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IGNORED

Verbandsbescheinigung


JV

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Hallo,

ich war heute beim Amt und wollte eine 2. Grüne WBK (4. und 5. KW) beantragen. Hatte Bescheinigungen vom BDMP und der SLG dabei. Der Sachbearbeiter meint jetzt, er müsste neuerdings auch Kopien der Unterlagen bekommen, mit denen meine SLG beim BDMP die Befürwortungen beantragt hat. Weiß da jemand was von? Ich finde, das ist eigentlich eine interne Sache, mit der die Behörde nichts zu tun hat.

Ausserdem: Ist es korrekt, daß man beim gleichzeitigen Voreintrag zweier Waffen doppelt zahlt?

Würde mich über ein paar Infos freuen!

JV.

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???

Soweit mir bekannt NEIN!

@Astanase: Woher hast Du die Info?

Vier Waffen in die grüne WBK eintragen lassen, das macht dann 640 DM, jeweis inkl. Munerwerb! + Anzeigen des Erwerbs = 4 x 25 DM.

Gesamt: 740 DM oder ca. 322 Euro

Das kann es doch nicht sein frown.gif

Gruß Glockman

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Zitat:

Original erstellt von JV:

Der Sachbearbeiter meint jetzt, er müsste neuerdings auch Kopien der Unterlagen bekommen, mit denen meine SLG beim BDMP die Befürwortungen beantragt hat Ausserdem: Ist es korrekt, daß man beim gleichzeitigen Voreintrag zweier Waffen doppelt zahlt?

Ab der 3. Kurzwaffe ist zusätzlich zur Bedürfnisbestätigung deiner SLG eine Bescheinigung des Verbandes (normalerweise auf der Rückseite des SLG-Schriebes, mit dem ja auch beim Verband angefragt wird) notwendig. Nicht mehr und nicht weniger, also dürfte Dein sachbearbeiter auf dem Holzweg sein.

Bei den Kosten ist er dies ebenso, bei gleichzeitigem Voreintrag hättest Du insgesamt DM 160.- zahlen müssen, 110 DM für "weitere Kurzwaffe ab der 3.", 50.- DM für den Munitionserwerb. Wenn Du beim Eintrag bereits die Waffendaten parat hattest, entfallen auch die DM 25.-, die sonst nach dem Erwerb PRO WAFFE als "Stempelgeld" anfallen.

Die Kosten sind nicht nach Belieben des Sachbearbeiters festzusetzen, sie stehen ganz eindeutig in der 4.WaffV, die ihm bekannt sein sollte. Laß Dir doch mal von ihm zeigen, wo er seine Berechnungsgrundlage her hat.

------------------

Gruß, Thorsten

FWR- Mitglied 154

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Zitat:

Original erstellt von habe smallarms gewaehlt!!:

Stimmt es nun dass ich z.B. eine LW und eine KW oder 2 KW`en zur gleichen Zeit eintragen lassen kann und dann nur einmal den Voreintrag zahlen muss???

Müsste ja dann auch bei der "gelben" analog sein oder?

Bei Voreintrag zahlst Du nur einen Eintrag, der Rest läuft mit (also egal ob 1 oder 5 Waffen, Du zahlst 160.-DM im Regelfall). Bei Meldung nach Kauf der Waffen sind pro Waffe (also jede einzeln) 25 DM Stempelgeld zu berappen. Auch bei gelber WBK. Ausnahme: wenn Dir beim Voreintrag bzw. bei Beantragung der "gelben" schon die Waffendaten bekannt sind, werden diese ohne zusätzlicher Erhebung o.g. 25.-DM/Waffe eingetragen.

------------------

Gruß, Thorsten

FWR- Mitglied 154

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Zitat:

Original erstellt von Glockman:

???

Soweit mir bekannt NEIN!

@Astanase: Woher hast Du die Info?

SORRY! Bin voll danebengetreten!

Kopie aus WO:

Vierte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung zum Waffengesetz vom 14.3.1997 (Auszug)

Abschnitt II: Feste Gebühren

1. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (§ 28 I WaffG) = 110,- DM

2. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen (§ 28 II WaffG) = 110,- DM

3. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Waffensachverständige (§ 28 II 2 WaffG) = 170,- DM

4. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Waffensammler (§ 28 II 1 WaffG) = 400,- DM

5. Umschreibung der Waffenbesitzkarte nach einer Änderung des Sammelthemas bei Waffensammlern (§ 28 II 2 WaffG) = 150,- DM

6. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte in den Fällen des § 32 II WaffG = 80,- DM

7. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte in den Fällen des § 28 V 1 WaffG = 50,- DM

8. Ausstellung einer gemeinsamen Waffenbesitzkarte (§ 28 VI WaffG) = Zuschlag von 50,- DM zu den Nummern 1. bis 7.

9. Ausstellung oder Umschreibung einer Waffenbesitzkarte über vereinseigene Schusswaffen beim Übergang der Aufsicht über die Schusswaffen auf ein Vereinsmitglied, das bereits eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt = DM 35,-

10. Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte

a. eine Berechtigung zum Erwerb einer oder mehrerer Waffen = Gebühr in Höhe der jeweiligen WBK-Gebühr

b. der Berechtigung zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine oder mehrere Waffen nach § 28 V 1 WaffG = 35,-

11. Eintragung

a. einer Waffe in die Waffenbesitzkarte nach § 28 VII WaffG, soweit die Eintragung nicht bei der Ausstellung der Waffenbesitzkarte oder bei der Eintragung einer weiteren Erwerbsberechtigung in eine Waffenbesitzkarte vorgenommen wird = 25,- DM

b. des Überlassens einer Waffe in der Waffenbesitzkarte = 25,- DM

c. des Erwerbs eines Wechsel- oder Austauschlaufes oder einer Wechseltrommel in die Waffenbesitzkarte nach § 4 I der ersten WaffV = 25,- DM

12. Eintragung der Berechtigung zum Munitionserwerb und Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins in Form eines solchen Vermerks in der Waffenbesitzkarte (§ 29 IV WaffG) = 50,- DM

13. Ausstellung eines Munitionserwerbsscheins § 29 I WaffG) = 60,- DM

14. Ausstellung eines Waffenscheins (§ 35 I WaffG) = 200,- DM

15. Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheins (§ 35 I 4 WaffG) = 150,- DM

16. Ausstellung eines Waffenscheins in den Fällen des § 35 III WaffG = 400,- DM

17. Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheins in den Fällen des § 35 I 4 WaffG = 250,-,- DM

18. Ausstellung einer Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene waffenrechtliche Erlaubnis = Gebühr in Höhe der Gebühr für die verlorene Erlaubnis

+Auslagen (Porto, ect.) nach Anfall

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