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IGNORED

Rechtsschutzversicherungen


Jack Randall

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Eine kurze Frage: gibt es Rechtsschutzversicherungen, die einen bei Problemen Verwaltungsrechtlicher wie Strafrechtlicher Art, die bei der beantragung von Waffen oder deren Gebrauch entstehen können abdecken, und das eventuell als Zusatzversicherung zu einer allgemeinen Privatrechtsversicherung?

Also ich meine, gibt es ausser einer speziellen Versicherung, wie Sie besipielsweise das Forum Waffenrecht anbietet noch andere?

Danke für die Antworten.

Geschrieben
Hallo!

Eine kurze Frage: gibt es Rechtsschutzversicherungen, die einen bei Problemen Verwaltungsrechtlicher wie Strafrechtlicher Art, die bei der beantragung von Waffen oder deren Gebrauch entstehen können abdecken, und das eventuell als Zusatzversicherung zu einer allgemeinen Privatrechtsversicherung?

Also ich meine, gibt es ausser einer speziellen Versicherung, wie Sie besipielsweise das Forum Waffenrecht anbietet noch andere?

Danke für die Antworten.

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Gegen entsprechendes Entgelt sollte das bei fast jeder Versicherung möglich sein. Die Frage ist nur, entsprechend motivierte Vertreter zu finden.

Geschrieben

Na aber hallo ... und als WO- und FWR-Mitglied sogar äußerst günstig:

Guckst Du hier in WO!

Auszug von der Web-Seite des FWR:

Folgende Vorteile erhalten Sie durch das Rechtsschutz-Paket:

* Übernahme der Anwaltskosten aus angemessenen Honorarvereinbarungen im Verwaltungs- und Strafrechtsschutz (Im Verwaltungsrechtsschutz bei Beauftragung einer von der Rechtsschutzversicherung benannten Kanzlei.)

* Übernahme der Reisekosten des Anwalts im Verwaltungs- und im Strafrechtsschutz. (Im Verwaltungsrechtsschutz bei Beauftragung einer von der Rechtsschutzversicherung benannten Kanzlei.)

* Anwaltliche Beratung im Verwaltungsrecht, also auch vor Erlaß eines ablehnenden Bescheides, um Probleme von vornherein zu vermeiden.

* Erweiterter Strafrechtsschutz: Deckung auch beim Vorwurf der Begehung eines vorsätzlichen Vergehens, sofern das Verfahren nicht zu einer Verurteilung wegen einer Vorsatztat führt.

* Keine Wartezeit für Verwaltungs- und Strafrechtsschutz

* Sofortige telefonische Erteilung der Deckungszusage über eine spezielle Hotline, die auch für sofortige Rechtsauskunft sorgt!

* Ausgedehnter Versicherungsschutz: Verfahren wegen Versagung, Rücknahme und Widerrufs einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (Wiederladeerlaubnis) und § 15 Bundes-Jagdgesetz (Jagdschein) sind nun ebenfalls versichert.

* Rabatte für Vereine und Gruppen bis zu 30 % der Prämie nach einer Rabattstaffel (ab 10 Personen 15 %, ab 25 Personen 20 %, ab 50 Personen 30 %)

* Mindestlaufzeit 1 Jahr

* Versicherungssumme 250.000 € ohne Selbstbeteiligung!

EDIT: Uuups, vielleicht hätte ich erst zu Ende lesen sollen - Du suchst was anderes. Ich lass den Abschnitt zum FWR erstmal stehen, falls jemand anders die noch nicht kennt.

Außer der Örag bietet die DAS (in Verbindung mit dem DWJ) sowas noch an:

Guckst Du hier!

Geschrieben

Hallo Jack,

ja : gibt es:

Im Jahresbeitrag (47,-- €) des VDW (www.vdw-duesseldorf.de) ist eine (sehr umfassende und leistungsfähige!) Verwaltungsrechtschutzversicherung (bei freier Wahl des Rechtsanwaltes!!!!) bereits beinhaltet. Erst vor kurzem wurde der Versicherungschutz sogar auf Fälle des §8 Absatz 1 ausgeweitet, damit auch dort Versicherungsschutz besteht, wo sogenannte "nicht anerkannte" Vereine oder Verbände Ihre Mitglieder in der Bedürfnisnachweisführung mit entsprechenden Bescheinigungen unterstützen.

Auch das DWJ (Deutsches Waffenjournal) hat in Zusammenarbeit mit der DAS-Rechtschutzversicherung ein (allerdings) sehr umfangreiches Versicherungspaket geschnürt, in dem der Verwaltungsrechtschutz aber nur ein Teilbestandteil des ganzen Paketes ist, das (leider) auch nur ganz gekauft werden kann.

Außerhalb von FWR und VDW gibt es meines Wissens derzeit keinen deutschen Versicherer, der speziell den Verwaltungsrechtschutz im Umfeld des Waffen- und/oder Sprengstoffrechtes anbietet.

Nachdem der VDW zusätzlich noch ein aktiver und auch in behördlichen Kreisen anerknnter Waffensammler- und Schießportverband ist, der demnächst auch dem erlauchten Kreis der nach §15 anerkannten Schießsportverbände angehören wird, kann ganz neben dem Versicherungsschutz dort auch noch das Hobby inkl. Bedürfnisnachweis ausgelebt werden. Der VDW ist bundesweit auch zunehmend flächendeckend organisiert.

Gruß

Helmut

PS:

Der VDW war seinerzeit federführend dafür eingetreten - und tut das in Kooperation mit dem FWR auch immer noch - dass der Gesetzgeber in der Waffenrechtsgesetzgebung auch die Interesen der Waffensammler bzw. aller legalen privaten Waffenbesitzer besser berücksichtigt und auch rechtlich regelt. Erst auf intensives Betreiben des VDW wurde auf dieser Basis seinerseits die rote Waffensammler-WBK eingeführt, damit überhaupt eine Rechtsgrundlage für das Sammeln von erlaubnispflichtigen Waffen geschaffen wurde. Ich persönlich rechne Verbänden solche konkreten Aktivitäten hoch an, auch wenn diese (Mitglieder-) zahlenmäßig in der derzeitigen Verbandslandschaft eine eher untergeordnete Rolle spielen!

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