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o.T.: Vereinsrecht


Thorsten

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Muß ein als e.V. anerkannter Verein außer 1. und 2. Vorsitzendem einen Kassier haben? Ist eine Kassenprüfung und/oder die Bekanntgabe des Kassenstandes gegenüber der Mitgliederversammlung vorgeschrieben?

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Gruß, Thorsten

FWR- Mitglied 154

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Zitat:

Original erstellt von Thorsten:

Muß ein als e.V. anerkannter Verein außer 1. und 2. Vorsitzendem einen Kassier haben? Ist eine Kassenprüfung und/oder die Bekanntgabe des Kassenstandes gegenüber der Mitgliederversammlung vorgeschrieben?

zu 1: Nein, muss nicht!

Vorstand im Sinne des Gesetzes sind nur diejenigen Personen, die den Verein vertreten. Diese werden dann auch im Vereinsregister eingetragen.

Klartext: Eure Satzung regelt, wer zum Vorstand gehört!

zu 2: Der Vorstand ist verpflichtet, der Mitgliederversammlung Auskunft zu erteilen!

Wäre ja noch schöner wenn nicht!

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@Astanase:

Genau so hatte ich mir das vorgestellt. Es geht hier nicht um einen konkreten Verein. Ich hatte nur vor geraumer Zeit mal eine Diskussion zum Thema. Dabei vertrat ich die Meinung, daß gesetzlich nur der Vorsitzende und die Mitgliederversammlung vorgeschrieben sind.

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Gruß, Thorsten

FWR- Mitglied 154

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Ein Blick ins Gesetz:

§ 26 Abs. 1 BGB:

Der Verein muß einen Vorstand haben. Der Vorstand kann aus mehreren Personen bestehen.

=> Kassierer ist nicht erforderlich.

§ 27 BGB:

(1) Die Bestellung des Vorstandes erfolgt durch Beschluß der Mitgliederversammlung. ...

(3) Auf die Geschäftsführung des Vorstandes finden die für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 664 bis 670 entsprechende Anwendung.

§ 666 BGB:

Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen.

=> Auskunftspflicht des Vorstandes sowohl in finanziellen wie auch in allen anderen Angelegenheiten in dem Umfang, wie es die Mitgliederversammlung verlangt, Verpflichtung zur Vorlage eines Rechenschaftsberichts (d.h. auch Kassenberichts) sogar ohne ausdrückliches Verlangen der MV.

Udo

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