Hermes Posted September 23, 2004 Share Posted September 23, 2004 Darf man mit einer WBK auf Altbesitz (geerbte Pistole), einen neuen Lauf kaufen? Der jetztige hat eine Aufbauchung. Munitionserwerb ist nicht dabei. Der Besitzer ist weder Sportschütze, Jäger oder Sammler. Gruß Markus Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted September 23, 2004 Share Posted September 23, 2004 Ja. Nach dem alten Waffenrecht gab es eine Unterscheidung in Altbesitz (vor 1972 /1976) und Neubesitz. Neubesitzer durften Trommeln, Läufe und Verschlüsse genehmigungsfrei erwerben, Altbesitzer nur im Austausch. Eine solche Unterscheidung wird jetzt nicht mehr gemacht. Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hermes Posted September 23, 2004 Author Share Posted September 23, 2004 Danke Dir Frog, für die schnelle Antwort. Gruß Markus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 24, 2004 Share Posted September 24, 2004 @frosch: würdest Du Deine These bitte mit Paragraphenangaben etwas untermauern ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hermes Posted September 24, 2004 Author Share Posted September 24, 2004 @SB, könntest Du bitte etwas genauer werden, bevor mein Schwager und ich einen Fehler machen? Gruß Markus Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted September 24, 2004 Share Posted September 24, 2004 @SB Altes Waffenrecht: 1. WaffV §4 Abs1 Neues Waffenrecht Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 2.1-2.3 Beim alten Waffenrecht galt zu beachten, daß die Freistellung nach §4 1. WaffV nur für Waffenbesitz nach §28 WaffG galt. Die WBK´s für Altbesitz wurden aufgrund der Amnestieregelungen der Waffengesetze von 1972 und 1976 erteilt, aber eben nicht nach §28 WaffG, weswegen für diese Waffen die Regelung nicht gilt. Diese Sichtweise wurde von meiner Genehmigungsbehörde vertreten. Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 24, 2004 Share Posted September 24, 2004 @Frosch: dann hab ich Dich ja richtig verstanden. Das ist mir im neuen WaffG nämlich auch sehr schnell aufgefallen. Zunächst meint man, dass die Erben-WBK bzw. die Altbesitz-WBK jeweils nur den Besitz der Waffen gestattet und Neuerwerb nicht möglich ist. Meines Erachtens spricht aber nichts dagegen, dass der in Anlage 2 aufgeführte erlaubnisfreie Erwerb generell gilt. Frosch dürfte somit mit seiner Einschätzung richtig liegen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hermes Posted September 24, 2004 Author Share Posted September 24, 2004 Antwort auf: Frosch dürfte somit mit seiner Einschätzung richtig liegen. Warum habe ich bei dem Wort "Einschätzung" ein flaues Gefühl im Magen? Markus Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted September 24, 2004 Share Posted September 24, 2004 Antwort auf: Warum habe ich bei dem Wort "Einschätzung" ein flaues Gefühl im Magen? Markus Markus, weil es andere Behörden gibt, die anderer Meinung sind. Ich bekam auf Anfrage die Auskunft, daß ich als Sportschütze mit den geerbten Waffen (Jäger) auf keinen Fall schießen darf, worauf ich mir natürlich sofort zwei zusätzliche Waffen gekauft habe. Ob bei einer Reparatur die WBK unbedingt vorgelegt werden muß ist eine andere Frage. Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hermes Posted September 24, 2004 Author Share Posted September 24, 2004 Moin Karl. Es handelt sich um eine FN 1900, die mein Schwager vom Vater geerbt hat, der sie wiederum noch auf Altbesitz (ohne Munerwerb) in der grünen WBK hatte. Nun hatte ich schon vor 10 Jahren eine Laufaufbauchung festgestellt, aber mein Schwiegervater interessierte das nicht und so blieb alles beim alten. Jetzt hat sie mein Schwager und der möchte eben einen neuen Lauf, obwohl er keine Mun besitzt und auch nicht kaufen kann. Ein neuer Lauf kostet 72 Euro und er möchte halt den "Originalzustand" wieder herstellen. Das ich mir als Sportschütze einen Wechsellauf holen kann, weiß ich, aber wie siehts mit Altbesitz ohne vernünftigem Bedürfnis aus? Gruß Markus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest klaus.perlich Posted September 24, 2004 Share Posted September 24, 2004 eine austauschreparatur darf in diesem fall meines wissens jeder büma durchführen. dabei wird auf den neuen lauf die nummer deiner waffe draufgekloppt und in die wbk wird gar nichts eingetragen. den alten lauf musste aber hergeben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hermes Posted September 24, 2004 Author Share Posted September 24, 2004 Antwort auf: den alten lauf musste aber hergeben. Das wäre das kleinste Übel Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted September 24, 2004 Share Posted September 24, 2004 @Hermes Obwohl meine erste Antwort bereits das Thema erschöpfend beantwortet hat noch einmal: Als WBK Inhaber (Die WBK kann aufgrund einer beliebigen Rechtsgrundlage erteilt worden sein und auch auf Altbesitz oder Erbe oder sonnst irgendetwas begründet sein) darf er erlaubnisfrei Verschlüsse und Wechsel- oder Austauschläufe gleichen oder kleineren Kalibers erlaubnisfrei erwerben und besitzen. D.h. er muß diese Teile nach Erwerb noch nicht einmal mehr anmelden. Den alten Lauf muß er auch nicht abgeben. Gruß, frogger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest klaus.perlich Posted September 24, 2004 Share Posted September 24, 2004 geh einfach mal zum büma und nimm den kracher mit. vergiss nicht die wbk, weil kein anständiger büma einen kracher zur reparatur annehmen wird, von dem er nicht die wbk gesehen hat .... !!!!!! aber das nur am rande. ich würde mich in dem fall, den du schilderst nicht mit dem alten lauf belasten. einfach austauschreparatur und tschüss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hermes Posted September 24, 2004 Author Share Posted September 24, 2004 Habt Dank, für Eure Antworten. Jetzt ist alles klar und wir können dies Thema abschliessen. Den alten Lauf wird er nicht behalten wollen, es sollte dann der neue reichen. Gruß Markus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 24, 2004 Share Posted September 24, 2004 Is auch besser so. Stell Dir nur vor, eine Ameisenkolonie würde den alten Lauf plötzlich besiedeln und im Laufe der Jahre käme es zu einer Laufsprengung durch Ameise Arnold ! P.S.: Antworten hierzu bitte nur im Ameisenthread. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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