Zum Inhalt springen
IGNORED

Heiße Hülse im Kragen


Peter K

Empfohlene Beiträge

Antwort auf:

Ich bin auf jeden Fall dagegen, Verordnungen zu erlassen bzw. Vorschriften zu machen. Nur dann, wenn andere Mitmenschen mitbetroffen wären, muß geregelt werden. Wenn ein Motorradlfahrer ohne Helm gegen den Baum fährt, ist nur er selber tot.


Darum geht es mir eigentlich icon14.gificon14.gificon14.gif

Und weil das Beispiel Kettensäge erwähnt wurde:

Mal gaaaaanz ehrlich Jungs:

Wer ist beim Sägen im Garten mit der Kettensäge Vorschriftsmäßig bekleidet ???

Ja natürlich, wußte ich doch.... alle ! chrisgrinst.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mich stört es nicht, wenn jemand ohne Gehörschutz und ohne Brille auf den Stand geht. Aber dann soll er bitte VORHER unterschreiben, dass er sich der Risikos bewusst ist und die Folgen selbst trägt.

Den üblicherweise kommt nach dem Unfall plötzlich ein Schreiben an den Verein, wo irgend ein Winkeladvokat im Auftrag des D****n die Dummheit auf den Verein abwälzen will.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Sharps,

so ähnlich sehe ich das auch.

Solange nichts passiert sagt der entsprechende Schütze "Ich brauche keine Brille, ich gehe kein Risiko ein, das ist doch alles Quatsch und ich kann das in Deutschland immer noch selber entscheiden!". Wenn dann aber was passiert dann kommt mit hoher Sicherheit genau dieser Schütze mit einem Anwalt und der zehrt dann die Standaufsicht, verantwortlicher Schießleiter und Schießstandbetreiber vor Gericht und argumentiert dann "Das war von Ihnen ein grober Verstoß gegen § xyz und § xcv! Wie konnten Sie es zulasssen, dass mein Mandant ohne Schutz geschossen hat, obwohl es bei Ihnen vorgeschrieben war bzw. Sie als Standaufsicht und Schießleiter in Ihrer Ausbildung über die großen Gefahren aufgeklärt wurden?? ........"

So etwas ist mal bei einem befreundeten Schießstand passiert. Seitdem ist auch dort wie bei uns Brille UND Kapselgehörschutz laut Standordnung vorgeschrieben und Verstöße werden direkt bei Versuch unterbunden und auf die Standordnung hingewiesen. Beim bewussten wiederholten Verstoß, wird der Schütze erstmal für den Tag vom Schießen ausgeschlossen.

Soviel zu diesem Thema.

Gruß

Dirk

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja Dirk Z, wenn es vorgeschrieben wurde, muß es ja auch eingehalten werden.

Die Aufsichtpersonen sind dann daran gebunden.

Die Frage wäre, warum es von jemand ( Behörde ,Verein )vorgeschrieben werden muß.

Das mit dem Anwalt ist natürlich ziemlich hinterfotz...ig, sich wegen seiner eigenen Dummheit,Selbstentscheidung andere als Sündenböcke zu suchen und abzukassieren.

Eigentlich hat eine solche Klage wegen Vorsätzlichkeit des Verursachers nicht die geringste Erfolgschance.

Fahre ich vorsätzlich gegen einen Baum oder saufe mir vorher noch vorsätzlich einen an, zahlt meine Versicherung auch nix.

Selbst bei grob fahrlässigen Verhalten ist es aus mit Versicherungsleistungen, etwa Fahren mit abgefahrenen Reifen,riskanten Überholen....

wenn ein Schild auf dem Schießstand gut lesbar ist und der Schütze kein Blindenabzeichen trägt ist die Aufsicht meiner Meinung schon aus dem Schneider.

Gerichte sagen am Ende noch zum Schützen, daß er ja auf Grund allgemeiner Kenntnisse dies selbst hätte wissen müssen.

Was wäre, wenn er heimlich mal die Brille abnimmt und ausgerchnet in dem Moment was abkriegt ?

Die Aufsicht kann nicht neben jeden Einzelnen.

Würde es zu einer Klage kommen, wäre ich da gaaanz gelassen und würde noch eine saftige Rechnung mit eigenen Unkosten präsentieren.

Aber möglicherweise bin ich als Ossi in Sachen Juristerei Schadensersatzt noch ein wenig naiv...Systembedingt gr1.gifgr1.gifgr1.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Attila,

das wäre jetzt schon mal interessant wie die Rechtslage wirklich ist! Kann der Standbetreiber oder die Aufsicht oder beide dafür verantworlich gemacht werden, wenn ein Schütze auf dem Schießstand einen Schaden erleidet, weil er keine Brille aufhatte und er einen Splitter reingekriegt hat!? Bevor man lang rumdiskutiert ob ein Schildchen ausreicht oder nicht oder doch sollte man dies klären.

Das war auch das, was ich vorhin damit meinte, dass jeder die Freiheit hat zu tun was er will, SOLANGE ER NICHT ANDERE BEEINTRÄCHTIGT. Falls die Standaufsicht wirklich haften müßte, wäre die Weigerung, eine Brille zu tragen, äußerst unfair!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

@Peter

zum letzten Beitrag:

ok, vielleicht lag hier wirklich nur ein Mißverständnis vor. Dennoch bin ich der Meinung man sollte Leute, die vielleicht ein wenig engstirnig sind und gewisse Risken eingehen, nicht mit "neunmalklugem" Geschwätz nerven, wenn sie einen Schaden davon tragen. Man bedenke man könnte aus bloßer Unachtsamkeit auch mal derjenige sein, dem es schlecht geht.

Nun aber zum Recht.

Normalerweise hat der Standbetreiber den Schützen auf seine Pflichten hinzuweisen und eine Aufsichtsperson zur Sicherheit zu stellen. Diese soll Ansprechpartner in Sachen Recht sein und die vom Beteiber (oder Verband) erlassenen Pflichten und Sicherheitsmaßnahmen bei Bedarf nochmals erklären und durchsetzen.

Diese Pflichten findet man in der Verbandssportordnung.

Die Aufsichtsperson ist nur berechtigt Forderungen zu stellen, die dort auch direkt aufgeführt sind oder zu dringlicheren Verhütungsmaßnahmen erforderlich sind.

Brille oder Gehörschutz zu tragen ist bei vielen Verbänden(so auch bei meinem) in der Sportordnung NICHT festgesetzt man ist deshalb nicht weisungsgebunden und verpflichtet einen solchen zu verwenden!

Man muss also für seinen Tinnitus seinen Mann/Frau stehen und hat keinen Anspruch auf Schadensersatz vom Betreiber des Standes.

Handelt der Betreiber grob fahrlässig, d.h. weist den Schützen nicht auf seine Pflichten(Sportordnung hin) oder stellt keine Standaufsicht (oder vernachlässigt diese ihre Pflichten), muss die Versicherung des Betreibers dafür aufkommen.

Gruss Andy smile.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Andy,

ich glaube Du hast da die Standordnung vergessen, die nichts mit dem Verband zu tun hat und trotzdem für jeden Schützen auf dem Stand VERBINDLICH ist.

Und deshalb ist die nachfolgende Aussage von Dir auch nicht richtig. Wenn schon dann musst Du noch dazu schreiben "UND nicht in der Standordnung steht!".

Antwort auf:

Brille oder Gehörschutz zu tragen ist bei vielen Verbänden(so auch bei meinem) in der Sportordnung NICHT festgesetzt man ist deshalb nicht weisungsgebunden und verpflichtet einen solchen zu verwenden!


Gruß

Dirk

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

@Dirk

Antwort auf:

Und deshalb ist die nachfolgende Aussage von Dir auch nicht richtig. Wenn schon dann musst Du noch dazu schreiben "UND nicht in der Standordnung steht!".


Stimmt! Da muss ich Dir recht geben. Hätte ich erwähnen müssen. Getreu der Regel "Lex specialis" gilt die Standordnung vor der Sportordnung des Verbandes.

Für die mögliche Haftung gilt hier deshalb ergänzend zur letzten Nachricht auch ein Verstoß gegen eine mögliche, geänderte Standordnung.

Bin hier aber von meinem Verein ausgegangen, wo die Sicherheitsregeln direkt vom Verband inhaltlich übernommen worden sind. D.h. bei uns unterscheiden sich die Standordnung von der Sportordnung inhaltlich nicht.

Deshalb sollte meines Erachtens jeder über beides Bescheid wissen, um eventuellen Mißverständnissen aus dem Weg zu gehen.

Gruß Andy laugh.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Andy,

ok das mag vielleicht auch bei anderen Vereinen bzw. Ständen so sein, die nur einem Verband angehören.

Unser Verein gehört dem DSB und dem BDS an und auf unserem Schießstand sind auch Vereine eingemietet, die zusätzlich noch im BDMP und bei den Reservisten sind.

Deshalb wurde die Standordnung nicht von irgendeinem Verband übernommen. wink.gif

Dies ist sicherlich bei vielen Ständen so.

Gruß

Dirk

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich kenne einen BDS-Stand in meiner Nähe, der nicht nur die standardmäßige DSB Standordnung hat, sondern auch noch den Unsinn mit den roten Deppenfähnchen ausgehängt hat. Als ich die Aufsicht drauf angesprochen habe: "Och, das habe ich ja noch gar nicht gesehen" - dann nahm er einen Kuli und strich die Passage durch. 021.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Dirk

Antwort auf:

Unser Verein gehört dem DSB und dem BDS an und auf unserem Schießstand sind auch Vereine eingemietet, die zusätzlich noch im BDMP und bei den Reservisten sind.


OkOK, das ändert natürlich wieder mal die Lage. Langsam wirds ja richtig kompliziert.

Wie gut das es in diesem Fall eine unabhängige Standornung gibt. Sonst würden sich noch alle Mitglieder untereinander verklagen! chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Gruß Andy

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Antwort auf:

Hallo

@Peter

zum letzten Beitrag:

ok, vielleicht lag hier wirklich nur ein Mißverständnis vor. Dennoch bin ich der Meinung man sollte Leute, die vielleicht ein wenig engstirnig sind und gewisse Risken eingehen, nicht mit "neunmalklugem" Geschwätz nerven, wenn sie einen Schaden davon tragen. Man bedenke man könnte aus bloßer Unachtsamkeit auch mal derjenige sein, dem es schlecht geht.

Gruss Andy
smile.gif


Und genau da liegt der Unterschied zwischen vorsätzlicher Dummheit und Unfall! Wer sich in Gefahr begibt ....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.