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IGNORED

FN 5,7x28mm bei eGun


CreativeChaos

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin, moin!

Bin grad bei eGun über das hier gestolpert 5,7x28 FN

VMS Geschoß , Bodenstempel : 5,7x28 FNB 00 , Zündhütchen blau , das Geschoß müsste eigenlich länger sein , Versuch ????? ( die Patrone ist auch für die FN Pistole gedacht)

Ist diese Munition in D überhaupt erlaubt? Abgesehen davon, dass wohl eine Waffe zum "Test" eher schwer zu finden ist... :confused::ninja:

C Ya

Geschrieben
Moin, moin!

Bin grad bei eGun über das hier gestolpert 5,7x28 FN

Ist diese Munition in D überhaupt erlaubt? Abgesehen davon, dass wohl eine Waffe zum "Test" eher schwer zu finden ist... :confused::ninja:

C Ya

311750[/snapback]

Und warum sollte sie nicht erlaubt sein? Das Waffengesetz verbietet kein einziges Kaliber, sondern nur bestimmte Geschosse z. B. Leuchtspur- Spreng- oder Nadelgeschosse.

Geschrieben

die frage gilt wohl mehr auf die hülsenlänge bezogen.

nur - ist diese patrone für langwaffen / selbstlader gedacht ?

steht nix von im text.

Geschrieben
Und warum sollte sie nicht erlaubt sein? Das Waffengesetz verbietet kein einziges Kaliber, sondern nur bestimmte Geschosse z. B. Leuchtspur- Spreng- oder Nadelgeschosse.

311753[/snapback]

Des wegen frag ich quasi. Ich kenn nun nicht alle Geschossarten der 5,7FN.

Ich hab nur ein wenig zur SS190 gelesen, bei der bin ich mir nur über den Innenaufbau nicht sicher...

C Ya

Geschrieben
die frage gilt wohl mehr auf die hülsenlänge bezogen.

nur - ist diese patrone für langwaffen / selbstlader gedacht ?

steht nix von im text.

311755[/snapback]

Selbst dann wäre sie nicht "verboten" sondern schlimmstenfalls (Anscheinswaffen) "zum sportlichen Schießen ungeeignet". Für Jagd oder Selbstverteidigung dürfte sie auch dann eingesetzt werden.

Übrigens beschreibt der Anbieter das Geschoß als "VMS" also als ein übliches Vollmantelspitzgeschoß. Dazu paßt auch das Bild.

Geschrieben
die frage gilt wohl mehr auf die hülsenlänge bezogen.

nur - ist diese patrone für langwaffen / selbstlader gedacht ?

steht nix von im text.

311755[/snapback]

Also...ähhh :confused: ...nö :P

Die Hülsenlänge interessiert mich nich die Bohne. Hülsenlängen sind ja egal, ausser vielleicht bei "KWKG Anscheinswasauchimmer Halbautos" fürs sportliche Schiessen... <_<

Mir geht es wirklich um das Geschoss. Da ich nun einige Berichte über die SS190 und deren Penetrationsleistung gesehen hab, bin ich mir nicht sicher, ob da z.B. ein Hartkern drinsteckt. Es ist schlicht und ergreifend ein Wissensdefizit, das ich ausbessern möchte... :rolleyes:

C Ya

Geschrieben
MES für "Munition aller Art" erforderlich!

vermutlich kein CIP

Ausserdem erinnere ich mich, dass muni mal sagte solange es keine zivile Waffe#

dafür gibt (eine) fällt die Mun. vermutlich hier unter die MP Munition? - (die verbotene?)

Da war jedenfalls was.

Gruß

bullpup

Geschrieben
Selbst dann wäre sie nicht "verboten" sondern schlimmstenfalls (Anscheinswaffen) "zum sportlichen Schießen ungeeignet". Für Jagd oder Selbstverteidigung dürfte sie auch dann eingesetzt werden.

Übrigens beschreibt der Anbieter das Geschoß als "VMS" also als ein übliches Vollmantelspitzgeschoß. Dazu paßt auch das Bild.

311780[/snapback]

Das hat nix mit Anscheinswaffen oder verbotener Munition zu tun, sondern mit der KW-Liste. Unter Ziffer 31 sind alle Waffen aufgeführt, die Kriegswaffe sind. Dazu zählen auch die SL-Gewehre, als auch Maschinenwaffen (MPs). Da die P90 in Deutschland (Ausland interessiert nicjht!!) kein ziviles Pedant hat, das zugelassen wäre, fällt JEGLICHE Munition, also auch die mit Weichkerngeschoss unter die KW-Regeln. Wers wieder besser weiss, darf sie gerne erwerben...aber dann kann ich ihm auch nicht mehr aus der Patsche helfen. Und wers genau wissen will: Einfach BMWI+A in Bonn anrufen, den SB für Kriegswaffen verlangen und schon werden sie geholfen. Ist die Patrone allerdings leer, ists garnix, nur Metallschrott..i.S. des Gesetzes.

Im übrigen gibbets die Patrone in dieser Form nicht. Da hat jemand ein Fremdgeschoss" verbastelt". In 2000 war nur ein Geschosstyp in Ball verladen, und der sieht anders aus.

Die Pistole hat auch keine eigene Munition mit kürzeren Geschossen, das wäre Schwachfug und liefe der Bemühung dem Soldaten logistisch gesehen, die gleiche Munition für Lang+Kurzwaffe zur Verfügung zu stellen, zu wider.

muni

Geschrieben
...Da die P90 in Deutschland (Ausland interessiert nicjht!!) kein ziviles Pedant hat, das zugelassen wäre, fällt JEGLICHE Munition, also auch die mit Weichkerngeschoss unter die KW-Regeln....

...Die Pistole hat auch keine eigene Munition mit kürzeren Geschossen, das wäre Schwachfug und liefe der Bemühung dem Soldaten logistisch gesehen, die gleiche Munition für Lang+Kurzwaffe zur Verfügung zu stellen, zu wider.

muni

311978[/snapback]

Hallo,

ich habe nicht mit dem BMWI telefoniert, aber irgendwie habe ich mit obiger Aussage ein Verständnisproblem.

Die FiveseveN (Pistole in 5,7 x 28) ist doch eine "normale" Kurzwaffe - will sagen: Unabhängig davon an wen diese Pistole geliefert wurde, kann sie doch eigentlich nicht unters KWKG fallen.

Wenn dem so ist, gibt es doch eine "zivile" Waffe in 5,7 x 28 mm, für die dann auch Munition erhältlich sein müßte.

Mache ich jetzt eine Denkfehler oder gibt es im deutschen Recht noch "tiefgründigere" :gaga: Regelungen als ich sie mir träumen lasse (und ich bin Kummer gewohnt)?

Gruß

357Mag

Geschrieben
Hallo,

ich habe nicht mit dem BMWI telefoniert, aber irgendwie habe ich mit obiger Aussage ein Verständnisproblem.

Die FiveseveN (Pistole in 5,7 x 28) ist doch eine "normale" Kurzwaffe - will sagen: Unabhängig davon an wen diese Pistole geliefert wurde, kann sie doch eigentlich nicht unters KWKG fallen.

Wenn dem so ist, gibt es doch eine "zivile" Waffe in 5,7  x 28 mm, für die dann auch Munition erhältlich sein müßte.

Mache ich jetzt eine Denkfehler oder gibt es im deutschen Recht noch "tiefgründigere"  :gaga:  Regelungen als ich sie mir träumen lasse (und ich bin Kummer gewohnt)?

Gruß

357Mag

312150[/snapback]

Das geht nicht um Denkfehler und das eine "Pistole" eine zivil verkaufte Waffe ist, ist auch klar. Klar ist aber auch, das man im BMWi sowas voraussah und diese Fprmulierung suchte, um zu verhindern, das über die "Einfuhr" einer Zivilwaffe die gewünschte "Nichtzulassung" der 5,7x28 als Zivilmunition ausgehebelt würde.

Da die Munition laut FN generell keine CIP-Zulassung (weder beantragt, noch vorgesehen) bekommen wird, kann auch eine Waffe für die es keine Munition (zugelassenermassen) auf dem Markt gibt , keinen "zivilen" Beschuss bekommen. Und da in Bananaland nicht sein kann, was nicht sein darf, besteht darin der Grund, die Munition hierzulande (und auch in manch anderen EU-Ländern) dem KW-Recht zu unterstellen. Da die Munition (die originalen natürlich und nicht das bei Egun angebotene Fake) im übrigen einen dem SS109 Geschoss ähnlichen Kern trägt, der über 400HB liegt, unterfällt sie ohnehin dem KWKG und nicht dem Waffenrecht. Frei erwerblich für Munitionsscheininhaber für Munition aller Art sind nur die sogenannten "Nichtkampfpatronen" wie Beschussmunition, Kurzbahn-Üb und die für Polizeiliche Zwecke vorgesehene Hohlspitz, bzw. Üb-Patronen.

Aber auch dann dürfen sie NICHT VERSCHOSSEN werden, da die Erteilung des MES für Munition aller Art für Sammler eben an deren Sammeltätigkeit anknüpft und nicht an deren Schiesskunst...

Muni

Geschrieben

Hallo Muni,

wie kommst Du darauf, daß man mit so erworbener Munition nicht schießen darf?

Gibt es neuerdings Einschränkungen auf den Munischein? Das kenne ich nicht mal von der Lizenz für die verbotene Munition.

Sammeln ist doch nicht nur Anhäufen von Munition. Das geht doch weiter, auch mit der Exploration verschiedener Munition.

So restriktiv kenne ich Dich gar nicht!

Übrigens:

Ich suche immer noch einen Puffer für das Kaliber 7 mm Flobert, um die ballistischen Werte festzustellen. Auch leihweise!

Oder weiß jemand die genauen Laufinnenmaße? Dann stricke ich mir so ein Ding selbst.

(dafür brauche ich übrigens den Munischein aller Art auch)

MfG

Fritzchen

Geschrieben
Hallo Muni,

wie kommst Du darauf, daß man mit so erworbener Munition nicht schießen darf?

Gibt es neuerdings Einschränkungen auf den Munischein? Das kenne ich nicht mal von der Lizenz für die verbotene Munition.

Sammeln ist doch nicht nur Anhäufen von Munition. Das geht doch weiter, auch mit der Exploration verschiedener Munition.

So restriktiv kenne ich Dich gar nicht!

Übrigens:

Ich suche immer noch einen Puffer für das Kaliber 7 mm Flobert, um die ballistischen Werte festzustellen. Auch leihweise!

Oder weiß jemand die genauen Laufinnenmaße? Dann stricke ich mir so ein Ding selbst.

(dafür brauche ich übrigens den Munischein aller Art auch)

MfG

Fritzchen

313610[/snapback]

Anb Fritzchen:

Du hast doch Deinen MES aller Art auch dafür bekommen, Munition zu testen und hast deshalb auch andere Erlaubnisse (die ich hier nicht explizit aufführen will)...

Ein normaler MES für Munition aller Art wird unter der Maxime des "Sammelns" erteilt. Das schliesst nicht aus, das man mal -je nach Beschränkung auf dem Schein auf Einzelpatronen oder wie es oft heisst: maximal eine VPE- eine oder mehrere Patronen zu Testzwecken opfert.

Aber auch die neue allgemeine VO zum Waffenrecht stellt grundsätzlich klar, das der Waffensammler!! seine Sammlerwaffen grundsätzlich nur zum "Sammeln" und nicht zum Schiessen hat. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel...aber sie sind "Ausnahmen". Bei Sammlermunition ist es ebenso. Auch dazu existieren Behördenanweisungen. So ist es (gesetzlich) nicht möglich, über den "Sammlerschein" die Wünsche eines Schützenvereins, oder den Munitionsvorat für den Schießstandgebrauch abzudecken, o.ä. Wie es in der Praxis aussieht, darüber diskutieren wir ja hier nicht :-)

Da aber bei der angesprochenen Patrone 5,7x28 bereits das Vorhandensein des Hartkernchens die Patrone zum KW-Artikel werden lässt, erübrigt sich ja auch darüber die Diskussion.

Zum BKA-Bescheid: Auch dort heisst es GRUNDSÄTZLICH: Ein Verschiessen ist NICHT gestattet!!....aber auch hier Ausnahmen, sofern begründetermassen (wie bei Dir) so beantragt wurde.

GF

Muni

Geschrieben

Hallo Muni,

woran soll man erkennen, welche Zweckbestimmung die einzelnen Erlaubnisse haben?

Bei den Lizenzen des BKA steht wenigstens drauf, wofür man sie nicht verwenden kann - z.B. Führungsverbot für Kriegswaffen. Bei den allgemeinen roten WBKs ist mir kein spezieller Unterschied bekannt geworden. Ich habe für mich lediglich die Waffen, die ich führen will, von der roten in eine grüne WBK umschreiben lassen, zwecks Bequemlichkeit. Kostete leider auch was. :((

MfG

Fritzchen

Geschrieben
Das geht nicht um Denkfehler ...

Da die Munition laut FN generell keine CIP-Zulassung (weder beantragt, noch vorgesehen) bekommen wird,...

Muni

312374[/snapback]

Aha!

Danke für die Aufklärung.

Mir war nicht klar, dass die Munition keine CIP-Zulassung hat.

Gruß

357Mag

Archiviert

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