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IGNORED

Waffe bei der Post verschwunden


MrWhite

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi!

Mir ist etwas sehr ärgerliches passiert.

Vor 2 Wochen habe ich meine Büchse mit der Post an einen Büchsenmacher versandt. Paket kam jedoch nie an. Auf Nachfrage: "Ja, das ist dann wahrscheinlich verloren gegangen. Wir senden Ihnen eine Schadensmeldung zu."

Den Eingabebeleg habe ich noch.

Das Problem: Mir wurde bei der Aufgabe des Paket gesagt, daß es versichert wäre.

Jetzt habe ich erfahren, daß dies nur bis 500€ geht. Darüber wurde ich in der Post jedoch nicht aufgeklärt. Somit sind schon 1000€ flöten ... (Oder kann man auf dem zivilrechtlichen Weg das Geld einklagen wegen mangelnder Aufklärung?!)

Wie soll ich jetzt weiter verfahren? Klar. Ich muß den Verlust melden. Muß ich was weiteres beachten? Wenn ich die Büchse noch einmal will: Brauche ich auch einen komplett neuen Antrag? Oder wird einem (da das Bedürfnis ja bis dato noch bestand) einfach eine neue WBK ausgestellt?

Viele Dank im Voraus!

Gruß,

Felix

PS:

Der Versand von Waffen ist mit der Post möglich. Dies bestätigten mir 2 große Waffenhändler, als auch die Post selber (Da es ja mal einen Thread hierzu gab).

Geschrieben

Ja. Das werde ich direkt morgen früh machen. Bloß wenn ich jetzt schon an den ganzen Verwaltungskram / Aufwand denke der damit verbunden ist ... kriege ich das nackte Grausen (+ natürlich den entstandenen Schaden ... wieso ICH als Student ... grr)

Gruß,

Felix

Geschrieben

je länger du mit der Verlustmeldung wartest, desto grösser wird die Mecker vom Amt, die es wegen der verzögerten Meldung gibt! war zumindest bei nem Schießunfall so....

Gruß

Hilli

Geschrieben

nur die Ruhe

frage mal einen Rechtsexperten oder rufe die Verbraucherberatung an:

soweit mir bekannt, gilt folgende Regelung:

Privat an Privat:

Haftungsrisiko bei Versand geht mit ABGABE der Sendung an ein Transportunternehmen an den Käufer über. Gehts verloren, ist es das Risiko des Käufers.

Händler an Privat:

Händler haftet dafür, daß die Ware an der Anschrift des Käufer tatsächlich ankommt. Kaufvertrag: Einigung UND Übergabe. Übergabeort bei Versandaufträgen ist dann immer der Wohnort = Versandanschrift des Käufers

Postversand von Waffen ist immer noch ok.

"Extra sicher" Zuschlag kostet nur 3.50 euro , Haftung bis 2500 euro und bei dieser Art Paket passt DHL besonders gut auf.

Ich hoffe,daß Dein Paket nicht besonders begehrlich aussah:

nackter Pappkarton mit Waffenhersteller-Werbeaufdruck , Händlerstempel im Absenderfeld des Aufklebers mit "Waffen-Kommnichweg"

Geschrieben

Mr. White,

aus meiner Erfahrung Großversender mit DHL (mit als 150.000 Pakete/Jahr) kann ich Dir nur folgendes raten. Sofort die Behörde informierten. Sofort schriftl. Nachforschungsantrag stellen. Leider ist es so, dass Du max. 500 Euro bekommst. Und das auch nur gegen Nachweis. Ich weiß allerdings nicht, ob Schusswaffen lt. den allgem. Beförderungsbedingungen von DHL vom Transport ausgeschlossen sind. Falls ja, bekommst Du nix. Versuche Dir mal die Beförderungsbedingungen zu besorgen. Sage keinesfalls bei DHL vorab, dass da eine Waffe drin war. Bei der Post gibt es eine Hotline, die kann Dir sagen wo Dein Paket zuletzt gescannt wurde. Leider bin ich erst am Montag wieder im Büro, sonst hätte ich Dir auch die Abfrage machen können. Leider habe ich die Kennwörter für das Sendungsverfolgungssystem nur im Büro.

Was wichtig ist, dass Du nach 3-4 Wochen der Nachforschung den Sachbearbeitern für Schadensmeldung aus Saarlois permanent tel. mehrmals wöchtenlich auf die Nerven fällst.

radio, es ist übrings nicht so, dass DHL auf die höher versicherten Pakete besser aufpaßt. Die Zusatzversicherung TVA/TVB ist nicht ersichtlich, um so keinen Diebstahl zu provozieren. Wertpakete mit gesichertem Transport gibt es nicht mehr. Alle Pakete werden gleich behandelt.

hotknife

Geschrieben
je länger du mit der Verlustmeldung wartest, desto grösser wird die Mecker vom Amt, die es wegen der verzögerten Meldung gibt! war zumindest bei nem Schießunfall so....

Seit wann müssen Schießunfälle gemeldet werden? Oder sind das Bedingungen aus der Schießstandzulassung?

bye knight

Geschrieben

Moin,

vor einiger Zeit war hier im Forum die Diskussion, ob das versenden von Waffen per Post verboten ist, die Kurzzusammenfassung sieht so aus:

- DHL hat verschiedenen Beförderungsbedingungen

(National, International, Express usw.).

- In der Beförderungsbedingung der "normale" Post sind Waffen

mit keinen Wort erwähnt.

- In allen anderen Bedingung werden Waffen, als vom Transport aus-

geschlossen erwähnt.

Geschrieben

Danke für eure Antworten. Ich habe heute die Behörde informiert. Dort klang man allerdings recht gelassen und es wurde zur Kenntnis genommen. Ich solle den Nachforschungsantrag abwarten und mich dann wieder melden. Bei der Post habe ich natürlich (allerdings nur per Telefon angegeben daß ein Sportgewehr drin war). Wenn später die Schadensmeldung kommt werde ich allerdings dann (wenn ich das so höre von Euch) besser mal das Zubehör (ZF, Montage, Schäfte, etc.) angeben. Das Paket war neutral verpackt (keine Hinweise auf Waffe - Selbst die Versandadresse ließ nicht auf einen Waffenhändler deuten).

Mein örtlicher Waffenhändler sah das auch recht gelassen ... bei Ihm sind mit der Post auch schon des öfteren Waffen verschwunden (mal wieder aufgetaucht und mal nicht). Ärger seitens der Behörde gab es für den Absender (als ihn bzw. jetzt mich) nie. Hoffe das bleibt so ...

Das mit der Zusatzversicherung ist halt sehr sehr ärgerlich. Das wußte ich nicht und mir wurde bei der Post halt nur gesagt: "Wennse nen Paket schicken ist das immer versichert!".

Ich melde mich sobald ich Neues weiß. Hin und wieder tauchen die Sachen ja auch wieder auf.

Gruß,

Felix

Geschrieben
Wenn später die Schadensmeldung kommt werde ich allerdings dann (wenn ich das so höre von Euch) besser mal das Zubehör (ZF, Montage, Schäfte, etc.) angeben.

300372[/snapback]

Ob das so clever ist? Du vermisst ja schließlich kein ZF oder so. :rolleyes:

Bandit_911

Geschrieben

Nein klar ... aber mitunter war 1 ZF und ein Schaftset auch dort drin. Deren Wert geht über 500€. Wenn ich eh nur 500€ bekomme ...

Anderseits muß ich die Schadensmeldung auch bei der Behörde abgeben ... daran habe ich jetzt auch noch nicht gedacht ...

Und da muß es ja draufstehen mit dem Gewehr. Damit hat sich das erledigt.

Gruß,

Felix

Geschrieben

klär mal ganz dezent ab , ob Du überhaupt die 500 bekommst oder garnichts, weil der Wert schon bei Versand sicher höher als 500 euro war ^_^

Geschrieben

Ja werde ich machen. Das was mich so aufregt ist, daß die Dame wie oben sagte das es versichert sei. Ich bin so selten auf der Post ... ich kam gar nicht mal auf die Idee nachzufragen ob das auch bei Gegenständen zählt die teurer sind ...

Jetzt muß ich anscheinend schon um die 500€ bangen ...

Gruß,

Felix

Geschrieben

hallo,

so was scheint wohl öfter zu passieren :icon13:

hier die kurzform:

komplettes oa 15 als sperrgut :blink: für 500E versichert

-geht lt. postmann am schalter nicht anders :angry2: -

statt nach habach nach kassel geliefert.

dort nicht angenommen und dann verschwunden.

suchantrag gestellt kommentar der post.....damit wird schon niemand 'ne bank überfallen :016: nächste frage: was sollen wir damit machen wenn wie es finden :gaga::gaga: (bei 30E für's porto wahrscheinlich zu absender zurück weil ja so schön ist :wacko: )

kurzum, nach 20 tagen reise traf das teil dann dort ein wo es hinsollte.

ich war zwar nicht direkt betroffen, trotzdem finde ich das verhalten der post bei auftragserteilung und suche nach der sendung zum :crying::crying:

gruß VA :rainbow:

Geschrieben

So. Ich war heute wieder auf der Behörde. Die Kollegen dort waren zwar "überascht" über das Verschwinden, aber insgesamt sehr hilfsbereit. Zum Stand der Dinge: Ich habe den Verlust jetzt schriftlich bekannt gegeben (Sachverhaltsschilderung + Nachweis der Post über das Veschwinden + Kopie des Einlieferungsbeleges). Ich soll jetzt abwarten, ob die Büchse endgültig abhanden gekommen ist oder nicht. Falls ja muß ich Strafanzeige gegen Unbekannt (wegen Unterschlagung) erstatten. Kommt dann der Schrieb von der Staatsanwaltschaft, daß das Verfahren eingestellt wird, wird der Verlust in meiner WBK vermerkt. Der Weg klingt logisch ist aber, wie ihr seht, sehr aufwendig.

Ich melde mich dann die Wochen noch einmal und berichte wie es ausgegangen ist (Auch ob die Post für den entstandenen Schaden zahlt).

Befürwortungen laufen btw. noch weiter (hatte Anträge gestellt). Die Zuverlässigkeit wird hierbei laut dem Sachbearbeiter nicht in Frage gestellt.

Gruß,

Felix

Geschrieben
... Ich habe den Verlust jetzt schriftlich bekannt gegeben (Sachverhaltsschilderung + Nachweis der Post über das Veschwinden + Kopie des Einlieferungsbeleges). Ich soll jetzt abwarten, ob die Büchse endgültig abhanden gekommen ist oder nicht. Falls ja muß ich Strafanzeige gegen Unbekannt (wegen Unterschlagung) erstatten. Kommt dann der Schrieb von der Staatsanwaltschaft, daß das Verfahren eingestellt wird, wird der Verlust in meiner WBK vermerkt.

...

Die Zuverlässigkeit wird hierbei laut dem Sachbearbeiter nicht in Frage gestellt.

...

301697[/snapback]

Habe gestern mal mit einem Jagdfreund gesprochen, dem vor ein paar Jahren mal eine Waffe auf dem Postweg abhanden gekommen ist.

In seinem Fall lief es genau so, wie Felix es oben beschrieben hat.

Waffenrechtliche Folgen hatte das Ganze nicht.

Gruß

Michael

Geschrieben

mr white,

ich würde sofort strafanzeige stellen. das kann das "wiederfinden" der sendung erheblich beschleunigen.

in ein paar wochen wissen die doch gar nicht mehr, wo die aushilfen im paketzentrum jetzt sind.

ich habe mal ein leeres einschreiben-kuvert mit loch bekommen, eigentlich sollte ein messer drin sein. nach strafanzeige ist das messer dann wundersamerweise wieder aufgetaucht. und das obwohl der stabile umschlag eindeutig absichtlich aufgerissen worden war.

Geschrieben

Servus zusammen,

ich würde in diesem Fall nur eines machen: SOFORT die Behörde informieren (is´ ja geschehen) (Melden macht frei!) und Nachforschungsauftrag stellen - aber mit schriftlich zu bestätigenden Hinweis, daß wenn die Nachforschung innerhalb einer Woche ergebnislos bleibt, automatisch Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wg. Diebstahl einer Schußwaffe ergeht! :angry2:

Bei dem Zusatz kanns´t se ´mal´ "arbeiten" seh´n :chrisgrinst:

Nicht unterkriegen lassen :pissed: WIR SIND KUNDEN - UND KEINE BITTSTELLER!

Leider ist es wie überall, bei 100 000 Mitarbeitern sind 1% dabei - die lernen nach NY fliegen, oder besorgen halt wo immer möglich, Waffen für´n illegalen Blödsinn :pissed::crying: shit happens!

Rudi

Gast slugshooter
Geschrieben

hallo,

kann ich auch nur sagen, neben dem nachforschungsantrag sofort strafanzeige stellen. passiert mit dem teil irgendwas solange es auf deiner wbk steht stehen die nachher garantiert noch bei dir vor der tür und du bist erst mal in erklärungsnot weil die erstmal wieder keiner glaubt obwohl du alles ordnungsgemäß angegeben hast.

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