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IGNORED

Befürwortungspraxis


Trooper

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Geschrieben

Hallo Mitstreiter,

wenn ich mich richtig erinnere, ist hier ja nach einiger Diskussion festgestellt worden, daß für die Existenz eines Regelbedürfnisses ein Nachweis des Trainings mit der gewünschten Waffenart im Grunde genommen nicht erforderlich ist, weil es dafür nur auf die Sportschützeneigenschaft ankommt, die ja auch durch regelmäßiges Training mit einer völlig anderen Waffe erlangt werden kann.

Wie halten es die Verbände (speziell der BDMP) mit der Befürwortung in solchen Fällen? Hintergrund meiner Frage ist die (zunächst noch hypothetische) Situation, daß Klein-Trooperchen irgendwann mal einen Teil der an ihn verschwendeten Steuergelder (sprich Beamtenbezüge smile.gif) in einer "evil black rifle" anlegen möchte.

Ich schieße regelmäßig (und mäßig smile.gif) mit meiner eigenen GK-Kurzwaffe. Nun besitzt mein Verein allerdings keine vereinseigenen Langwaffen, und ich habe auch wenig Lust, meine Vereinskameraden schon wieder ewig lange mitschießenderweise zu belästigen. Muß ich mit Problemen auf Verbandsseite rechnen, wenn ich eine Befürwortung für einen Selbstlader beantrage, in meinem Schießbuch aber nur KW-Übungen dokumentiert sind?

Meiner SB'in auf dem Amt ist das egal, die wollte selbst bei der Ersterteilung einer WBK keine Schießnachweise oder sowas sehen, sondern nur die Bedürfnisbescheinigung.

mfg

Trooper

Geschrieben

Antwort auf:

Meiner SB'in auf dem Amt ist das egal, die wollte selbst bei der Ersterteilung einer WBK keine Schießnachweise oder sowas sehen, sondern nur die Bedürfnisbescheinigung.


Im Gesetz steht auch nirgends, dass sich die Waffenbehörde Schießnachweise vorlegen lassen muss. Das ist einzig und allein Sache des Verbandes (siehe § 15 Abs. 1 Nr. 7b WaffG).

Ich könnte also glatt Deine SB sein. chrisgrinst.gif

Geschrieben

Morgen Kollege,

schau doch mal auf die BDMP Seite eures Landesverbandes...auf den Formularen kann ich keine Besonderheiten bezüglich der Befürwortungspraxis durch den LV erkennen.

Du mußt "lediglich" Nachweise = Schießbuch o.ä. beibringen.

Im übrigen ist euer Landesverbandsleiter (übrigens auch Präsi vom Desert Eagle Club) ein Kenner der Rechtsmaterie, ich glaube du kannst ihm ohne weiteres eine Mail schreiben und um Aufklärung bitten.

Aus eigerner Erfahrung aus NRW kann ich dir berichten:

Ich bin ein äußerst aktiver Sportschütze (lang und kurz) und habe einen Sack voll Urkunden und Nachweisen über meine Schießsportaktivität (mal gute Resultate mal schlechtere chrisgrinst.gif ).

Da ich noch keinen Halbautomaten besitze, habe ich nun eine GRÜNE beantragt. Ich persönlich sah überhaupt kein Problem mit der Bedürfnisbescheinigung. Trotzdem wurde ich aufgefordert für die angegebene Disziplin ZG 4 "Nachweise" zu erbringen. Sprich ich sollte nachweisen, dass ich an Schießen dieser Disziplin teilgenommen habe.

Glücklicherweise konnte ich aus meinem Fundus (s.o.) 2 Urkunden bereitstellen, die als Nachweis geeignet sind, dass ich Selbstladerdisziplinen geschossen habe.

Ob diese "verbandsintere" Praxis mit den Regelungen des Waffenrechts vereinbar ist, oder eher "intern" gesetztes ""Recht"" des BDMP ist haben wir ja schon ausführlich diskutiert.

Gruß

Kimber

Geschrieben

Interessante Frage, die mich auch beschäftigt. Es stellt sich auch die Frage inwieweit der BDMP auch Nachweise von anderen Verbänden akzeptiert. Ich schiesse Selbstlader nur als Gast in einer VdRBW-RAG. Wenn ich mir diese Schiessen vom RAG-Leiter bestätigen lasse?

Ich hoffe das ich meinen Landesvorsitzenden in Kassel mal zu der Sache befragen kann.

M

Geschrieben

Antwort auf:

Da ich noch keinen Halbautomaten besitze, habe ich nun eine GRÜNE beantragt. Ich persönlich sah überhaupt kein Problem mit der Bedürfnisbescheinigung. Trotzdem wurde ich aufgefordert für die angegebene Disziplin ZG 4 "Nachweise" zu erbringen. Sprich ich sollte nachweisen, dass ich an Schießen dieser Disziplin teilgenommen habe.


Bäh, das wäre aber unschön. Einen Selbstlader hat nämlich keiner in meinem Verein. Ich habe zwar einmal mit einer geliehenen Kaschi an einem Wettkampf teilgenommen, aber das ist wohl ein bißchen wenig.

Trooper

Geschrieben

Nach meinen Infos wird je nach Verband/LV in den Fällen der Befürwortung zumindest ein Trainingsnachweis für die entsprechende Waffenart- also Kurzwaffe oder Langwaffe verlangt. Es wird nicht explizit auf dem Waffentyp herumgeritten - aber zumindest Erfahrung im Umgang mit der Art der beantragten Waffe verlangt.

Also nur Gewehrtraining und Pistole oder Revolver beantragen ist nicht so gerne gesehen - und umgekehrt natürlich genau so.

Mouche

Geschrieben

Beim BDS (zumindest im LV Bayern, dem BBS) ist es so wie Mouche sagt.

Wenn man eine Selbstladebüchse will, dann muß man die erforderlichen Trainingsnachweise mit Langwaffen aller Art (außer Schrotflinten) geschossen haben.

Für den Antrag auf die erste Kurzwaffe gilt dies analog, d.h. es werden nur Schießnachweise mit KW anerkannt.

GRUß

Geschrieben

Nachdem im BDMP-LV Berlin vor kurzem noch verschärfte Vorschriften durchgedrückt wurden - nur Trainingstermine auf vom BDMP anerkannten Schießstätten und von BDMP-Schießleitern gestempelt sollten anerkannt werden, Schießen mit der Waffe der Art erforderlich, zwingende Teilnahme an LM - ist das jetzt nach neuesten "Richtlinien" wieder zurück gepfiffen worden. Grund sind wohl zentrale Vorgaben.

Demnach werden auch die Mitgliedszeiten in anderen anerkannten Verbänden/Vereinen angerechnet, wobei eine Mindestzeit als Mitglied im BDMP verlangt wird. Trainingstermine auch in anderen Verbänden werden anerkannt, jedoch mindestens 4 müssen BDMP-seitig sein. Für das Regelbedürfnis sind die Schießnachweise weder von der Waffenart, noch von der Disziplin abhängig, wichtig ist nur der Nachweis der erforderlichen Mindestanzahl an Schießübungen, mit Ausnahme der Selbstladelangwaffen.

Ja und für das erweiterte Bedürfnis ist jetzt ein Leistungsabzeichen oder die entsprechende Platzierung bei den DM erforderlich.

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