hotknife Posted February 11, 2005 Posted February 11, 2005 Hallo Leute, bitte mal Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt: Von mir bei Händler über egun Ende Nov. 2004 ersteigerte Waffe Hämmerli 208S. Mit nachfolgender textlichen Beschreibung u. dem Bild der 208. "wie sie ja wissen gibt es keine Hämmerli 208S als Neuware,doch wir haben noch eine am Lager gefunden u. suchen einen Liebhaber für eine der besten Sportpistolen der Welt. Die Waffe wird so verkauft wie sie abgebildte ist, der Ferkaufspries waren mal 2300DM. Für mich lt. Text klar eine 208S, den Unterschied zur 208 konnte ich lt. Bild nicht erkennen. Waffe wurde beim Händler wegen fehlenden Eintrages eingelagert. Gestern kam die Waffe. Geliefert wurde eine 208 (alte Hämmerli International) in jedoch wenig gebrauchtem Zustand. Lt. Rechnung u. Eintrag WBK wurde eine 208S geliefert (kein Vermerk ob neu oder gebraucht). Nachdem ich auf dem Stand 10 Schuss gemacht habe, bekam ich den freundlichen Hinweis, dass es keine 208S sondern die 208 ist. Ich wollte aber unbedingt die 208S haben. Die 208S unterscheidet sich durch 15 zusatzliche Bearbeitungsstufen, verbesserten Abzug u. somit auch dem Preis von der 208. Mit Hämmerli Schweiz gecheckt, es ist eine 208 altes Baujahr. Es stehen zahlreich Zeugen zur Vergüng die bezeugen können, daß die Waffe auch schon benutzt war. Händler macht jetzt Zicken. Die Waffe sein ungeschossen gewesen u. ich hätte durch die Abb. bei egun erkennen müssen, dass des die abbgebildete Waffe eine 208 ist. Ein Ausschluss möglich Gewährleistungen wurde nicht durch einen Zusatz ausgeschlossen. Lt. Versendungsgesetzt, das ja nicht den Sportschützenbereich ausschließt is ja sowieso ein Rückgabe, auch ohne Gründe möglich. Weiterhin wurd mir nicht die Ware gemäß beschrieben Angebot geliefert. Was sagt Ihr dazu?
kojak Posted February 11, 2005 Posted February 11, 2005 Hallo, du kannst erstens laut dem Fernabsatzgesetz die Waffe 14 Tage nach erhalt ohne Angabe von irgendwelchen Gründen zurückgeben. Außerdem liegt eindeutig ein Sachmangel vor. Und du kannst also vom Vertrag zurücktreten. Wenn du willst kann ich dir noch ein paar §§ im BGB dazu schreiben. Macht sich immer gut wenn man die einem Händler an den Kopf werfen kann. MfG kojak
kojak Posted February 11, 2005 Posted February 11, 2005 Hier noch die §§ aus dem BGB: § 312 b Fernabsatzverträge § 312 d Wiuderufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen § 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen § 346 Wirkung des Rücktritts § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen § 357 Rechtsfolge des Widerufs und der Rückgabe § 434 Sachmangel § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln § 442 Kenntnis des Käufers § 476 Beweislasumkehr etc. etc. Bin zwar kein Anwalt o.ä. aber der Fall ist eindeutig. Ich würde mir aber aufjedenfall einen Ausdruck des egun-Angebots machen, da dieses nach einer gewissen Zeit gelöscht wird. Am einfachsten dürfte es sein sich auf das 14-tägige Rückgaberecht zu berufen. P.S.: Das BGB kannst du dir im Internet kostenlos herunterladen. Dann kannst du dir die §§ mal anschauen. MfG kojak
Guest Mouche Posted February 11, 2005 Posted February 11, 2005 Ist es wirklich sooo einfach ? Die 14 Tage nach Erwerb sind durch die Einlagerung beim Händler längst verstrichen - gilt dann das Fernabsatzgesetz noch ? Der Text spricht ausdrücklich von der abgebildeten Waffe . Ich hab den Eindruck, das ist kein reiner Zufall sondern schon eine Portion bewußter Zweideutigkeit mit im Spiel . Wenn sich der Verkäufer dann offensichtlich auch noch zickig stellt - würde ich nicht lange rumspielen : Ab zum Anwalt - der wird Dir sagen was drin liegt und was nicht. Ich wiederhole mich ja nur ungern, habe gerade den Routenplaner vor mir liegen:Es sind runde 570 Kilometer die ich zu meinem aktuellen Erwerb dazurechnen muß - SOLCHE Erfahrungen wie die vorgeschilderte machen es mir wieder richtig leicht, meine konsequente Haltung beizubehalten - und bestätigen meine Abneigung, etwas schicken zu lassen . Manchmal hat man ja auch einen zuverlässigen WO Kumpel vor Ort, der mal einen Blick drauf werfen könnte Gruß Mouche
hotknife Posted February 11, 2005 Author Posted February 11, 2005 Tag des Auktionsgewinnes war 01.11.04. Waffe bis jetzt eingelagert. Die Rechnung ist auf den 07.02.05 ausgestellt. Wäre die Rechnung auf den 01.11.04 ausgestellt wäre alles klar, so aber beginnt die Frist am 07.02.05, oder? Die Rechnung u. der WBK-Eintrag lauten nicht auf das Modell welches ich erhalten habe. Von einem berufsmäßigem Waffenhändler darf doch wohl die Erkennbarkeit des Unterschiedes 208 zu 208S erwartet werden? hotknife
Ulrich Eichstädt Posted February 11, 2005 Posted February 11, 2005 Die 208S unterscheidet sich durch 15 zusatzliche Bearbeitungsstufen, verbessertenAbzug u. somit auch dem Preis von der 208. Da gehen zwei Dinge durcheinander. Definitiv hat die 208S den besseren, weil verbesserten Abzug (mit Triggerstop, wenn ich mich recht erinnere). Die (etwa) 15 zusätzlichen Bearbeitungsstufen mehr unterschieden die 208 von der einfacheren und seinerzeit deutlich preisgünstigeren Hämmerli 215. Aber allein der Abzug rechtfertigt eine Rücknahme oder sonst einen Ausgleich - auch die WBK-Eintragung ist nicht ganz ohne, auch wenn die Waffe über die Nummer eindeutig zu identifizieren wäre. (Da der Eintrag bereits erfolgte, ist der Umtausch innerhalb der 14 Tage nämlich nicht so ganz einfach, das gibt Diskussionen ohne Ende, fürchte ich, mit der Behörde)
hotknife Posted February 11, 2005 Author Posted February 11, 2005 Lieber Ulrich, vielen Dank für Deine Antwort. Nein, mit der Behörde gibt es Null Ärger. Ich habe den Sachverhalt am Telefon geschildert u. der Verantwortlich sagte sofort zu einen offenen Eintrag vorzunehmen. Er fragte sich auch wie so ein Fehler einem Händler unterlaufen kann. Er sah es genauso, dass mir die falsche Waffe geliefert wurde. Der Waffenhändler muss jedoch die Waffe wieder aus meiner WBK austragen. Ich habe heute Waffe u. WBK an den Händler gesandt. Der Händler sagte sich allerdings am Telefon wenig kooperativ u. legte einfach auf. "Sie haben das Foto bei egun gesehen. Waff ist lt. Abb. verkauft worden. Die Waffe wurde neu u. unbenutz von mir verkauft, Sie haben Sie jetzt geschossen. Die nehme ich nicht zurück. hotknife
Asgard Posted February 11, 2005 Posted February 11, 2005 Nicht lange reden- Montag zum Anwalt und den das ganze erledigen lassen.
IMI Posted February 11, 2005 Posted February 11, 2005 "Sie haben das Foto bei egun gesehen. Waff ist lt. Abb. verkauft worden. Die Waffe wurde neu u. unbenutz von mir verkauft, Sie haben Sie jetzt geschossen. Die nehme ich nicht zurück." Selbst diese Aussage des Händlers sollte Dich nicht einschüchtern, da Du ja innerhalb der 14 Tage ab Kauf die Waffe auch testen - und da gehört nun auch mal schiessen dazu - darfst. Vorraussetztung ist natürlich immer, dass Du die Waffe nicht wie Dein Eigentum behandelst und benutzt. Sprich: Ab einer gewissen Schusszahl/Beanspruchung der Waffe kann man natürlich nicht mehr von "nur testen" sprechen... IMI
Smithy Posted February 11, 2005 Posted February 11, 2005 Definitiv hat die 208S den besseren, weil verbesserten Abzug (mit Triggerstop, wenn ich mich recht erinnere). 315407[/snapback] Wie ich es von Vereinskollegen weis hat die 208S einen in der Länge VERSTELLBAREN Abzug (Züngel nach vorne und hinten verschiebbar) und die 208 nicht. Ich habe heute Waffe u. WBK an den Händler gesandt. Der Händler sagte sich allerdings am Telefon wenig kooperativ u. legte einfach auf. O...O.... da wünsche ich Dir nicht dass es Dir wie einem Kumpel geht. Der hat auch Gewehr samt WBK zu einem Händler zurückgeschickt (ganzseitige Anzeigen in Visier und Co.). Die WBK kam trotz Anmahnungen von AMT und ihm nach 3 Monaten. Das Amt und er hatten schon ausgemacht wie im Falle eines "Verlustes" zu verfahren wäre.
hotknife Posted February 11, 2005 Author Posted February 11, 2005 Ich habe mal versucht das Foto von egun reinzustellen. hotknife
kojak Posted February 12, 2005 Posted February 12, 2005 Die 14-Tage frist beginnt erst nach erhalt der Ware. Das eigentliche Kaufdatum und das Rechnungsdatum sind egal. MfG kojak
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