Varminter Posted November 24, 2004 Share Posted November 24, 2004 Hi Folks, wie läuft das bei euch WAFFENRECHTLICH, wenn ein deutscher Käufer ein Luftgewehr (Feinwerkbau 60 C) aus Österreich einführen will? Nehme an, diese sind auch bei euch frei und ohne Waffendokumente erwerblich? Frage deshalb, weil ich demnächst eine derartige Waffe anbieten will und für ev. Fragen deutscher Interessenten gerüstet sein möchte. Bei meinen bisherigen Importen bzw. Exporten hatte ich es immer nur mit bei euch genehmigungspflichtigen Schusswaffen zu tun. Danke im Voraus für eure fundierten Antworten. Beste Grüsse Varminter Link to comment Share on other sites More sharing options...
RonaldR Posted November 24, 2004 Share Posted November 24, 2004 Hallo Varminter, solange die Waffe ein F im Fünfeck trägt und dieses dieselbe Bedeutung wie in D hat (unter 7,5J), kein Problem. Gruß, Ronald Link to comment Share on other sites More sharing options...
Varminter Posted November 24, 2004 Author Share Posted November 24, 2004 Antwort auf: Hallo Varminter, solange die Waffe ein F im Fünfeck trägt und dieses dieselbe Bedeutung wie in D hat (unter 7,5J), kein Problem. Gruß, Ronald Hi Ronald, das ist der Fall. Es ist ein ganz normales Match-LG von Feinwerkbau. Danke für die Info. Beste Grüsse Varminter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted November 25, 2004 Share Posted November 25, 2004 Um genau zu sein, gehts ohne Verbringungserlaubnis auch noch mit einem Luftgewehr, das seinen Geschossen genau 7,5 Joule verleiht. Zu den Luftgewehren mit F im Fünfeck ist noch zu sagen, dass diese nur an volljährige Personen überlassen werden dürfen und man für das Führen einen "richtigen" Waffenschein bräuchte, den man mangels Bedürfnis aber im Regelfall nicht erhalten wird. Also aufpassen beim Transportieren (nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, dann ist alles in Butter ) Grüssle SB Link to comment Share on other sites More sharing options...
Varminter Posted November 25, 2004 Author Share Posted November 25, 2004 Antwort auf: Um genau zu sein, gehts ohne Verbringungserlaubnis auch noch mit einem Luftgewehr, das seinen Geschossen genau 7,5 Joule verleiht. Zu den Luftgewehren mit F im Fünfeck ist noch zu sagen, dass diese nur an volljährige Personen überlassen werden dürfen und man für das Führen einen "richtigen" Waffenschein bräuchte, den man mangels Bedürfnis aber im Regelfall nicht erhalten wird. Also aufpassen beim Transportieren (nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, dann ist alles in Butter ) Grüssle SB Hi Sacbbearbeiter, dir auch DANKE! Beste Grüsse Varminter Link to comment Share on other sites More sharing options...
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