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Alles Gute für das Neue Jahr! 🥂🍾
IGNORED

Ein Pokalschießen erfinden...


Pinky+Brain

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe nichts getrunken und trotzdem eine Schnappsidee. Oft beklagen sich die Schützen und meinen "sie würden gerne mal was anderes schießen". Wie sieht das denn so aus mit auf Luftballons schießen? Muß man das besonders genehmigen lassen, was kostet das, hat jemand von euch schon so einen "eigenen Pokal"? Meine Idee ist es, einen Faden oder Seilchen zu nehmen, 5 Luftballons in die linke Richtung, 5 Luftballons in die rechte Richtung von dem Seilchen/Holz zu befestigen und wer die meisten in der kürzesten Zeit von links nach rechts trifft, hat gewonnen (so 5/10 Durchgänge). Ist das machbar oder habe ich gerade eine teuflische Idee, die einer terroristischen Ausbildung gleichkommt und eine Gefahr für die Republik darstellt??

Geschrieben
Ich habe nichts getrunken und trotzdem eine Schnappsidee. Oft beklagen sich die Schützen und meinen "sie würden gerne mal was anderes schießen". Wie sieht das denn so aus mit auf Luftballons schießen? Muß man das besonders genehmigen lassen, was kostet das, hat jemand von euch schon so einen "eigenen Pokal"? Meine Idee ist es, einen Faden oder Seilchen zu nehmen, 5 Luftballons in die linke Richtung, 5 Luftballons in die rechte Richtung von dem Seilchen/Holz zu befestigen und wer die meisten in der kürzesten Zeit von links nach rechts trifft, hat gewonnen (so 5/10 Durchgänge). Ist das machbar oder habe ich gerade eine teuflische Idee, die einer terroristischen Ausbildung gleichkommt und eine Gefahr für die Republik darstellt??

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Was sagt denn die Sportordnung, auf deren Grundlage Ihr Schießen wollt? :confused: Es muß m.W. ja nicht Eure eigene sein. :P Wenn Ihr keine findet, unter der das Schießen auf Luftballons möglich ist :016: , dann nehmt doch einfach die vom DSB und erstetzt die Luftballons an den Seilen durch Wurfscheiben vom Trap- und Skeetschießen! ;)

Euer

Mausebaer B)

Geschrieben

Bei uns ist es nicht sooo schwierig Schießveranstaltungen außerhalb der Sportordnung durchzuführen.

Anlässlich des letzten WO-Sommerfests hatte ich vorher ein kurzes Gespräch mit dem Fürsten unserer Waffenbehörde. Ich hatte die Einladung und die Ausschreibung dabei und habe darum gebeten diese Veranstaltung zu genehmigen. Dies war kein Problem, die schriftliche Erlaubnis lag einige Tage später vor.

MP

Geschrieben
Bei uns ist es nicht sooo schwierig Schießveranstaltungen außerhalb der Sportordnung durchzuführen.

Anlässlich des letzten WO-Sommerfests hatte ich vorher ein kurzes Gespräch mit dem Fürsten unserer Waffenbehörde. Ich hatte die Einladung und die Ausschreibung dabei und habe darum gebeten diese Veranstaltung zu genehmigen. Dies war kein Problem, die schriftliche Erlaubnis lag einige Tage später vor.

MP

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Genau so sollte das funktionieren.

Nehmt aber keine ...

... roten Luftballons, sonst Ärger mit SPD,

... grünen Luftballons, sonst Ärger mit den Grünen,

... gelben Luftballons, sonst Ärger mit der FDP

... braune oder schwarze, sonst Ärger mit der CDU/CSU und keine

... lila Luftballons, sonst Ärger mit den Schwulen.

... selbstgehäkelten, sonst Ärger mit den Hausfrauen und

... schon gar keine kleinen Luftballons, sonst Ärger mit dem Kinderschutzbund.

- Es ist verdammt schwer, p. c. zu sein...

Geschrieben
Bei uns ist es nicht sooo schwierig Schießveranstaltungen außerhalb der Sportordnung durchzuführen.

Anlässlich des letzten WO-Sommerfests hatte ich vorher ein kurzes Gespräch mit dem Fürsten unserer Waffenbehörde. Ich hatte die Einladung und die Ausschreibung dabei und habe darum gebeten diese Veranstaltung zu genehmigen. Dies war kein Problem, die schriftliche Erlaubnis lag einige Tage später vor.

MP

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Wieso brauchtest Du eine genehmigung für das wo-schießen? Braucht man das generell für Schießübungen ausserhalb der Sportordnung?

Geschrieben
Wieso brauchtest Du eine genehmigung für das wo-schießen? Braucht man das generell für Schießübungen ausserhalb der Sportordnung?

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Rate mal, warum ich diesen Thread losgetreten habe!

Gründung und Anerkennung eines Schiesssportverband, Sportverband für das Spassschiessen :016::gaga::016:

§ 9  AWaffV

Zulässige Schießübungen auf Schießstätten

(1) Auf einer Schießstätte ist unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§ 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes) nur zulässig, wenn

1. die Person, die zu schießen beabsichtigt, die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen kann und das Schießen mit Schusswaffen dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt,

2. geschossen wird

a) auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung,

B) im Rahmen von Lehrgängen oder Schießübungen in der Verteidigung mit Schusswaffen (§ 22),

c) zur Erlangung der Sachkunde (§ 1 Abs. 1 Nr. 3)

oder

d) in der jagdlichen Ausbildung, oder

3. es sich nicht um Schusswaffen und Munition nach § 6 Abs. 1 handelt.

In den Fällen des Satzes 1 Nr. 1, Nr. 2 Buchstabe c und Nr. 3 gilt § 7 Abs. 1 und 3 entsprechend; beim Schießen nach Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a bleibt § 7 unberührt. Der Betreiber der Schießstätte hat die Einhaltung der Voraussetzungen nach den Sätzen 1 und 2 zu überwachen.

(2) Die zuständige Behörde kann dem Betreiber einer Schießstätte oder im Einzelfall dem Benutzer Ausnahmen von den Beschränkungen des Absatzes 1 gestatten, soweit Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen.

(3) Absatz 1 gilt nicht für Behörden oder Dienststellen und deren Bedienstete, die nach § 55 Abs. 1 des Waffengesetzes oder auf Grund einer nach § 55 Abs. 5 oder 6 des Waffengesetzes erlassenen Rechtsverordnung von der Anwendung des Waffengesetzes ausgenommen sind.

Dein

Mausebaer :crying:

Geschrieben

Wenn man den § 9 AWaffV so streng auslegen würde, dürfte man nicht mehr auf den "Adler" (oder wie man den Vogel auch immer nennt) schießen.

Auch das Schießen auf komplett weiße Scheiben, zum Zwecke des sauberen Abziehens, Symbolscheiben, Glücksscheiben o.ä. wäre verboten. Auch das Schießen auf eine Tontaube, wenn sie vor dem Kugelfang hängt, wäre ja wohl nicht mehr im Sinne der Sportordnung nach Trap oder Skeet.

Ich glaube das kann nicht euer Ernst sein?!?!

Geschrieben
Wenn man den § 9 AWaffV so streng auslegen würde, dürfte man nicht mehr auf den "Adler" (oder wie man den Vogel auch immer nennt) schießen.

Auch das Schießen auf komplett weiße Scheiben, zum Zwecke des sauberen Abziehens, Symbolscheiben, Glücksscheiben o.ä. wäre verboten. Auch das Schießen auf eine Tontaube, wenn sie vor dem Kugelfang hängt, wäre ja wohl nicht mehr im Sinne der Sportordnung nach Trap oder Skeet.

Ich glaube das kann nicht euer Ernst sein?!?!

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Unser Ernst - das ist der Ernst des deutschen Gesetzgebers! :gaga:

Nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter" kann man auf dem Schießstand schießen, aus was man will.

Aber wenn es der Verwaltung zu Ohren kommt und die die Sau rauslassen will, dann kann es schon zu ernst werden.

Man sollte zumindest wissen, ab wann man sich am Rande des Gesetzes bewegt.

Gruß

Michael

Geschrieben
Unser Ernst - das ist der Ernst des deutschen Gesetzgebers!  :gaga:

Nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter" kann man auf dem Schießstand schießen, aus was man will.

Aber wenn es der Verwaltung zu Ohren kommt und die die Sau rauslassen will, dann kann es schon zu ernst werden.

Man sollte zumindest wissen, ab wann man sich am Rande des Gesetzes bewegt.

Gruß

Michael

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Tschja,

Recht gekriegt, das wir nicht wollen. :crying:

Darum ja mein Thread unter Waffenrecht. :rolleyes:

Geschrieben

Das heißt aber auch, dass es von der Schießstätte abhängt, ob man ausserhalb der Sportordnung oder mit 30er Magazinen schießen darf.

Geschrieben
ob man ausserhalb der Sportordnung oder mit 30er Magazinen schießen darf.

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Nein, du darfst nicht ausserhalb der Sportordnung schiessen....

Gruß Gromit

Geschrieben
Nein, du darfst nicht ausserhalb der Sportordnung schiessen....

Gruß Gromit

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Vielleicht hat er ja WS oder JJ? :AZZANGEL:

Dann darf er doch. :ninja:

Geschrieben
Hat ER nicht.... glaub ich... ja, schon gut; Du hast recht...

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Hab ich nicht.

ich meine wegen:

(2) Die zuständige Behörde kann dem Betreiber einer Schießstätte oder im Einzelfall dem Benutzer Ausnahmen von den Beschränkungen des Absatzes 1 gestatten, soweit Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen.

wenn der Betreiber eben eine solche ausnahme hat.

Geschrieben
Hab ich nicht.

ich meine wegen:

(2) Die zuständige Behörde kann dem Betreiber einer Schießstätte oder im Einzelfall dem Benutzer Ausnahmen von den Beschränkungen des Absatzes 1 gestatten, soweit Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen.

wenn der Betreiber eben eine solche ausnahme hat.

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Theoretisch könntest Du Dir auch eine persönliche Genehmigung als "Nutzer von Schießständen" geben lassen. :AZZANGEL:

Wäre interessant zu wissen, was Sachbearbeiter zu dieser Idee sagt. :rolleyes:

Geschrieben

was mir aber spanisch vorkommt:

1. die Person, die zu schießen beabsichtigt, die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen kann und das Schießen mit Schusswaffen dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt,

was machen Gastschützen?

Geschrieben
was machen Gastschützen?

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vorrübergehender "Erwerb" unter Aufsicht auf dem Schiessstand bzw. zum unmittelbaren Verbrauch auf dem Schiessstand.

Geschrieben
vorrübergehender "Erwerb" unter Aufsicht auf dem Schiessstand bzw. zum unmittelbaren Verbrauch auf dem Schiessstand.

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klar. So wars früher. Warum greift hier §9 AWaffV nicht?

Geschrieben
klar. So wars früher. Warum greift hier §9 AWaffV nicht?

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Weil sonst die AWaffV gegen § 12 Abs 1 Ziffer 5. und Abs 2 Ziffer 2. sowie Abs 4 WaffG verstieße. :P

Geschrieben
Weil sonst die AWaffV gegen § 12 Abs 1 Ziffer 5. und Abs 2 Ziffer 2. sowie Abs 4 WaffG verstieße.  :P

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naja - wenn man sich nur §12waffg und §9awaffv anschaut, dann kann der Gestschütze allerhöchstens Munition kaufen, die Leihwaffe damit laden, kalt entladen, Munition abgeben und nach hause gehen. :chrisgrinst: Da MÜSSEN doch irgendwelche Ausnahme-Paragraphen versteckt sein.

Geschrieben
Ich habe nichts getrunken und trotzdem eine Schnappsidee. Oft beklagen sich die Schützen und meinen "sie würden gerne mal was anderes schießen".  ...

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hast du dir schon mal cowboy action shooting angesehen? wird hier bei uns in deutsches land vom BDS unter dem namen western schiessen angeboten. der automatisch eingebaute spassfaktor sorgt gerade für enormen zulauf :-)))

Geschrieben

Hey Sachbearbeiterin,

wir warten alle gespannt auf deine fachkundige Meinung. Darf man auf Sonderziele (Tontauben mit Kurzwaffe, Luftballons), Glücksscheiben, den sog. "Adler", spezielle Trainingsscheiben o.ä. schießen? Oder darf man auch im Training nur haargenau das Schießen, was die jeweilige Sportordnung aussagt?

Geschrieben

Danke buugie für den Tip mit Westernschießen. Hab mir mal die BDS Sportordnung angeschaut, da stand was von Luftballons mit Durchmesser 30 cm.... So blind soll der Schütze aber auf 50 m nicht sein. Ich hätt es gern was kleiner. Außerdem will ich die Diszi mit KK machen, das kommt ja bei 1870/80/90 nicht vor. Aber ich werde mal mit meinem Lokalfürsten sprechen, mal schauen wie zugänglich er ist...

Geschrieben
Ich habe nichts getrunken und trotzdem eine Schnappsidee. Oft beklagen sich die Schützen und meinen "sie würden gerne mal was anderes schießen". Wie sieht das denn so aus mit auf Luftballons schießen? Muß man das besonders genehmigen lassen, was kostet das, hat jemand von euch schon so einen "eigenen Pokal"? Meine Idee ist es, einen Faden oder Seilchen zu nehmen, 5 Luftballons in die linke Richtung, 5 Luftballons in die rechte Richtung von dem Seilchen/Holz zu befestigen und wer die meisten in der kürzesten Zeit von links nach rechts trifft, hat gewonnen (so 5/10 Durchgänge). Ist das machbar oder habe ich gerade eine teuflische Idee, die einer terroristischen Ausbildung gleichkommt und eine Gefahr für die Republik darstellt??

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Auf Weichziele kein Problem. Ärger gibts mit Stahl, Glas, Keramik. Alles was Querschläger bringt bzw. bringen kann ist verboten.

Da müßte ja jedes Western oder Bowlpinschießen anmeldepflichtig sein. Wichtig ist, daß die Pillen nach durchschlagen des Zieles ohne Splitterwirkung in den Kuchelfang brettern. Bei Lubalonen ist das wohl kein Thema, Frisbeescheiben kommen auch gut.

Irgendwo steht beim DSB geschrieben, daß man das darf. Die Sicherheitsbestimmungen müssen natürlich eingehalten werden, 25m hinter der Ablage. Kein Vorgehen oder ziehen der Waffe.

:wub:

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