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TÜV für Druckluftbehälter bei Waffen ?


markus357mag

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Meines Wissens nein. Die Prüfpflicht gilt erst ab einer gewissen Füllmenge. Die großen, mehrere Liter fassenden Nachfüllflaschen müssen eine gültige Prüfung haben.

Geschrieben
Meines Wissens nein. Die Prüfpflicht gilt erst ab einer gewissen Füllmenge. Die großen, mehrere Liter fassenden Nachfüllflaschen müssen eine gültige Prüfung haben.

320924[/snapback]

Flaschen (nicht Kartuschen!) für den Bedarf der "Kompensatorschützen" alle 10 Jahre, Taucherflaschen öfter.

MP

Geschrieben
Flaschen (nicht Kartuschen!) für den Bedarf der "Kompensatorschützen" alle 10 Jahre, Taucherflaschen öfter.

MP

321047[/snapback]

SO ist es! "Atemluftflaschen" glaub ich alle 2 Jahre. Jedenfalls geht das gut ins Geld und ist wegen der kurzen Prüffristen ein Organisationsproblem.

Ich lass bei der Feuerwehr als "Arbeitsflasche" prüfen und die hält 10 Jahre.

Mit der "grösse" hat das nichts zu tun.

Geschrieben
Moin,

seit neustem werden "Atemluftflaschen" aus Stahl für 2,5 Jahre geprüft.

321085[/snapback]

Aha, danke. Wie gesagt, da war ich mir nicht sicher. DAS habe ich aufgegeben.

War nie ganz unproblematisch mit den Tauchgeschäften.

Mit der Feuerwehr passt mir das zigmal besser.

Geschrieben
SO ist es! "Atemluftflaschen" glaub ich alle 2 Jahre. Jedenfalls geht das gut ins Geld und ist wegen der kurzen Prüffristen ein Organisationsproblem.

Ich lass bei der Feuerwehr als "Arbeitsflasche" prüfen und die hält 10 Jahre.

Mit der "grösse" hat das nichts zu tun.

321083[/snapback]

Moin !

Die Vorschriften über Druckluftflaschen sind mir bekannt. Mir geht es nur um die Druckbehälter der Luftpistole !

Wo kann ich denn so etwas nachlesen, ob diese auch zum TÜV müssen ?

MfG

Markus

Geschrieben
Moin !

Die Vorschriften über Druckluftflaschen sind mir bekannt. Mir geht es nur um die Druckbehälter der Luftpistole !

Wo kann ich denn so etwas nachlesen, ob diese auch zum TÜV müssen ?

MfG

Markus

321126[/snapback]

Laut Auskunft eines Herstellers (Hämmerli) Nein. Nachlesen? Keine Ahnung, sorry!

Geschrieben

Es gibt "irgendwo" eine Regel, daß die Technischen Regeln Druckgase und Tüv & Co. erst ab einem Mindestinhalt aufwärts beginnen. Da meiner Kenntnis nach alle Hersteller angeben (außer Hämmerli für die fest eingebaute Kartusche der LP 450), daß ihre Tanks nicht darunter fallen und prüfungsfrei sind, würde ich mal als Grenze 1 Liter oder so annehmen.

Geschrieben

Da es sich bei der Kartusche nicht um einen Gewerblich genutzten Druckbehälter handelt,obliegt es laut TRB (Technische Richtlinien für Druckbehälter) allein dem Besitzer

Prüffristen festzulegen. Das heisst,man kann prüfen lassen,muss aber nicht !

Ich persönlich halte es für unnötig,da ja nur Luft aus Druckflaschen eingefüllt wird,die ja schon Kondensatfrei ist.Es entstehen also nicht Korrosionsprobleme wie bei Druckbehältern an Kompressoren,die mit dem teilweise sehr aggressiven Kondensat in Berührung kommen.

Geschrieben

Übrigens gibt es wohl Grenzen,diese richten sich aber nicht nur nach dem Inhalt,sondern nach dem sogenannten Druckvolumenprodukt.Demnach ergibt sich zum Beispiel für eine Kartusche mit 200 bar Füllung bei einem Rauminhalt von 1 Liter ein Druckvolumenprodukt von 200 bar/L (BAR/LITER).

Wo genau jetzt die Prüfgrenzen für Kartuschen liegen kann ich leider nicht sagen,da ich beruflich nur mit Druckbehältern von Kompressoren zu tun habe.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Salve,

ob ein Druckbehälter (Pressluft) TÜV geprüft werden muss, hängt von dem Faktor 1000 ab. Behältervolumen in Liter x Druck in Bar.

Beispiel:

Der Druckbehälter hat ein Volumen z.B. von 99 Liter. Der Höchstdruck im Behälter übersteigt nicht die 10 Bar. das bedeutet 99 Liter x 10 Bar = Faktor 999.

1 Bar mehr und der TÜV muß kommen ;)

Kapiert :confused::blink::chrisgrinst:

Gruß Dagobert

Geschrieben

Ich habe gerade mal bei der Anleitung für meine LP300 nachgeschaut, die schrieben darin Folgendes:

Nach zehn Jahren ab Herstellerdatum muß der Pressluftbehälter durch den Hersteller kostenpflichtig geprüft werden.

Ob dies aber im Prinzip nur eien "Empfehlung" von Walther ist (zumal man beachte kostenpflichtig und durch den Hersteller) oder auf irgendeiner gesetzlichen Grundlage Bassiert, keine Ahnung....

Geschrieben
ob ein Druckbehälter (Pressluft) TÜV geprüft werden muss, hängt von dem Faktor 1000 ab. Behältervolumen in Liter x Druck in Bar.

332973[/snapback]

Wo steht das?

Dann müßte eine 4 Liter Flasche mit 200 Bar (= 800) nicht geprüft werden.

Das ist meines Wissens aber der Fall.

Geschrieben
... da ja nur Luft aus Druckflaschen eingefüllt wird,die ja schon Kondensatfrei ist....

321497[/snapback]

Wer taucht ist schlauer :) . Wir taucher lassen grundsätztlich etwas Überdruck in den Flaschen damit sich durch möglichweise eindringende Aussenluft kein Kondensat in den Flaschen bilden kann. Für diesen Anwendungsfall im übrigen gesundheitlich relevanter als für die Haltbarkeit der Flasche - eingeatmetes Kondensat könnte in 20 Meter Tiefe zu echt nervenden Situationen führen - hat ja vielleicht schonmal jemand von euch gemacht, versucht durch einen lungenautomat ordentlich zu husten, macht massiv Spass :021: .

Ansonsten haben viele billige Kompressoren weder eine vernünftige Wasser- noch Ölabscheidung. Eine Überprüfung des Druckbehälters beim nächsten Tüv ist auch nicht besonders aufwendig (weder zeitlich noch finanziell) und hält mindestens für die nächsten 10 Jahre.

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