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IGNORED

Sachkunde + Sachkundeprüfung


Wolfgang Seel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Die Sachkunde wird sehr unterschiedlich vermittelt und geprüft. Unklarheit herrscht noch über den anderweitigen Nachweis der Sachkunde nach § 3 AWaffV.

Frage: Wie sieht es mit der staatlichen Anerkennung nach § 3 Abs. 2 AWaffV in den einzelnen Bundesländern aus.

Private Lehrgangsträger preschen vor und erwecken den Eindruck, als seien ihre Prüfungen anerkannt.

Geschrieben

Wenn diese die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 3 AWaffV erfüllen, werden sie auch anerkannt. Sonst eben nicht. Wo ist das Problem ?

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Das Problem ist, daß der Eindruck entsteht, als seien diese Lehrgänge anerkannt.

Konkret: Ist der Schießclub MAGNUM in Düsseldorf anerkannt? Wie sind seine Nachweise der Sachkunde zu bewerten?

Geschrieben
Wenn diese die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 3 AWaffV erfüllen, werden sie auch anerkannt. Sonst eben nicht. Wo ist das Problem ?

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Das Problem ist, daß der Eindruck entsteht, als seien diese Lehrgänge anerkannt.

Konkret: Ist der Schießclub MAGNUM in Düsseldorf anerkannt? Wie sind seine Nachweise der Sachkunde zu bewerten?

307222[/snapback]

Frag Deinen SB, der muß die Nachweise schließlich anerkennen.

Gruß

Michael

Geschrieben
Der SB sagt: wird nicht anerkannt. Auch das zuständige Innenministerium ist dieser Ansicht.

Sind ähnlich gelagerte Fälle in anderen Bundesländern bekannt?

Wie ist der Stand bei den Schießsportverbänden?

307660[/snapback]

Wenn die Sachkundenachweise (richtigerweise eigentlich Prüfungszeugnisse :glare: ) des Schießclubs Magnums Düsseldorf nicht anerkannt werden und das IM das auch noch bestätigt, kanns eigentlich nur an einem Verfahrensfehler nach § 3 Abs. 5 AWaffV liegen. Haben die dort vielleicht vergessen, Prüfungsausschüsse zu bilden ? Das wäre dann ja ein Fall für die Birne des Monats. :unsure:

Geschrieben

Wichtigste Frage : Gehört Magnum einem anerkannten Verband an ?

Wenn nicht - ist alles klar

wenn doch - kann es nur ein Mißverständnis sein :AZZANGEL:

Mouche

Geschrieben

Ich habe einen anerkannten Sachkundelehrgang mit Prüfungslizenz in Schleswig-Holstein und zwar anerkannt nach § 3 Absatz 2 AWaffV. Anerkannt durch die zuständige Kreisordnungsbehörde nach Rücksprache und Zustimmung durch das Innenministerium. Darüber habe ich eine bundesweit gültige Zulassung die durch einen formellen Zulassungsbescheid erteilt wurde. Das heißt verbandsunabhängig! Zum Unterschied des vereinfachten Verfahrens der anerkannten Verbände. Siehe dazu § 13 Absatz 5 AWaffV.

Zu dieser gesamten Prozedur habe ich mich nur entschlossen, weil der NDSB nicht in die Hufe gekommen ist.

Es gibt hier bereits einen mir bekannten Fall, da wurde die Sachkunde durch die Behörde nicht anerkannt, weil der Prüfungsteilnehmer nicht Mitglied des Vereins war, der die Sachkundeprüfung abgenommen hat.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Verbindliche Korrektur meiner anfänglichen Zweifel: Sachkundeprüfungen im Schießclub MAGNUM sind korrekt und rechtmässig. Das Polizeipräsidium Bochum hat mit Bescheid vom 22. Nov. 2004, AZ.: VL 1.2-262 dem Sachkundevermittler eine vorläufige staatliche Anerkennung nach § 3 AWaffV erteilt.

MfG

ruestow

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