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IGNORED

Teilesatz altdeko


steven

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

wie sieht es eigentlich mit dem Teilesatz einer MP etc. aus, die man vor Jahren noch kaufen konnte und nicht zusammenbauen durfte. Die Teile sind ja manchmal mit und ohne Schweisspunkt. Kommt halt auf das Kaufddatum an. Kann man die jetzt einfach zusammenbauen? Oder ist das immer noch verboten? Natürlich ohne das neue Prozedere durchzuführen, wie zusammenschweisen und was weiss ich noch. Wie ist das mit dem Verkauf? Problemlos ab 18 oder verboten? Gibt es da schon aussagen vom BKA oder halten die sich wie in allen heiklen Fragen zurück?

Stven

Geschrieben

Tja, es gibt viele viele verschiedene Meinungen.

Viele sagen was, aber keiner weiß was. :AZZANGEL:

Ob die Zusammenbrat-Richtlinie für nach-1945-MPs wirklich gilt und Pflicht ist, weiß auch niemand. Laut Gesetz kann der Umgang mit solchen Ex-Kriegswaffen durch Rechtsverordnung beschränkt werden. Eine solche gibt es aber nicht.

Also hält es momentan jeder so, wie er es will und auslegt :glare:

Gruß

Hamster

Geschrieben

Das kommt drauf an, um welche Waffe es sich grundsätzlich handelt. Waffen vor 45 (ausser luftgekühlte MGs) können zusammengebaut werden, wenn sie von jemanden geprüft werden, der zur Abgabe eines Zertifikates über den ordnungsgemässen Umbau befähigt ist (Sachverständiger, etc.)

Sie müssen auch nach der bisherigen Regelung (kommt aber was Neues) nicht mit der gleichen Waffennummer versehen sein.

Danach ist auch ein Verkauf (ab 18) Problemlos. Bei Maschinenwaffen vor 45 muss auch nicht der Abzug blockiert werden, oder das Magazin eingeschweisst werden.

Verbot des Führens muss jedoch beachtet werden.

Bei Waffen nach 45 und für luftgekühlte MGs gilt an sich der Erlass des BMWI von 2003 (auch in Visier veröffentlicht), das solcherart Waffen an sich nur nach Prüfung durch ein staatliches Beschussamt und Abnahme durch ein solches besessen und verkauft werden dürfen. Diese Waffen müssen auch auf jedem Hauptteil die GLEICHE Waffennummer tragen. Alte nichtstimmige Nummern sind auszuixxen und durch eine gleichartige Nummer zu ersetzen. Ausserdem muss der Stempel des "Inverkehrbringers" oder "Einführers" drauf.

Da die Beschussämter aber bisher keine Rechtsgrundlage für diese Arbeiten haben (die RV zum KWKG fehlt immer noch), müsste auch ein Zertifikat eines zugelassenen Sachverständigen bis zum Erlass einer Rechtsverordnung ausreichen.

PS: Nach Rücksprache von soeben mit dem BMWI+A (Abt.IVb4) ist oben genannter Erlass (noch) nicht anwendbar, da ihm die notwendige Rechtsgrundlage fehlt. er stellt aber bereits die Dinge dar, die künftig für Deko-Waffen gleich welcher Couleur zu erwarten sind.

Im Moment verbleibt es also bei der alten Regelung, d.h. die Teile (auch nach 45) müssen Lauf und Verschluss nach alter Regelung abgeändert haben (Lauf 6 kalibergrosse!! Löcher oder gleichwertige Schlitzungen, davor ein Loch mit eingesetztem Hartmetallbolzen verschweisst, Patronenlager dauerhaft!! verschlossen). Verschluss um 45Grad abgeschliffen sodass der gesamte!! Stossboden entfernt ist (und nicht nur Teile desselben), Schlagbolzenlaufbahn oder Austrittsloch verschweisst.

Eine Gleichnummerierung ist jetzt noch nicht vorgesehen, wäre aber für später hilfreich. Ebenso wäre es aus Gründen der Rechtssicherheit für alle Parteien (Käufer und Verkäufer) angebracht ein Monats-und Jahreszeichen anzubringen, damit man später beweisen kann, das die Waffe der zum Zeitpunkt des Verkaufes geltenden Rechtslage entsprach. Kann man das nämlich nicht, könnten nachträglich Änderungen gefordert werden, bzw. die Waffe ggfls. auch wegen Nichtkonformität mit der zum Zeitpunkt der evtl. Beschlagnahme geltenden Gesetzesvorgaben einhgezogen werden. Der schwarze Peter läge dann beim Kunden.

Zusätzlich sollte auch bei diesen Waffen die Vorlage eines Zertifikates eines dafür zugelassenen Sachverständigen gefordert weden, der ebenfalls bestätigt, das die Waffe den z.Z. geltenden Vorschriften entspricht.

Der „Erlass“ des Herrn Pracejus vom März 2003 ist also ein sogenanntes „Non-Paper“, bietet aber wie gesagt Ausblicke darauf, was künftig kommt, sobald die neue Beschuss-VO erlassen wird.

Muni

Geschrieben

:confused: Wäre es nicht für alle besser, wenn sich alle hiermit befaßten Herrschaften darum kümmern würden, Waffen aus kriminellen Händen "zu befreien", anstatt darüber zu diskutieren, welches "Kaputt" das richtige "Kaputt" ist???????? :gaga:

Hatte nicht irgendwer mal über Bürokratieabbau gesprochen?

Geschrieben
PS: Nach Rücksprache von soeben mit dem BMWI+A (Abt.IVb4) ist oben genannter Erlass (noch) nicht anwendbar, da ihm die notwendige Rechtsgrundlage fehlt. er stellt aber bereits die Dinge dar, die künftig für Deko-Waffen gleich welcher Couleur zu erwarten sind.

muni,

Du scheinst Dich ja gut auszukennen. Bist Du von der beruflichen Seite her mit diesem Thema befaßt?

Geschrieben
muni ist DER Mann vom Fach !!!

308160[/snapback]

...man lernt immer wieder etwas dazu.

Thomas,

hast Du noch Interesse an der Schachtel fabrikgeladener Patronen für das Gewehr M/71 ? Ich hatte Dir mal eine PN geschickt............

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