Zum Inhalt springen
IGNORED

Quizfrage: Kosten für zweifachen (KW-) WBK-Eintrag


IMI

Empfohlene Beiträge

Wie hoch ist die Gebühr für den Eintrag eines Revolvers .357 Mag mit MEB und einer Pistole 9mm Para, ebenfall mit MEB?

Einen Revolver in .357 Mag habe ich schon, da dürfte der Eintrag für einen erneuten MEB in diesem Kaliber ja hinfällig sein.

9mm Para kann man ja auch aus so mancher Langwaffe verschiessen, und da dürften ja, bei vorhandenem Jagdschein, dann auch keine extra Gebühren für einen MEB in 9 mm Para mehr anfallen.

Wie seht Ihr das?

IMI

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie hoch ist die Gebühr für den Eintrag eines Revolvers .357 Mag mit MEB und einer Pistole 9mm Para, ebenfall mit MEB?

Einen Revolver in .357 Mag habe ich schon, da dürfte der Eintrag für einen erneuten MEB in diesem Kaliber ja hinfällig sein.

9mm Para kann man ja auch aus so mancher Langwaffe verschiessen, und da dürften ja, bei vorhandenem Jagdschein, dann auch keine extra Gebühren für einen MEB in 9 mm Para mehr anfallen.

Wie seht Ihr das?

IMI

329843[/snapback]

Also ich geh mal davon aus: Du hast vor dem Eintrag bereits einen in die WBK eingetragenen Revolver in .357 Mag und sonst keine weiteren Kurzwaffen, okay ? <_<

Wenn dem so ist, kämen also nochmals Gebühren für die Erwerbserlaubnisse (oh, das ist jetzt übrigens ein ganz interessanter Fall, den ich so noch nie hatte - bei 1. und 2. KW kostet das nämlich 40,90 Euro, ab 3. KW 56,24 Euro und hier gehts um KW 2 und 3 :blink: ) dazu + 1 x 25,56 Euro Muniberechtigung für 9mm para (falls dieses Kaliber sonst noch nirgends in der WBK eingetragen ist).

Wenn der SB gut gesonnen ist, also 66,46 Euro - ansonsten 81,80 Euro. B)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich geh mal davon aus: Du hast vor dem Eintrag bereits einen in die WBK eingetragenen Revolver in .357 Mag und sonst keine weiteren Kurzwaffen, okay ?  <_<

Wenn dem so ist, kämen also nochmals Gebühren für die Erwerbserlaubnisse (oh, das ist jetzt übrigens ein ganz interessanter Fall, den ich so noch nie hatte - bei 1. und 2. KW kostet das nämlich 40,90 Euro, ab 3. KW 56,24 Euro und hier gehts um KW 2 und 3 :blink: ) dazu + 1 x 25,56 Euro Muniberechtigung für 9mm para (falls dieses Kaliber sonst noch nirgends in der WBK eingetragen ist).

Wenn der SB gut gesonnen ist, also 66,46 Euro - ansonsten 81,80 Euro. B)

330310[/snapback]

I.:

Also es ist so, dass ich eine Desert Eagle in .44 Mag und einen Revolver in .357Mag aufs "Jägerkontingent" habe. Ausserdem habe ich bereits einen Voreintrag für einen .22er Revolver. Dieser ist für die FallenJagd.

II.:

Nun habe ich zwei Kurzwaffen als Sportschütze beantragt und mir in meiner WBK den Voreintrag geben lassen. (Besagter .357er Revolver und eine 9mm Para Pistole).

Wie errechnet sich die Gebühr dann?

IMI

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum kostet der Eintrag ab der 3. KW mehr? Das ist doch die selbe Arbeit, oder?

330335[/snapback]

Ab der 3. KW muss der Jäger einen besonderen Bedürfnisnachweis, in der Regel durch den Landesjagdverband erbringen. Sportschützen mussten zu Zeiten des alten WaffG ab 3. KW die Bescheinigung vom Landesverband bringen. Der für den SB erhöhte Prüfungsaufwand war deshalb mit einer höheren Gebühr abzugelten.

@IMI: jetzt seh ich klar. Die geringere Gebühr von 40,90 Euro kann in Deinem Fall meines Erachtens nicht angesetzt werden. Es bleibt also bei 56,24 Euro für die Erwerbserlaubnis und die Muni für 9mm 25,56 €+ der spätere Eintrag der beiden Kurzwaffen 2 x 12,78 €. Summa sumarum also 107,36 Euronen (mit alles :P ).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ab der 3. KW muss der Jäger einen besonderen Bedürfnisnachweis, in der Regel durch den Landesjagdverband erbringen. Sportschützen mussten zu Zeiten des alten WaffG ab 3. KW die Bescheinigung vom Landesverband bringen. Der für den SB erhöhte Prüfungsaufwand war deshalb mit einer höheren Gebühr abzugelten.

@IMI: jetzt seh ich klar. Die geringere Gebühr von 40,90 Euro kann in Deinem Fall meines Erachtens nicht angesetzt werden. Es bleibt also bei 56,24 Euro für die Erwerbserlaubnis und die Muni für 9mm 25,56 €+ der spätere Eintrag der beiden Kurzwaffen 2 x 12,78 €. Summa sumarum also 107,36 Euronen (mit alles :P ).

330540[/snapback]

Hallo Sachbearbeiter,

ihr habt da in BW ein komisches Abrechnungsverfahren. Meine SB berechnet einen Preis ob da 1, 2, 3 oder 10 Waffen beantragt werden. Solange sie auf einem Antrag stehen ist das ein Antrag und nicht mehrere Antraege und kostet die einfache Antragsgebuehr.

Die Aussage mit dem Pruefungsmehraufwand ist doch wohl ein Scherz ?

Gruss Nobody

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Sachbearbeiter,

ihr habt da in BW ein komisches Abrechnungsverfahren. Meine SB berechnet einen Preis ob da 1, 2, 3 oder 10 Waffen beantragt werden. Solange sie auf einem Antrag stehen ist das ein Antrag und nicht mehrere Antraege und kostet die einfache Antragsgebuehr.

Die Aussage mit dem Pruefungsmehraufwand ist doch wohl ein Scherz ?

Gruss Nobody

330599[/snapback]

Prüfungsmehraufwand, naja: Es müssen halt mehrere Zeilen gelesen werden. Ich stand ja in meiner Behörde direkt daneben während dieses Mehraufwandes; das ist sicherlich eine Mehrarbeit von 10 Sekunden. Also ist die höhere Gebühr natürlich gerechtfertigt :021:

Zu meiner ürsprünglichen Frage:

Diesbezüglich gebe ich Sachbearbeiter Recht:

Ich habe genau die von ihr berechnete Gebühr gezahlt: Nämlich 81,80 Euro. Ich war mir nur einfach nicht sicher, ob der Betrag so richtig ist.

Aber unserer Sachbearbeiterin vertraue ich natürlich blind :wub:

IMI

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber unserer Sachbearbeiterin vertraue ich natürlich blind :wub:

IMI

330616[/snapback]

IMI. Das ist ein Kardinalfehler, den man eigentlich niemals machen sollte. Aber bei mir ist die Ausnahme natürlich gerechtfertigt. :chrisgrinst:

@Nobody: nichts anderes habe ich ausgerechnet. :unsure:

Die beiden gleichzeitig beantragten Erwerbserlaubnisse kosten gleich viel, wie eine einzelne. Auch beim Langwaffenerwerb für Jäger spielt es gebührenrechtlich keine Rolle, wie viele Flinten und Büchsen eingetragen werden. Anders siehts nur aus beim Eintrag nach Erwerbserlaubnis und beim Austrag. Dort wird pro Waffe abgerechnet. :glare:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

I.:

...Desert Eagle in .44 Mag und einen Revolver in .357Mag aufs "Jägerkontingent"... Ausserdem habe ich bereits einen Voreintrag für einen .22er Revolver.

II.:

Nun habe ich zwei Kurzwaffen als Sportschütze beantragt und mir in meiner WBK den Voreintrag geben lassen. (Besagter .357er Revolver und eine 9mm Para Pistole).

330327[/snapback]

Anfängerfrage: Laufen die "Kontingente" für Sportschützen und für Jäger parallel?

Krawumm!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anfängerfrage: Laufen die "Kontingente" für Sportschützen und für Jäger parallel?

Krawumm!

330678[/snapback]

Drücken wirs´ mal so aus:

Eigentlich läuft es parallel, so wie Du schreibst.

Andererseits ist es schwer Deinem Sachbearbeiter zu erklären, warum Du z.B. einen als Jäger erworbenen 6" Sportrevolver mit verstellbarer Kimme nicht auch sportlich benutzen willst/kannst.

Bei mir jedoch hat sich diese Frage nicht gestellt, da ich einen 3" Combat Revolver für die Jagd führe und dieser 1. zu kurz für irgendwelche Wettbewerbe in meinem BSSB Verein ist und 2. keine verstellbare Sportvisierung hat.

Eigentlich kann auch keiner verlangen, dass Du Deine Jagdkurzwaffen dann aufeinmal als Präzisionswaffen einsetzt und umgekehrt ist es wohl sehr hinderlich, mit einem langen Sportrevolver, mit engsten Toleranzen auf der Jagd umherzulaufen, womöglich bleibst Du mit der sperrigen, kantigen Sportvisiereinrichtung beim Versuch einen Fangschuss zu geben auch noch an Deiner Jacke hängen...

Meine Waffenbehörde sagte mir mal, die Sportschützenwaffen haben mit den Jagdwaffen nichts zu tun

IMI

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.