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IGNORED

Pulverlagerung / Mengen


Snoebel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich nehme nächsten Monat an einem Wiederladerlehrgang teil und werde dann auch denn Schein beantragen mit dem ich dann ja Pulver kaufen darf....

Jetzt frage ich mich natürlich wo ich am besten das Pulverlager errichte.

Ich möchte nur NC Pulver kein Schwarzpulver lagern

Möglichkeit 1: "Abstellkammer" mit Sicherheitstür, allerdings hat dieser Raum kein Fenster als Entlastungsfläche. Nur ein ca. 15x15cm großes Lüftungsgitter.

Demnach dürfte ich dort ja nur 1,5 Kg lagern. Bei 2 verschiedenen Pulversorten mit je 1Kg / Packung wird es dann schon eng....

Möglichkeit 2: Garage als Unbewohntes Nebengebäude

Hier könnte ich das Pulverlager (Holzkiste) in ein Regal stellen und mit der Wand verschrauben. Ein Schloss würde die Holzkiste selber dann verschließen.

Weiterer Vorteil wäre hier, dass es auch im Sommer recht kühl ist.

Was meint ihr, ist das bessere Pulverlager? Auch im Hinblick auf die Sicht der Behörde. Was ist denen lieber?

Denn 1,5 kg sind einfach zu wenig...

Geschrieben
Was meint ihr, ist das bessere Pulverlager? Auch im Hinblick auf die Sicht der Behörde. Was ist denen lieber?

Denn 1,5 kg sind einfach zu wenig...

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Einfach mal bei der Behörde fragen, die Ansichten sind hier von Amt zu Amt recht verschieden.

Karl

Geschrieben
Möglichkeit 2: Garage als Unbewohntes Nebengebäude

Hier könnte ich das Pulverlager (Holzkiste) in ein Regal stellen und mit der Wand verschrauben. Ein Schloss würde die Holzkiste selber dann verschließen.

Weiterer Vorteil wäre hier, dass es auch im Sommer recht kühl ist.

Hallo Snoebel,

soweit ich das noch in Erinnerung habe, darf in der Garage dann aber kein Auto, Motorrad oder Roller stehen! :rolleyes:

Und kein Brandbeschleuniger wie Benzinkanister oder ähnliches.

Hatte damals das gleiche Problem wie Du!

Gruß

Dirk Z

Geschrieben

Autos passen da auch nicht mehr rein, bei dem was da noch alles steht... Hauptsächlich Fahrräder, Gartenwerkzeug und ein KFZ-Anhänger

Aber ich glaub Benzinrasenmäher, Kettensäge und co ... kommt aufs gleiche raus...

Was die sache mit der Garage aber retten kann: Die Garage ist unterkellert. Im Keller steht keinerlei Benzin, oder Rasenmäher, Kettensäge....

Geschrieben
Du gibst Dir die Antwort ja schon selber.  :closedeyes:

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Könnte ja auch sein dass das Lüftungsgitter als Entlastungsfläche ausreicht.... Dann wären 3 Kg ja in Ordnung...

Geschrieben
Garage

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Ich will das nicht beschwören, und ich hab' auch keinen Parapraphen dazu parat. Irgendwo in meinem Hinterkopf hat sich eingenistet, daß bei "Garagenlagerung" eine Nutzungsänderung beantragt werden müsse. Das würde ich sicherheitshalber klären.

Geschrieben
Ich will das nicht beschwören, und ich hab' auch keinen Parapraphen dazu parat. Irgendwo in meinem Hinterkopf hat sich eingenistet, daß bei "Garagenlagerung" eine Nutzungsänderung beantragt werden müsse. Das würde ich sicherheitshalber klären.

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Beantragt werden muß bei uns nichts, aber die Änderung muß stattfinden, im Raum steht dann kein Auto, Motorrad oder Rasenmäher auch nicht für ein paar Tage. Anders sieht es aus wenn im Baurecht eine Mindestzahl von Stellplätzen vorgeschrieben ist und die Anzahl durch das neue Pulverlager wegfällt. So bei unserem LRA.

Karl

Geschrieben

Hi

Lagerrichtlinie 410 für Kleinmengen.

Druckentlastungsfläche ist in der größe nicht definiert, unter Umständen ein Loch in der Wand.

Ist becknackt, aber dem Recht ist genüge getan.

seitenschloß

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