. §14.4. Die auf Seite 1 erteilte Berechtigung gilt auch für ...(und hier steht nur eine Waffenart, ähnlich den Bescheinigungen beim BDMP)...

Variante 4:

Der SB schreibt in etwa hinein:

Die auf Seite 1 erteilte Berechtigung gilt auch für ...(und hier steht nur eine Waffenart, ähnlich den Bescheinigungen beim BDMP)...

so nun warte ich mal gespannt :bud:

Hazz

Geschrieben

Variante 5: Der SB händigt dir eine neue Gelbe, Produkt einer Bundesdruckerei aus und du behälst deine alte Gelbe, modernes Antiquariat der selbigen Bundesdruckerei ohne weitere Eintragungen.

Ich könnte daruf wetten, daß mittlerweile in der überwiegenden Zahl der Fälle der Aushändigung einer neuen Gelben keine wilden Umschreibungen mehr erfolgen, sondern einfach besagtes neues Dokument ausgegeben wird.

Gruß,

Matthias

:s2::s2::s2::wos_armee_052:

Geschrieben

Ich kann Dir folgen, aber auch nur, weil wir vorher mal darüber gesprochen haben.

Versuchen wir es mal so:

-Die alte gelbe hat zur Zeit noch Vorteile.

- Man möchte die alte Gelbe erweitern lassen, aber ohne die "alten" Vorteile zu verlieren.

- Ist dies gegeben, wenn man bei der Erweiterung der alten Gelben auf ein sichtbares "Veränderungsdatum" dieser Erweiterung oder auf den Zusatz "§14 Abs. 4 WaffG" verzichtet?

Meiner Ansicht nach: :icon13:

Hazz bittet Euch nun um Eure Meinung.

Geschrieben
Variante 5: Der SB händigt dir eine neue Gelbe, Produkt einer Bundesdruckerei aus und du behälst deine alte Gelbe, modernes Antiquariat der selbigen Bundesdruckerei ohne weitere Eintragungen.

351574[/snapback]

Ist die neue gelbe WBK als Vordruck denn schon verfügbar?

Geschrieben
warum denn umschreiben?

Neu ausstellen ist doch viel besser!

Ich habe umschreiben lassen und würde gerne wissen welche Umschreibearten was bewirken. Leider hatte mein SB die WBK so schnell im Drucker, dass ich den Satz "ich möchte eine neue WBK" nichtmal ausprechen konnte. Klar, ich hätte mich auch im Amt aufregen können. Nachdem ich aber meinem SB gesagt hatte wie es sein sollte, da meinte er nur:"Mit der Erweiterung habe ich die gleichen Vor- und Nachteile der alten, gelben WBK und kann die Vorteile der neuen, gelben WBK mitnutzen."

So - nun wieder zurück :)

cu Hazz

Geschrieben
Hallo zusammen,

mich würden mal die Meinungen und Auslegungen interessieren, was in eine alte, gelbe WBK hineingeschrieben werden muss, damit sie zu einer neuen, gelben WBK mutiert. Ich meine, wenn man nur zb Repetierlangwaffen hinzufügt, so ist es noch keine wirkliche neue, gelbe WBK. Wenn jedoch alles was bei Neu-Gelb hinzu kam eingetragen wird, dann bin ich mir nicht mehr ganz so sicher (thx @ Christian 555).

351568[/snapback]

Hier kannste mal den Wandel des Zeitgeistes betrachten.

Einmal die Variante vom Juli 2003, damals mit Mühe den Sachbearbeiter überzeugt. Daneben die offizielle Variante vom November 2004. Nach meinem Wissen gibt es immer noch keine neuen Formulare für die Sportschützen WBK, so daß eben nach wie vor in den "alten" auf der Rückseite ein mehr oder weniger offizieller Text eingetragen wird.

Geschrieben
...

Nach meinem Wissen gibt es immer noch keine neuen Formulare für die Sportschützen WBK, so daß eben nach wie vor in den "alten" auf der Rückseite ein mehr oder weniger offizieller Text eingetragen wird.

351592[/snapback]

Also auf meiner neuen Gelben steht vorn eindeutig drauf "Waffenbesitzkarte für Sportschützen"

mfg

Ralf

Geschrieben

Hazz dachte in seinem Beitrag eher daran, ob es zwischen der alten gelben WBK und der neuen gelben WBK ein "Zwischending" gibt.

Eine erweiterte alte gelbe WBK ohne Nachteile der neuen gelben WBK.

Halt was individuelles. :mamba:

Geschrieben

ja, irgendwie scheint hier im forum auch etwas unklarheit zu herrschend, dass sich so wenige äussern oder äussern wollen/können. schade eigentlich

Hazz

Geschrieben
Ist die neue gelbe WBK als Vordruck denn schon verfügbar?

351578[/snapback]

Hallo,

nein, ist sie noch nicht

mfg

Wolfgang

Geschrieben
ja, irgendwie scheint hier im forum auch etwas unklarheit zu herrschend, dass sich so wenige äussern oder äussern wollen/können. schade eigentlich 

Hazz

352820[/snapback]

Ich glaube eher, dass das Thema "totdiskutiert" ist.

Die Länder legen das Gesetz bezüglich der Sportschützen-WBK unterschiedlich aus. Zusätzlich gibt es von Behörde zu Behörde unterschiedliche Auffassungen. Zur 2/6-Regelung (Geltung für gelb oder nicht) gibt es inzwischen verschiedene Rechtssprechungen, ein klarer Vordruck existiert nicht ... und bis zu einer einheitlichen Verwaltungsverordnung (oder wie das interne Regelwerk heißt) wird es auch keine einheitlichen Regelungen geben.

Das Wichtigste wurde gesagt: Wer noch nicht umgeschrieben hat, sollte auf einer Neuausstellung bestehen. Wer schon hat umschreiben lassen, der muß halt damit leben, das die alte weiterhin gültige Erlaubniss von der Behörde u.U. nicht mehr als solche anerkannt wird. Welche Folgen das zukünftig hat (Disziplin-Nachweis bei Waffenerwerb, 2/6-Regelung)..., wird die Rechtssprechung zukünftig zeigen.

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