Guest Wanderer Posted November 24, 2004 Share Posted November 24, 2004 Welche Versicherung benötige ich, um eventuell bei einem Rechtsstreit mit der Behörde in Zusammenhang mit Waffenerlaubnissen die Kosten für einen Rechtsanwalt abzusichern?- Verwaltungsrechtsschutzversicherung oder wie nennt sich die Versicherung? Haltet Ihr so eine Versicherung überhaupt für sinnvoll? Meine Meinung: Der Gesetzgeber arbeitet mit dem Gesetzeswortlaut so schlampig, dass es fraglich ist, ob man sich auf den Gesetzestext verlassen kann oder ob der Wille des Gesetzgebers auf irgendeine Weise anders ausgelegt wird. Allein die Fragen rund um die neue gelbe WBK veranlassen mich zu solchen Gedanken an eine Versicherung. Wer kann mir Quellen oder Erfahrungen mit einer solchen Versicherung nennen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hilli Posted November 24, 2004 Share Posted November 24, 2004 Guggst du DA FWR Mitgliedschaft nicht vergessen! Gruß Jens Link to comment Share on other sites More sharing options...
bumper Posted November 24, 2004 Share Posted November 24, 2004 hallo wanderer, HILLI hat recht, das FORUM ist zu empfehlen !! an sonsten gilt für den Umgang mit Behörden: was du schwarz auf weiß besitzt, kannst du getrost zum FORUM tragen !! Die Behörde streitet im Bedarfsfalle alle mündlichen Zusagen ab.... mfG bumper P.S. ebenso die Vereins und Verbandsfürsten... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Wanderer Posted November 25, 2004 Share Posted November 25, 2004 Danke für die Empfehlungen und Hinweise! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hilli Posted November 25, 2004 Share Posted November 25, 2004 Und wenns aufm Amt ne mündliche Absage wegen irgendwas (neue Kanone,...) gibt, immer schön nen rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen. Auf die dann folgende Aussage "das kostet dann aber xx,xx Euronen, wenn sie den Antrag zurückziehen kostets nix" antworten: die xx,xx zahl ich gerne, das ist mir der Widerspruch wert. In Härtefällen kann man noch hinzufügen: mein Anwalt wartet schon darauf Gruß Hilli Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted November 25, 2004 Share Posted November 25, 2004 Falsch ! Auch wenn der Antrag zurückgezogen wird, kostet es was. Nach Beginn und vor Ende der Amtshandlung (siehe Abschnitt III Nr. 3 WaffKostV) werden je nach entstandenem Verwaltungsaufwand bis zu 75 % der eigentlichen Gebühr erhoben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted November 30, 2004 Share Posted November 30, 2004 Geier ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted November 30, 2004 Share Posted November 30, 2004 Geizhals ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 30, 2004 Share Posted November 30, 2004 Die Mitgliedschaft im VDW beinhaltet auch den VerwaltungsRS, sogar bei freier Anwaltswahl. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.