DAK Posted May 2, 2005 Posted May 2, 2005 Hallo, meine Frage wäre, wenn ich im Urlaub z.B. Frankreich bin und dort eine gute Gelegenheit sehe. Sagen wir mal ein gebrauchtes Gewehr, kann auch ein Luftgewehr über 7,5 Joule sein. Kann ich dann dieses erweben OHNE vorher die Erlaubnis der deutschen Behörden eingeholt zu haben. Ich habe den gültigen JJS bei mir und könnte mir vorstellen, das mein Freund z.B. im Paris diese Waffe erstmal auf seinen Namen kaufen würde und sie mir dann privat weiter verkauft. Kann ich die Waffe dann sofort mitnehme oder müssen erst VOR dem Einbringen in den Geltungsbereich BLa BLa Bla, die Behörden informiert werden und wenn ja wie? Vordruck? Formlos ?Telefonisch?
Sachbearbeiter Posted May 3, 2005 Posted May 3, 2005 Hallo, meine Frage wäre, wenn ich im Urlaub z.B. Frankreich bin und dort eine gute Gelegenheit sehe. Sagen wir mal ein gebrauchtes Gewehr, kann auch ein Luftgewehr über 7,5 Joule sein. Kann ich dann dieses erweben OHNE vorher die Erlaubnis der deutschen Behörden eingeholt zu haben. Ich habe den gültigen JJS bei mir und könnte mir vorstellen, das mein Freund z.B. im Paris diese Waffe erstmal auf seinen Namen kaufen würde und sie mir dann privat weiter verkauft. Kann ich die Waffe dann sofort mitnehme oder müssen erst VOR dem Einbringen in den Geltungsbereich BLa BLa Bla, die Behörden informiert werden und wenn ja wie? Vordruck? Formlos ?Telefonisch? 345612[/snapback] Ohne Verbringungserlaubnis nach § 29 Abs. 1 WaffG wirst Du nicht über den Zoll kommen. Da liegt das Problem. Also spätestens vor der Einreise nach Deutschland den Antrag stellen...
DAK Posted May 3, 2005 Author Posted May 3, 2005 Aber die Zolldienststelle ist doch hier in meiner Stadt, an der Grenze gibts doch keine Zollstellen mehr. Und diese §29 Genehmigung, ist das ein Vordruck, den man am besten schon mal blanko mit in den Urlaub nehmen sollte? Oder muß man Kaliber Waffennummer etc schon vorab angeben Gruß P. S. Wäre um jeden Tip dankbar, da ich Donnerstag nach Paris fahre
Makalu Posted May 3, 2005 Posted May 3, 2005 DAK, benutze die Suchmaschine, ich habe das jetzt schon öfter erklärt. Auf alle Fälle Verbringungsgenehmigung der BRD mit Kaliber und Waffenmodelbezeichnung und damit muss der Verkäufer dann in Paris beim Direction Generale des Douanes et droits indirects Bureau E/2 23 bis, rue de l'Univerité 75700 PARIS 07 SP Madam Boutin tel. 01 44 74 46 80 Die französische Verbringungsgenehmigung beantragen. Die französische ist kostenlos, braucht aber ein bis vier Wochen. So mal schnell mitnehmen geht nur illegal. Nicht dass das in Frankreich ein Problem wäre, aber es kommt da auf dich an. Offiziell geht es so auf die Schnell nicht! Du kannst das Ding nur kaufen und dann bei dem jetzigen Besitzer liegen lassen, bis der Papierkrieg gewonnen ist. Offiziell muss du es nach französischem Recht dann bei der Ausreise sogar noch an einer französischen Zolldienststelle vorbeibringen, nur dazu musst du erst eine finden, auch das braucht Zeit. Gruß Makalu
Guest radio Posted May 3, 2005 Posted May 3, 2005 Die EG Erwerbs- UND Verbringungsgenehmigung wird nicht nur für Frankreich UND Deutschland benötigt , sondern auch für Transitländer auf der Durchfahrt wie Belgien. Mit deutschem JSch bist Du nicht erwerbsberechtigt im Ausland , Spontankäufe > Verkaufsabschluß möglich , aber nicht die Übergabe ( = Ausüben der tatsächlichen Gewalt > Spontanmitnahme.
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