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IGNORED

LW SuRT


DVC

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe der SuRT für KW und Flinte abgelegt. Wo jetzt SuRT Flinte und Büchse zu Langwaffe zusammengefasst werden - habe ich damit automatisch den SuRT für Flinte und Büchse?

Geschrieben
Ich habe der SuRT für KW und Flinte abgelegt. Wo jetzt SuRT Flinte und Büchse zu Langwaffe zusammengefasst werden - habe ich damit automatisch den SuRT für Flinte und Büchse?

314889[/snapback]

Beantwortet das

groi_newsletter_02_05

deine Frage?

Gruß und DVC

MaWo

Geschrieben
ich kanns nicht finden

315028[/snapback]

Auszug aus GROI-News 02/2005 (o.a. Link):

Kurz-Info: SuRT und RO-Ausbildung von Flinte und Büchse werden nicht getrennt, sondern zu IPSC-Langwaffe (LW) zusammengefasst.

Mit Ausschlussfrist vom 31.01.2005 haben wir – wie auf dem Bundesdelegiertenversammlung 2004 den Verbänden schriftlich angezeigt - eine Bestandsaufnahme der bestehenden Alt-Lizenzen Flinte (weitgehend nur LV6, LV8 und LV9) und der bis heute abgelegten RO-Prüfungen für diese Disziplin über die jeweiligen Landesverbände erhalten. Einzelbescheinigungen wurden (aus gutem Grund) nur über eine Verbandsbescheinigung anerkannt.

Für die Inhaber dieser jetzt bestätigten Flinten(LW)-Lizenzen geben wir in nächster Zeit einen zusätzlichen IPSC-Lizenzeinkleber für den Sportpass aus. Diese Einkleber werden wir gesammelt über die Landesverbände versenden. Voraussetzung ist natürlich das Vorliegen einer IPSC-Kurzwaffenlizenz, dokumentiert durch den Lizenzeinkleber.

Alle später vorgelegten Nachweise können wir nicht mehr anerkennen. Die SuRT, bzw. RO-Seminare müssen eben noch einmal besucht werden.

Ebenfalls erkennen wir bestehende reine FLINTEN-Lizenzen noch nicht an. Hier muss nachträglich noch der Kurzwaffenlizenz erworben werden, denn diese ist und bleibt die Basis des gesamten IPSC-Sports.

Kurz-Info: Die neue Flinten/LW-Lizenz gibt es erst, sobald eine Kurzwaffen-Lizenz erworben wurde! (notfalls schnell KW-SuRT ablegen!)

Jeder Inhaber einer IPSC-KW-Lizenz erfüllt die Voraussetzung, ab sofort an einem Flinten-SuRT teilzunehmen. Ohne Vorliegen einer KW-Lizenz kann keine Zulassung zum Flinten-SuRT erfolgen.

Integrierte IPSC Kurzwaffen- und Flinten-SuRT werden nur anerkannt, wenn sie sich über 2 Tage (2mal ca. 7 Stunden) erstrecken. Es ist unsere Überzeugung, dass sonst nicht alle Sicherheitsaspekte ausreichend vermittelt werden können. Die SuRT-Prüfer sind hiermit angewiesen, diese Zeiten anzusetzen.

Das klingt jedoch ganz anders als im älteren GROI-Newsletter:

" (aus: GROI-News 10/2004) ...

Wann gibt es Flinten- und Büchsen-Matches?

Die Planung läuft. Im nächsten Jahr werden sie im Matchkalender auftauchen.

Welche Lizenz wird dazu benötigt?

Ein "erweiterter" Sicherheits- und Regeltest (SuRT), d.h. der Kurzwaffen-SuRT ist für alle IPSC-Schützen verbindlich. Der Flinten- bzw. Büchsen-SuRT baut darauf auf und wird vermutlich in zeitlich verkürzter Form und bei deutlich reduzierter Kursgebühr durchgeführt.

Welche Nachweise werden anerkannt?

Das ist noch nicht abschließend entschieden. Es zeichnet sich aber schon deutlich ab, dass alle bisher von den BDS-Verbänden, die IPSC Flinte aufgrund von regionalen Genehmigungen geschossen hatten, ausgestellten Lizenznachweise anerkannt werden. Die betreffenden Landesverbände werden zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt diese Lizenzinhaber dem Bundesverband gesammelt melden.

Wegen der in der Vergangenheit vergleichbaren Grundlagen werden wir auch die Sicherheitskurse des BLDS, sofern sie vor dem 01.01.2004 abgelegt wurden, anerkennen.

Da die Flintendisziplinen des BDMP im Wesentlichen statisch und mit unseren Anforderungen nicht vergleichbar sind, können wir diese Nachweise mit Sicherheit nicht als alleinige Zugangsvoraussetzung zum IPSC-Schießen anerkennen."

Geschrieben

vielleicht hilft euch das weiter.

Kleiner Tipp, manchmal ist es doch sinnvoller direkt die Verantwortlichen zu fragen :D .

cheers

Chris

> ----- Original Message -----

From: "Chris Joaquin" <chjoaquin@gmx.net>

To: "Jürgen Tegge" <hawksports2@compuserve.de>

Sent: Friday, February 04, 2005 11:28 AM

Subject: IPSC Flinte/LW

Hallo Jürgen,

habe mal ne kurze Frage bezüglich der Altlizensen für IPSC Flinte. Im GROI New

Letter steht das Flinte und Büchse zu LW zusammengefasst wird. Wie verhält sich

dass bei denen die nur den Flinten Kurs haben. Gibt's ne Nachschulung

bei einem Match oder ein Handout mit den speziell für Büchse relevanten

Abweichungen/Ergänzungen.

Grüße

DVC

Chris

Hallo Chris,

Es wird demnächst auf www.ipsc.de einen Kommentar von Fritz (Flinte /

Büchse) und mir (Kurzwaffe) zu den Abweichungen von den internationalen

Regeln geben.

Ansonsten sieht es zunächst so aus, dass es nur GANZ WENIGE

IPSC-Büchsenveranstaltungen in D geben kann, da es eben nur wenige

geeignete

Stände dafür gibt.

Die Sicherheitsanforderungen sind ähnlich, so dass eine

Sicherheitseinweisung auf dem JEWEILIGEN Stand genügen sollte. ALLE

IPSC-SCHÜTZEN müssen die Regeln kennen, dafür werden sie ja

veröffentlicht.

Ohne Regelkenntnis = kein Match (oder ein unangenehmes Erlebnis).

Gruß,

Jürgen

Geschrieben
Kleiner Tipp, manchmal ist es doch sinnvoller direkt die Verantwortlichen zu fragen :D .

315301[/snapback]

Habe Jürgen gefragt. Es geht darum, die Sicherheit auf den Matches 100% zu gewährleisten. :icon14:

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
...

Hallo Jürgen,

habe mal ne kurze Frage bezüglich der Altlizensen für IPSC Flinte. Im GROI New

Letter steht das Flinte und Büchse zu LW zusammengefasst wird. Wie verhält sich

dass bei denen die nur den Flinten Kurs haben. Gibt's ne Nachschulung

bei einem Match oder ein Handout mit den speziell für Büchse relevanten

Abweichungen/Ergänzungen.

Grüße

DVC

Chris

Hallo Chris,

Es wird demnächst auf  www.ipsc.de einen Kommentar von Fritz (Flinte /

Büchse) und mir (Kurzwaffe) zu den Abweichungen von den internationalen

Regeln geben.

Ansonsten sieht es zunächst so aus, dass es nur GANZ WENIGE

IPSC-Büchsenveranstaltungen in D geben kann, da es eben nur wenige

geeignete

Stände dafür gibt.

Die Sicherheitsanforderungen sind ähnlich, so dass eine

Sicherheitseinweisung auf dem JEWEILIGEN Stand genügen sollte. ALLE

IPSC-SCHÜTZEN müssen die Regeln kennen, dafür werden sie ja

veröffentlicht.

Ohne Regelkenntnis = kein Match (oder ein unangenehmes Erlebnis).

Gruß,

Jürgen

...

"Hallo Jürgen - Hallo Chris..."

Kann es ein, daß Jürgen die Frage von Chris gar nicht gelesen hat, sondern einfach irgendetwas geschrieben hat?

Zumindest kann ich hier keine Antwort ableiten.

Es ist nämlich nicht nach der Anzahl etwaiger Büchsen-Matches gefragt, sondern danach ob der IPSC-Flintenlehrgang anerkannt wird.

Deshalb nochmal von mir gefragt:

Wird der IPSC-Flinten-SuRT des BLDS (Stempel von 1997) beim BDS anerkannt?

Oder geht es wiedereinmal darum Machtspielchen zu betreiben und alles alte als nichtig einzustufen?

Beim BLDS wurde schon IPSC-Flinte geschossen, da wußte der BDS noch nicht einmal das es Flinten gibt:

Gruß

Schmidti

Geschrieben
"Hallo Jürgen - Hallo Chris..."

Kann es ein, daß Jürgen die Frage von Chris gar nicht gelesen hat, sondern einfach irgendetwas geschrieben hat?

Zumindest kann ich hier keine Antwort ableiten.

Es ist nämlich nicht nach der Anzahl etwaiger Büchsen-Matches gefragt, sondern danach ob der IPSC-Flintenlehrgang anerkannt wird.

Deshalb nochmal von mir gefragt:

Wird der IPSC-Flinten-SuRT des BLDS (Stempel von 1997) beim BDS anerkannt?

Oder geht es wiedereinmal darum Machtspielchen zu betreiben und alles alte als nichtig einzustufen?

Beim BLDS wurde schon IPSC-Flinte geschossen, da wußte der BDS noch nicht einmal das es Flinten gibt:

Gruß

Schmidti

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DIESE Frage gab´s schon mehrfach:

Der BLDS-Flinten-SuRT wurde anerkannt, wenn er erstens VOR dem 01.01.2004 gemacht wurde UND ZUSÄTZLICH bis zum 31.01.2005 per Rückmeldung an den BDS zentral erfaßt wurde.

GROI-Newsletter 02/2005:

"Mit Ausschlussfrist vom 31.01.2005 haben wir – wie auf dem Bundesdelegiertenversammlung 2004 den Verbänden schriftlich angezeigt - eine Bestandsaufnahme der bestehenden Alt-Lizenzen Flinte (weitgehend nur LV6, LV8 und LV9) und der bis heute abgelegten RO-Prüfungen für diese Disziplin über die jeweiligen Landesverbände erhalten."

...

"Alle später vorgelegten Nachweise können wir nicht mehr anerkennen. Die SuRT, bzw. RO-Seminare müssen eben noch einmal besucht werden."

ICH hab´s per Zufall erfahren und mich gerade noch rechtzeitig registriert.

Grüße

Iggy

Geschrieben

Ich möchte darauf hinweisen, dass das Abbilden von Personen mit anschliessendem "sich-drüber-lustig-machen" zu unterbleiben hat, da es sich in diesem Fall ganz eindeutig um eine Verletzung der Privatsphäre handelt, was sogar strafrechtlich relevant sein kann :excl: . Im Wiederholungsfall handelt sich derjenigewelche eine Sperre ein.

Damit nicht noch mehr geschwafelt wird, habe ich diesen Thread geschlossen.

Gruß

Hans-Joachim

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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