Schwarzwälder Posted October 22, 2004 Share Posted October 22, 2004 Nach altem WaffG musste man ja seine Waffen vor dem eigenen Ehepartner wegschliessen - selbst wenn der auch Sportschütze oder Jäger war. Lösung war nur: Eintrag als Berechtigter (man musste dann aber jedesmal ALLE Voraussetzungen incl. Bedürfnisbescheinigung etc. nachweisen). Nun geht es leichter: Man braucht nix mehr voreinander wegschliessen und der Eintrag als Berechtigter hinten auf der WBK ist erleichtert möglich. Was mich aber ganz besonders freut (10.7 WaffVwV): Antwort auf: Die Eintragung als weiterer Berechtigter führt nicht zur Anrechnung im Sinne des § 14 Abs. 3. D.h. das Sportschützenkontingent für eigene 2 KW und 3 Halbautomaten bleibt unangetastet, auch wenn man auf der WBK seines Partners oder des Vereins etc. noch als Berechtigter mit draufsteht Das Handling mit der neuen Gelben ist dagegen so nicht haltbar - m.E. Wenig sinnvoll finde ich auch die Definition eines Schalldämpfers: Alles, was zu einem hörbaren Unterschied des Schussknalls führt (also auch Laden von subsonic Munition ). Ebenso komisch: Wenn man für bestimmte verbotene Gegenstände (im VwV-Beispiel eine alte Mauser C96 Reihenfeuer, keine Kriegswaffe) eine BKA-Ausnahmegenehmigung bekommt, reicht das nicht, man brauche dann noch eine weitere "gesonderte Erlaubnis" ausser BKA und WBK Grüsse, Schwarzwälder Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wolli Posted October 22, 2004 Share Posted October 22, 2004 Antwort auf: Nach altem WaffG musste man ja seine Waffen vor dem eigenen Ehepartner wegschliessen - selbst wenn der auch Sportschütze oder Jäger war. Lösung war nur: Eintrag als Berechtigter (man musste dann aber jedesmal ALLE Voraussetzungen incl. Bedürfnisbescheinigung etc. nachweisen). Nun geht es leichter: Man braucht nix mehr voreinander wegschliessen und der Eintrag als Berechtigter hinten auf der WBK ist erleichtert möglich. Was wäre dann eine praktikabele Lösung für folgende Situation: Nichteheliche Lebensgemeinschaft. Er WBKs, Sie bisher nicht, aber Sachkunde und Vereinszugehörigkeit sowie 1 Jahr Mitgliedschaft und entsprechende Anzahl Übungen im Schießbuch. Welche gesetzlichen Möglichkeiten gibt es, Ihr wenigstens zu einem Teil der Waffen Zugriff zu gewähren? Bis jetzt übergebe ich Waffen und Munition nur auf dem Stand zum sofortigen Gebrauch/Verbrauch. Wenn Sie jetzt auch eine WBK beantragt, müsste sie, außer für Ihre, auch für alle meine Waffen (und damit Disziplinen) ein Bedürfnis nachweisen. Und würde der Verband so einfach Bedürfnisse für x Disziplinen gleichzeitig bestätigen? Wolli Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted October 25, 2004 Share Posted October 25, 2004 Warum sollte sie für alle Deine Waffen ein Bedürfnis brauchen ? Mit WBK ist sie Berechtigte und gut ist... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pillendreher Posted December 10, 2004 Share Posted December 10, 2004 Antwort auf: Was mich aber ganz besonders freut (10.7 WaffVwV): man möge mir bitte helfen! Wo zu Teufel finde ich die aktuelle VwV zum nachlesen???? Bin ich zu blöd was zu finden oder wie? Googlen brachte nix! Wer hat mir eine Tip? Vielen Dank Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted December 20, 2004 Share Posted December 20, 2004 Frag mal Christian 555. Der hat vor einiger Zeit (Oktober ?) den damaligen Entwurf mal reingestellt. Gruß SB Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ulrich Eichstädt Posted December 20, 2004 Share Posted December 20, 2004 Antwort auf: Frag mal Christian 555. Der hat vor einiger Zeit (Oktober ?) den damaligen Entwurf mal reingestellt. Das ist ja fast schon grobe Irreführung (um das Wort aus der Media-Markt-Reklame nicht zu verwenden) - es sollte mittlerweile auch Sachbearbeitern (und solchen, die es sein wollen) bekannt sein, daß der Entwurf, der vor Monaten kursierte, schon mit der Veröffentlichung überholt war. Darin waren sich alle Beteiligten einig, hunderte von Änderungsvorschlägen sind anschließend aus den Bundesländern gekommen. Ihn jetzt noch zu empfehlen, grenzt an Körperverletzung. Nochmals: Es GIBT keinen aktuellen Entwurf der Verwaltungsvorschriften, auch wenn mancher Ordnungsamtler schon so tut, als müsse er danach handeln. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted December 20, 2004 Share Posted December 20, 2004 Na ja, zum einlesen immerhin besser als nix, oder ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.