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IGNORED

Bedürfnisbescheinigung mit falscher Lauflänge


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

keine Ahnung - ich hoffe nirgendwo grin.gif.

Die Vordrucke sind ja noch so taufrisch, daß wohl noch nirgendwo praktische Erfahrungen vorliegen wink.gif.

Andererseits frage ich mich : WAS wäre die Folge ,wenn "man"sich nicht an die Angaben hält confused.gif

Spätestens beim nächsten Bedürfnisantrag ("Kopien ALLER WBK sind beizufügen") käme es ja raus tongue.gif. Und dann..... cool.gif

Mouche

Geschrieben

die dusselige Fragerei gibt`s beim BdMP schon seit einem Jahr gaga.gif, warum weiss ich nich.

Und Kopien von sämtl. gibt`s auch nich, warum wohl gaga.gif

mit dem SB muss man klar kommen (stimmt`s SB chrisgrinst.gif, und das kann man nur mit nach der SpoOrd erworbenen Sportgeräten.

Also interessiert es mich überhaupt nich, was der Verein da reinschmiert, vor dem SB muss es stimmen und sonst nix. chrisgrinst.gif

und da WS sowieso nich ... 021.gif

ein gutes Nächtle

Klaus

Geschrieben

Antwort auf:

keine Ahnung - ich hoffe nirgendwo
grin.gif
.

Spätestens beim nächsten Bedürfnisantrag ("Kopien ALLER WBK sind beizufügen") käme es ja raus
tongue.gif
. Und dann.....
cool.gif

Mouche


und wo stände dann : Lauflänge 17,538 Zoll ???

nach wie vor steht in der WBK keine Lauflänge, oder habe ich da was verpasst ???

Geschrieben

Antwort auf:

nach wie vor steht in der WBK keine Lauflänge, oder habe ich da was verpasst ???


Nö - manchmal läßt sie sich vermutlich aus der genauen Typenbezeichnung feststellen,aber die Antwort bezog sich auch mehr auf die Beantwortung der Frage "Modell, Typ".

Wenn ich nun Bedürfnisantrag für beispielsweise "SL Gewehr .223 " stelle, beim Modell/Type HK 8 angebe und dann wegen Sonderangebots ein Sabre kaufe - dann habe ich zweifelsohne waffenrechtlich nichts Verbotenes getan - mich aber nicht an meinen Antrag gehalten .

Also wird entweder unnötig Papier bewegt - oder der Sinn des Ganzen entzieht sich zumindest meiner Erkenntnis blush.gif

Mouche

Geschrieben

Hallo ihr

Möchte und will hier keinen Persönlich ansprechen, ist halt meine Meinung dazu. confused.gif

Ich würde nie auf die Idee kommen, mir einen Voreintrag ausstellen zu lassen mit einer Angabe über die Lauflänge der Beantragten Waffe, das mag ja vielleicht in anderen Verbänden so einen, das würde doch aber meinen Spielraum, in Punkto Waffen kauf, bezogen auf die Lauflänge, Fabrikat und so weiter, erheblich einschränken

In meine Bedürfnisbescheinigung standen vom Januar 2004 beim BDMP, eine KW 9mm und eine SL Flinte 12/76. Für welches Fabrikat ich mich letztens entscheide sollte mir doch überlassen sein. Voraussetzung ist natürlich die Sportordnung des Verbandes.

Gruß Norbi0707

Geschrieben

Also nach den anscheinend im ganzen BDS neuerdings offiziellen Befürwortungsrichtlinien - sh. www.bbs-bayern.de - steht:

Antwort auf:

2.3 Definition des Begriffes „zugelassen“

§ 14 Abs. 2 Nr. 2 WaffG fordert, dass die beantragte Waffe für eine Disziplin des BDS zugelassen

sein muss. Um dies beurteilen zu können, muss der Verband vom Antragsteller wissen, welche

Waffe er erwerben möchte. D.h. der Verband fordert für seine Beurteilung die genaue Angabe von
Art, Typ, Modell, Hersteller, Kaliber
der voraussichtlich zu erwerbenden Waffe.


Nichts mehr mit Schnäppchenkauf auf WBK grün! confused.gif

Geschrieben

Der BV 7 (Baden-W.) hat hier den gleichen Text, ansonsten sind beide Richtlinien sinngemäß gleich, aber nicht identisch.

Da aber genau der Passus in beiden Versionen wörtlich der gleiche ist, schlußfolgerte ich, daß dies jetzt bei allen Landesverbänden so verbindlich wäre.

Geschrieben

Antwort auf:

Also nach den anscheinend im ganzen BDS neuerdings offiziellen Befürwortungsrichtlinien - sh.
- steht:

Antwort auf:

2.3 Definition des Begriffes „zugelassen“

§ 14 Abs. 2 Nr. 2 WaffG fordert, dass die beantragte Waffe für eine Disziplin des BDS zugelassen

sein muss. Um dies beurteilen zu können, muss der Verband vom Antragsteller wissen, welche

Waffe er erwerben möchte. D.h. der Verband fordert für seine Beurteilung die genaue Angabe von
Art, Typ, Modell, Hersteller, Kaliber
der voraussichtlich zu erwerbenden Waffe.


Nichts mehr mit Schnäppchenkauf auf WBK grün!
confused.gif


Frage: wo läge das Problem, wenn man auf dem Befürwortungsantrag eine für BDS-Disziplinen geeignete Waffe im gewünschten Kaliber angibt, einen Voreintrag im entsprechenden Kaliber erhält, und sich dann eine andere Waffe im gleichen Kaliber kauft, die ebenfalls für BDS-Disziplinen zugelassen ist?

Solange tatsächlich geeignete Waffen erworben werden, kann ich mir nicht vorstellen, daß da ernsthaft jemand Stunk macht.

mfg

Trooper

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hallo,

es war alles halb so schlimm, wie ich mir das ursprünglich ausgemalt habe. crying.gif

- Antrag auf Voreintrag samt WBK eingereicht

- WBK samt Voreintrag nach 3 Wochen zurückbekommen

- Waffe gekauft (mit kürzerem Lauf)

- Erwerb angezeigt

fertig. smile.gif

Zumindest hat mir dieser Thread und das Forum über die Wartezeit hinweg geholfen.

Danke all denjenigen, die mir Mut gemacht haben. icon14.gif

Gruß

Smacky

Geschrieben

Hallo smacky,

Ich hab extra mal nachgesehen, ich habe damals im Antrag auch Revolver .357Magn/.38 mit 6" Lauflänge beantragt.

In der WBK wurde dann der gekaufte 686 eingetragen.

Meiner hat 6" Lauflänge, hätte er aber 4 gehabt, wäre es auch egal gewesen. In der Grünen steht nichts über die Lauflänge. Unter 3" wirst Du wohl nicht mehr durchkriegen.

Alles andere ist egal. Nur wegen der Präzision und der Ausnutzung der Gasenergie würde ich persönlich als Sportschütze den 6" Lauf dem 5" Lauf vorziehen. Es sei denn,

Du möchtest einen autentischen Peacemaker mit 5" Lauf wegen

der Orginalität haben.

Major Tom

Geschrieben

Antwort auf:

Unter 3" wirst Du wohl nicht mehr durchkriegen.

Major Tom


Der WSV (= DSB Württemberg) regelt das in der Form, daß in der Bedürfnisbestätigung steht : Mindestlauflänge 4 ".

Gruß Mouche

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